Ratswahlprivileg (1396): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Das Ratswahlprivileg (1396)''' war eine Urkunde, die 1396 in Wien ausgestellt wurde. In ihr wurden die Wahlmodalitäten des Wiener [[w:Bürgermeister|Bürgermeisters]] neu geregelt.  
'''Das Ratswahlprivileg (1396)''' war eine Urkunde, die 1396 in Wien ausgestellt wurde. In ihr wurden die Wahlmodalitäten des Wiener [[w:Bürgermeister|Bürgermeisters]] neu geregelt.  


== Bestimmungen " ==
== Bestimmungen ==
Ausgestellt wurde diese Urkunde von den Herzögen [[w:Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]], [[w:Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]] und [[w:Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] von Österreich am 24. Februar 1396. In der Urkunde wurde die Wahl des Bürgermeisters von Wien neu geregelt. Die wesentlichen Bestimmungen waren:
Ausgestellt wurde diese Urkunde von den Herzögen [[w:Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]], [[w:Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]] und [[w:Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] von [[w:Habsburg|Österreich]] am 24. Februar 1396. Die wesentlichen Bestimmungen der Urkunde waren:
* Bürgermeister und Rat der Stadt Wien müssen jedes Jahr neu gewählt werden.  
* Bürgermeister und Rat der Stadt Wien müssen jedes Jahr neu gewählt werden.  
* Die 18 [[w:Ratsherr|Ratsherrenmandate]] sind paritätisch mit [[Erbbürger|Erbbürgern]], Kaufleuten und Handwerkern zu besetzen.  
* Die 18 [[w:Ratsherr|Ratsherrenmandate]] sind paritätisch mit [[Erbbürger|Erbbürgern]], Kaufleuten und Handwerkern zu besetzen.  
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