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Ausgestellt wurde diese Urkunde von den Herzögen [[w:Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]], [[Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]] und [[Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] von Österreich am 24. Februar 1396. In der Urkunde wurde die Wahl des Bürgermeisters von Wien neu geregelt. Die wesentlichen Bestimmungen waren: | Ausgestellt wurde diese Urkunde von den Herzögen [[w:Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]], [[w:Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]] und [[w:Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] von Österreich am 24. Februar 1396. In der Urkunde wurde die Wahl des Bürgermeisters von Wien neu geregelt. Die wesentlichen Bestimmungen waren: | ||
* Bürgermeister und Rat der Stadt Wien müssen jedes Jahr neu gewählt werden. | * Bürgermeister und Rat der Stadt Wien müssen jedes Jahr neu gewählt werden. | ||
* Die 18 [[w:Ratsherr|Ratsherrenmandate]] sind paritätisch mit [[Erbbürger|Erbbürgern]], Kaufleuten und Handwerkern zu besetzen. | * Die 18 [[w:Ratsherr|Ratsherrenmandate]] sind paritätisch mit [[Erbbürger|Erbbürgern]], Kaufleuten und Handwerkern zu besetzen. |
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