ÖsterreichWiki Diskussion:Datenschutzerklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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::Diese hier angeführten Rechte sind so grundlegend und vor allem auch taxativ in der DS-GVO angeführt, dass es nicht ausreicht, so eine Aufzählung in dieser Form zu machen oder so ungenauigkeiten wie "anderweitigen Interessen (sic)" anzuführen. Die DSGVO kennt den Begriff anderweitige Interessen nicht. Benutzerverhalten hat auch mit ''anderweitigen Interessen'' nicht das Mindeste zu tun. Wie es wirklich geht siehe oben, wo jedes Recht einzeln angeführt wird. Ebenso ist es eine Forderung der DS-GVO, dass  --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 10:41, 11. Jun. 2018 (CEST)
::Diese hier angeführten Rechte sind so grundlegend und vor allem auch taxativ in der DS-GVO angeführt, dass es nicht ausreicht, so eine Aufzählung in dieser Form zu machen oder so ungenauigkeiten wie "anderweitigen Interessen (sic)" anzuführen. Die DSGVO kennt den Begriff anderweitige Interessen nicht. Benutzerverhalten hat auch mit ''anderweitigen Interessen'' nicht das Mindeste zu tun. Wie es wirklich geht siehe oben, wo jedes Recht einzeln angeführt wird. Ebenso ist es eine Forderung der DS-GVO, dass  --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 10:41, 11. Jun. 2018 (CEST)
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