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Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu, sofern dem (insbesondere bei Löscchung) keine anderweitigen Interessen entgegenstehen (siehe Benutzerverhalten). Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, wenden Sie sich bitte an uns, um allfällige Missverständnisse rasch klären zu können. Sie können sich auch bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. | Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu, sofern dem (insbesondere bei Löscchung) keine anderweitigen Interessen entgegenstehen (siehe Benutzerverhalten). Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, wenden Sie sich bitte an uns, um allfällige Missverständnisse rasch klären zu können. Sie können sich auch bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. | ||
::Diese hier angeführten Rechte sind so grundlegend und vor allem auch taxativ in der DS-GVO angeführt, dass es nicht ausreicht, so eine Aufzählung in dieser Form zu machen oder so ungenauigkeiten wie "anderweitigen Interessen (sic)" anzuführen. Die DSGVO kennt den Begriff anderweitige Interessen nicht. Benutzerverhalten hat auch mit ''anderweitigen Interessen'' nicht das Mindeste zu tun. Wie es wirklich geht siehe oben, wo jedes Recht einzeln angeführt wird. Ebenso ist es eine Forderung der DS-GVO, dass --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 10:41, 11. Jun. 2018 (CEST) | ::''Diese hier angeführten Rechte sind so grundlegend und vor allem auch taxativ in der DS-GVO angeführt, dass es nicht ausreicht, so eine Aufzählung in dieser Form zu machen oder so ungenauigkeiten wie "anderweitigen Interessen (sic)" anzuführen. Die DSGVO kennt den Begriff anderweitige Interessen nicht. Benutzerverhalten hat auch mit ''anderweitigen Interessen'' nicht das Mindeste zu tun. Wie es wirklich geht siehe oben, wo jedes Recht einzeln angeführt wird. Ebenso ist es eine Forderung der DS-GVO, dass die Rechte der User, wie im Artikel 12 DSGVO deutlich gemacht wird, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln sind. Das ist hier in inhaltlicher Form in keiner Weise gegeben. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 10:41, 11. Jun. 2018 (CEST) | ||
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