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:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Dieser Dienstgrad kann einerseits für eingeteilte Feuerwehrmitglieder nach 18 Jahren Dienstzeit verliehen werden. Der Blusenaufschlag und die Schulterspange sind zinnoberrot. Eine Steigerung dieses Dienstgrades ist hier nicht möglich. | :Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Dieser Dienstgrad kann einerseits für eingeteilte Feuerwehrmitglieder nach 18 Jahren Dienstzeit verliehen werden. Der Blusenaufschlag und die Schulterspange sind zinnoberrot. Eine Steigerung dieses Dienstgrades ist hier nicht möglich. | ||
:Andererseits bekommen diesen Dienstgrad Zugtruppkommandanten, Gruppenkommandanten, Ausbilder in der Feuerwehr, Fahrmeister, Gehilfen des Fahrmeisters, Zeugmeister, Gehilfen des Zeugmeisters oder Jugendbetreuer. Der Blusenaufschlag und die Schulterspange sind silberfarben. | :Andererseits bekommen diesen Dienstgrad Zugtruppkommandanten, Gruppenkommandanten, Ausbilder in der Feuerwehr, Fahrmeister, Gehilfen des Fahrmeisters, Zeugmeister, Gehilfen des Zeugmeisters oder Jugendbetreuer. Der Blusenaufschlag und die Schulterspange sind silberfarben. | ||
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