1. Jänner – Fakten und Ereignisse aus Österreich: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[2019]]: Mit Jahresbeginn gilt österreichweit ein Rauchverbot bis 18, also bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Damit löst es die Regelungen einzelner Länder ab, die das Rauchen teilweise ab 16 erlaubten.<ref>[https://kurier.at/politik/inland/rauchen-erst-ab-18-und-was-uns-2019-sonst-noch-erwartet/400366283 Rauchen erst ab 18 – und was uns 2019 sonst noch erwartet] im Kurier vom 2. Jänner 2019, abgerufen am 4. November 2019.</ref>
* [[2019]]: Mit Jahresbeginn gilt österreichweit ein Rauchverbot bis 18, also bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Damit löst es die Regelungen einzelner Länder ab, die das Rauchen teilweise ab 16 erlaubten.<ref>[https://kurier.at/politik/inland/rauchen-erst-ab-18-und-was-uns-2019-sonst-noch-erwartet/400366283 Rauchen erst ab 18 – und was uns 2019 sonst noch erwartet] im Kurier vom 2. Jänner 2019, abgerufen am 4. November 2019.</ref>
* [[2020]]: Mit Jahresbeginn tritt die Organisationsreform zur Zusammenführung der bestehenden 21 auf fünf Sozialversicherungsträger in Kraft. Dabei werden die neun [[w:Gebietskrankenkasse|Gebietskrankenkassen aller Bundesländer]] zur [[w:Österreichische Gesundheitskasse|Österreichischen Gesundheitskasse]], sowie die [[w:Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter|Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter]] (BVA) und die ''Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau'' (VAEB) zur ''Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau'' (BVAEB) und die [[w:Sozialversicherungsanstalt der Bauern|Sozialversicherungsanstalt der Bauern]] (SVB) und der [[w:Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft|gewerblichen Wirtschaft]] (SVA) zur [[w:Sozialversicherung der Selbständigen|Sozialversicherung der Selbständigen]] zusammengelegt.<ref>[https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Gesundheitssystem/Strukturreform_in_der_oesterreichischen_Krankenversicherung/ Strukturreform in der österreichischen Krankenversicherung] abgerufen am 4. Jänner 2020</ref>
* [[2020]]: Mit Jahresbeginn tritt die Organisationsreform zur Zusammenführung der bestehenden 21 auf fünf Sozialversicherungsträger in Kraft. Dabei werden die neun [[w:Gebietskrankenkasse|Gebietskrankenkassen aller Bundesländer]] zur [[w:Österreichische Gesundheitskasse|Österreichischen Gesundheitskasse]], sowie die [[w:Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter|Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter]] (BVA) und die ''Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau'' (VAEB) zur ''Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau'' (BVAEB) und die [[w:Sozialversicherungsanstalt der Bauern|Sozialversicherungsanstalt der Bauern]] (SVB) und der [[w:Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft|gewerblichen Wirtschaft]] (SVA) zur [[w:Sozialversicherung der Selbständigen|Sozialversicherung der Selbständigen]] zusammengelegt.<ref>[https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Gesundheitssystem/Strukturreform_in_der_oesterreichischen_Krankenversicherung/ Strukturreform in der österreichischen Krankenversicherung] abgerufen am 4. Jänner 2020</ref>
* [[2020]]: Die [[w:Kfz-Kennzeichen (Österreich)|Kraftfahrzeugkennzeichen]] werden um ein ''Sachbereichskennzeichen'' erweitert. Die Feuerwehrfahrzeuge erhalten Kennzeichen mit einem beginnenden ''FW'' und dem Korpsabzeichen statt dem Bundesländerwappen.<ref>[https://www.fuerboeck.at/verkehrsrecht/kfg/kfg-novellen/kfg-37/ 37. Novelle des Kraftfahrgesetzes] bei der Fahrschule Fürböck abgerufen am 18. Oktober 2019</ref>. Die Post verliert gleichzeitig ihr Kennzeichen ''PT''.<ref>[https://www.diepresse.com/5625996/feuerwehren-bekommen-fw-kennzeichen-post-verliert-pt Feuerwehren bekommen "FW"-Kennzeichen, Post verliert "PT"] in der Presse vom 10. Mai 2019 abgerufen am 18. Oktober 2019</ref>
* [[2020]]: Die Post verliert ihr [[w:Kfz-Kennzeichen (Österreich)|Kraftfahrzeugkennzeichen]] ''PT''.
===Burgenland ===
===Burgenland ===
* [[1971]]: Durch das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz wurden 319 Gemeinden zu 138 Gemeinden zusammengelegt.<ref>{{FW B|60|x}}</ref>
* [[1971]]: Durch das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz wurden 319 Gemeinden zu 138 Gemeinden zusammengelegt.<ref>{{FW B|60|x}}</ref>

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