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== Inkrafttreten == | == Inkrafttreten == | ||
Das ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' | Das ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' trat nach § 4 Abs. 1 mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft (15. März 2020 um 0:00 Uhr). Das ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. | ||
Verordnungen auf Grund des ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' können vor dessen Inkrafttreten erlassen werden. Diese dürfen jedoch nicht vor diesem in Kraft treten. | Verordnungen auf Grund des ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' können vor dessen Inkrafttreten erlassen werden. Diese dürfen jedoch nicht vor diesem in Kraft treten. |
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