COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Inkrafttreten ==
== Inkrafttreten ==
Das ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' tritt nach § 4 Abs. 1 mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft (15. März 2020 um 0:00 Uhr). Das ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.  
Das ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' trat nach § 4 Abs. 1 mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft (15. März 2020 um 0:00 Uhr). Das ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.  


Verordnungen auf Grund des ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' können vor dessen Inkrafttreten erlassen werden. Diese dürfen jedoch nicht vor diesem in Kraft treten.
Verordnungen auf Grund des ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' können vor dessen Inkrafttreten erlassen werden. Diese dürfen jedoch nicht vor diesem in Kraft treten.
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