Weinbruderschaft Gurgltal: Unterschied zwischen den Versionen
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== '''Ordensregeln''' == | == '''Ordensregeln''' == | ||
==== ''' | ==== '''Vereinsnamen, Sitz und Geschäftsadresse''' ==== | ||
Der Verein führt den Namen: Weinbruderschaft Gurgltal | Der Verein führt den Namen: Weinbruderschaft Gurgltal | ||
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==== ''' | ==== '''Das Ordenszeichen und der Ordensspruch''' ==== | ||
Das Ordenszeichen wird mit einer Anstecknadel dokumentiert. Die Mitglieder sollen jedenfalls zu Veranstaltungen des Vereins diese auch tragen. | Das Ordenszeichen wird mit einer Anstecknadel dokumentiert. Die Mitglieder sollen jedenfalls zu Veranstaltungen des Vereins diese auch tragen. | ||
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==== ''' | ==== '''Zweck der Weinbruderschaft''' ==== | ||
Die Weinbruderschaft Gurgltal ist ein nicht auf Gewinnerzielung orientierter Zusammenschluss weinverständiger Personen, die sich verpflichten das Kulturgut Wein zu schützen, zu erhalten, zu fördern in Wort, Schrift und Tat. Um Freude, Verständnis und vertiefte Kenntnisse über den Wein zu erreichen, werden Degustationen durchgeführt, das Wissen um das edle Kulturgut wird untereinander geteilt, und soll nicht zuletzt dadurch die freundschaftliche Verbundenheit gefördert werden. | Die Weinbruderschaft Gurgltal ist ein nicht auf Gewinnerzielung orientierter Zusammenschluss weinverständiger Personen, die sich verpflichten das Kulturgut Wein zu schützen, zu erhalten, zu fördern in Wort, Schrift und Tat. Um Freude, Verständnis und vertiefte Kenntnisse über den Wein zu erreichen, werden Degustationen durchgeführt, das Wissen um das edle Kulturgut wird untereinander geteilt, und soll nicht zuletzt dadurch die freundschaftliche Verbundenheit gefördert werden. | ||
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==== ''' | ==== '''Mitgliedschaft''' ==== | ||
Mitglieder dieses Vereins sind vorerst einmal die Gründungsmitglieder, welche alle hintan namentlich angeführt sind. Sie haben den Verein gegründet und diese Ordensregeln im Einvernehmen aufgestellt und gezeichnet. | Mitglieder dieses Vereins sind vorerst einmal die Gründungsmitglieder, welche alle hintan namentlich angeführt sind. Sie haben den Verein gegründet und diese Ordensregeln im Einvernehmen aufgestellt und gezeichnet. | ||
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==== ''' | ==== '''Pflichten der Mitglieder''' ==== | ||
Jedes Mitglied hat unmittelbar nach der Aufnahme eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Des weiteren wird für jedes Vereinsjahr ein laufender Mitgliedsbeitrag eingehoben. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages wird vom großen Konvent beschlossen. Alle Gründungsmitglieder beschließen diese Beiträge für das erste Vereinsjahr wie folgt: | Jedes Mitglied hat unmittelbar nach der Aufnahme eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Des weiteren wird für jedes Vereinsjahr ein laufender Mitgliedsbeitrag eingehoben. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages wird vom großen Konvent beschlossen. Alle Gründungsmitglieder beschließen diese Beiträge für das erste Vereinsjahr wie folgt: | ||
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==== ''' | ==== '''Organe''' ==== | ||
Der Verein hat folgende Organe: | Der Verein hat folgende Organe: | ||
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===== | ===== Der große Konvent ===== | ||
Er stellt die ordentliche Generalversammlung dar, welche einmal jährlich am Ordenstag stattfindet. Eine außerordentliche Sitzung findet auf Beschluss des Stubenrates oder auf Antrag eines Mitgliedes, welcher von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unterfertigt ist statt. | Er stellt die ordentliche Generalversammlung dar, welche einmal jährlich am Ordenstag stattfindet. Eine außerordentliche Sitzung findet auf Beschluss des Stubenrates oder auf Antrag eines Mitgliedes, welcher von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unterfertigt ist statt. | ||
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===== | ===== Der kleine Konvent ===== | ||
Er besteht aus dem Stubenmeister, dem Stubenrat und den Ordensträgern. Er ist bei Bedarf vom Stubenmeister einzuberufen. Die Formalitäten der Einberufung und Beschlussfähigkeit sind gleich geregelt als dies für den großen Konvent vereinbart ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Auswahl des Stubenmeisters. | Er besteht aus dem Stubenmeister, dem Stubenrat und den Ordensträgern. Er ist bei Bedarf vom Stubenmeister einzuberufen. Die Formalitäten der Einberufung und Beschlussfähigkeit sind gleich geregelt als dies für den großen Konvent vereinbart ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Auswahl des Stubenmeisters. | ||
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===== | ===== Der Stubenmeister ===== | ||
Er wird von der Generalversammlung für die Dauer von drei Vereinsjahren mit einfacher Stimmenmehrheit bestellt. Er ist das höchste Einzelorgan des Vereins und soll auch als Obmann bezeichnet werden. Er ist für die Programmerstellung eines Vereinsjahres sowie die Organisation und Abwicklung der Veranstaltungen zuständig. Er repräsentiert den Verein und vertritt diesen nach außen hin. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Förderung und Organisation der Weiterbildung der Mitglieder beispielsweise durch geeignete Schulungen und Vorträge. | Er wird von der Generalversammlung für die Dauer von drei Vereinsjahren mit einfacher Stimmenmehrheit bestellt. Er ist das höchste Einzelorgan des Vereins und soll auch als Obmann bezeichnet werden. Er ist für die Programmerstellung eines Vereinsjahres sowie die Organisation und Abwicklung der Veranstaltungen zuständig. Er repräsentiert den Verein und vertritt diesen nach außen hin. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Förderung und Organisation der Weiterbildung der Mitglieder beispielsweise durch geeignete Schulungen und Vorträge. | ||
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===== | ===== Der Stubenrat ===== | ||
Er besteht aus folgenden sechs Mitgliedern: | Er besteht aus folgenden sechs Mitgliedern: | ||