Johann Joseph Gaßner: Unterschied zwischen den Versionen

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== Tätigkeit als Exorzist ==
== Tätigkeit als Exorzist ==
Gaßner war während seiner Zeit, als er Pfarrer von Klösterle wurde, auch bereits dann im schwäbischen Raum unterwegs und heilte Kranke durch Exorzismus. Am 20. November 1774 langte er in Ellwangen ein und sollte den Fürstprobst [[w:Anton Ignaz von Fugger-Glött|Anton Ignaz Reichsgraf von Fugger-Glött]] von seiner Blindheit heilen, was aber, da es sich um ein natürliches Augenleiden handelte, nicht möglich war. Die Anwesenheit von Gaßner führte wiederum dazu, dass sich innerhalb von drei Wochen rund 2000 Patienten ansammelten. Am 18. Dezember 1774 wandte sich der Fürstprobst an den Bischof von Chur, dem Gaßner bis dahin unterstand, um diesen als Hofkaplan bei sich aufnehmen zu können. Am 24. Dezember 1774 entsprach der Bischof von Chur dieser Bitte und Gaßner wurde der Aufsicht des Bischofs von Regensburg unterstellt und gleichzeitig zum Geistlichen Rat ernannt. Als Gaßner am 8. Juni 1775 Ellwangen verließ, soll er in rund sieben Monaten über 20.000 Patienten behandelt haben. Er nahm mit dem Fürstprobst nun den Wohnsitz in [[w:Regensburg|Regensburg]]. Am 16. Juni 1775 konnte er, nach einer kirchlichen Prüfung von Gaßners Vorgehensweise bei der Behandlung von Patienten, seine Wunderheilungen durch Exorzismus unter Auflagen wieder aufnehmen. Auf Anweisung von [[w:Joseph II.|Joseph II.]] musste Gaßner dann jedoch Regensburg verlassen und es wurde ihm vom Bischof die Pfarre Pondorf übertragen und er gleichzeitig zum Dekan ernannt.
Gaßner war während seiner Zeit, als er Pfarrer von Klösterle wurde, auch bereits dann im schwäbischen Raum unterwegs und heilte Kranke durch Exorzismus. Am 20. November 1774 langte er in Ellwangen ein und sollte den Fürstprobst [[w:Anton Ignaz von Fugger-Glött|Anton Ignaz Reichsgraf von Fugger-Glött]] von seiner Blindheit heilen, was aber, da es sich um ein natürliches Augenleiden handelte, nicht möglich war. Die Anwesenheit von Gaßner führte wiederum dazu, dass sich innerhalb von drei Wochen rund 2000 Patienten ansammelten. Am 18. Dezember 1774 wandte sich der Fürstprobst an den Bischof von Chur, dem Gaßner bis dahin unterstand, um diesen als Hofkaplan bei sich aufnehmen zu können. Am 24. Dezember 1774 entsprach der Bischof von Chur dieser Bitte und Gaßner wurde der Aufsicht des Bischofs von Regensburg unterstellt und gleichzeitig zum Geistlichen Rat ernannt. Als Gaßner am 8. Juni 1775 Ellwangen verließ, soll er in rund sieben Monaten über 20.000 Patienten behandelt haben. Er nahm mit dem Fürstprobst nun den Wohnsitz in [[w:Regensburg|Regensburg]]. Am 16. Juni 1775 konnte er, nach einer kirchlichen Prüfung von Gaßners Vorgehensweise bei der Behandlung von Patienten, seine Wunderheilungen durch Exorzismus unter Auflagen wieder aufnehmen. Auf Anweisung von [[Joseph II.]] musste Gaßner dann jedoch Regensburg verlassen und es wurde ihm vom Bischof die Pfarre Pondorf übertragen und er gleichzeitig zum Dekan ernannt.


Gaßners Tätigkeit als Exorzist traf bei der Obrigkeit auch deswegen auf große Bedenken, weil er offen für den [[w:Hexenverfolgung|Hexenglauben]] eintrat, und auch in seinen Schriften davon ausging, dass durch [[w:Magie|Zauberei]] viele Übel bei den Menschen verursacht werden. Der Glaube an Hexen und Zauberei und die damit verbundenen Stigmatisierungen und Missbräuche des Rechtssystems waren erst vor Kurzem überwunden worden. Die Obrigkeit, Wissenschaftler und auch viele Theologen hatte daher kein Interesse, diese Zustände durch Gaßner wieder aufleben zu lassen.<ref>1749 noch wurde die Subpriorin des Klosters Unterzell, Emma Renata Senger, in einem Hexenprozess in Würzburg zur Einäscherung bei lebendigem Leib verurteilt. Das Urteil wurde vom Bischof auf Enthauptung abgeändert und Emma Renata Senger am 21. Juli 1749 hingerichtet.</ref>  
Gaßners Tätigkeit als Exorzist traf bei der Obrigkeit auch deswegen auf große Bedenken, weil er offen für den [[w:Hexenverfolgung|Hexenglauben]] eintrat, und auch in seinen Schriften davon ausging, dass durch [[w:Magie|Zauberei]] viele Übel bei den Menschen verursacht werden. Der Glaube an Hexen und Zauberei und die damit verbundenen Stigmatisierungen und Missbräuche des Rechtssystems waren erst vor Kurzem überwunden worden. Die Obrigkeit, Wissenschaftler und auch viele Theologen hatte daher kein Interesse, diese Zustände durch Gaßner wieder aufleben zu lassen.<ref>1749 noch wurde die Subpriorin des Klosters Unterzell, Emma Renata Senger, in einem Hexenprozess in Würzburg zur Einäscherung bei lebendigem Leib verurteilt. Das Urteil wurde vom Bischof auf Enthauptung abgeändert und Emma Renata Senger am 21. Juli 1749 hingerichtet.</ref>  
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