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Die Grafenfamilie der Ortenburger war mit der Grafenfamilie von Tirol verwandt. Beide Familien führten ihre Herkunft auf Adalbert, den [[w:Vitztum|Vizedom]] des [[w:Hochstift Freising|Hochstiftes Freising]] zurück, der sich 1093 erstmals von Ortenburg nannte. Die Stammburg der Ortenburger war eine hölzerne Burganlage im heutigen [[Baldramsdorf]], aus der später der Meierhof der [[w:Ruine Ortenburg|Ortenburg]] wurde. Die Ortenburger besaßen sie zunächst als Lehen des [[w:Patriarchat Aquileia|Patriarchats von Aquileia]]<ref name ="Höfe">vgl. [https://adw-goe.de/digitale-bibliothek/hoefe-und-residenzen-im-spaetmittelalterlichen-reich/id/rf15_IV-3207/?tx_find_find%5BunderlyingQuery%5D%5Bq%5D%5Bdefault%5D=ortenburg&tx_find_find%5BunderlyingQuery%5D%5Bposition%5D=3&tx_find_find%5Bmode%5D=list Ortenburg], Höfe und Residenzen, ADW.GOE.DE, abgerufen am 9. Dezember 2020</ref>. Die Ortenburg, die heute nur mehr als Ruine erhalten ist, wurde erst Ende des 12. Jahrhunderts in der Nähe der ersten Burganlage auf einem Felssporn.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte330">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330</ref> Die Grafenfamilie der Ortenburger verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Indiz dafür sein dürfte, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar<ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> war und ihre Territorien als "freies Eigen" besaß.<ref name ="lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"''. Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4. S. 217</ref> 1417 wurde die Grafschaft Ortenburg auf dem Konzil von Konstanz von [[Sigismund (HRR)|König Sigismund]] zur Reichsgrafschaft erhoben beziehungsweise als solche bestätigt.<ref name ="Tangl216">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 216</ref> | Die Grafenfamilie der Ortenburger war mit der Grafenfamilie von Tirol verwandt. Beide Familien führten ihre Herkunft auf Adalbert, den [[w:Vitztum|Vizedom]] des [[w:Hochstift Freising|Hochstiftes Freising]] zurück, der sich 1093 erstmals von Ortenburg nannte. Die Stammburg der Ortenburger war eine hölzerne Burganlage im heutigen [[Baldramsdorf]], aus der später der Meierhof der [[w:Ruine Ortenburg|Ortenburg]] wurde. Die Ortenburger besaßen sie zunächst als Lehen des [[w:Patriarchat Aquileia|Patriarchats von Aquileia]]<ref name ="Höfe">vgl. [https://adw-goe.de/digitale-bibliothek/hoefe-und-residenzen-im-spaetmittelalterlichen-reich/id/rf15_IV-3207/?tx_find_find%5BunderlyingQuery%5D%5Bq%5D%5Bdefault%5D=ortenburg&tx_find_find%5BunderlyingQuery%5D%5Bposition%5D=3&tx_find_find%5Bmode%5D=list Ortenburg], Höfe und Residenzen, ADW.GOE.DE, abgerufen am 9. Dezember 2020</ref>. Die Ortenburg, die heute nur mehr als Ruine erhalten ist, wurde erst Ende des 12. Jahrhunderts in der Nähe der ersten Burganlage auf einem Felssporn.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte330">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330</ref> Die Grafenfamilie der Ortenburger verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Indiz dafür sein dürfte, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar<ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> war und ihre Territorien als "freies Eigen" besaß.<ref name ="lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"''. Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4. S. 217</ref> 1417 wurde die Grafschaft Ortenburg auf dem Konzil von Konstanz von [[Sigismund (HRR)|König Sigismund]] zur Reichsgrafschaft erhoben beziehungsweise als solche bestätigt.<ref name ="Tangl216">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 216</ref> | ||
== | == Die Grafenfamilie der Ortenburg im 12. und 13. Jahrhundert == | ||
Einer der Söhne des Vizedoms Adalbert war Otto (I.), der 1141 erstmals als Graf von Ortenburg genannt wird, nachdem er aus dem Erbe der Grafen von Lurn das Gebiet westlich der Möllbrücke (heute Zentrum und Hauptsiedlung der Gemeinde [[Lurnfeld]]) bis zum Rennstein (westlich von [[Villach]]) unter seine Herrschaft gebracht hatte. Bei seiner Grafschaft handelte es sich um eine "Allodialgrafschaft", die aus Eigenbesitz und Lehen bestand.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte330"/> Ein wichtiger Bestandteil von Ottos Grafschaft waren Kirchengüter, die zuvor dem [[w:Hochstift Freising|Hochstift Freising]] gehört hatten und unter seinem Vater offensichtlich in den Besitz seiner Familie gelangt waren. Die Grafschaftsrechte (oder Teile von diesen), zu denen auch das Hochgericht gehörte, übten in der Grafschaft Ortenburg jedoch zunächst die Grafen von Görz aus. Erst 1389 gelang es den Ortenburgern, sich das große Landgericht von Möllbrücke bis zum Rennstein zu sichern.<ref >vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330f.</ref> Durch seine Ehe mit Agnes von Auersperg konnte er zudem auch wichtige Besitzungen in der Mark Krain (heute Teil von Slowenien) erwerben, wo seit 1320 um [[w:Kočevje|Gottschee]] das wichtigste Herrschaftszentrum der Grafen von Ortenburg entstehen sollte.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte331">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 331</ref> | Einer der Söhne des Vizedoms Adalbert war Otto (I.), der 1141 erstmals als Graf von Ortenburg genannt wird, nachdem er aus dem Erbe der Grafen von Lurn das Gebiet westlich der Möllbrücke (heute Zentrum und Hauptsiedlung der Gemeinde [[Lurnfeld]]) bis zum Rennstein (westlich von [[Villach]]) unter seine Herrschaft gebracht hatte. Bei seiner Grafschaft handelte es sich um eine "Allodialgrafschaft", die aus Eigenbesitz und Lehen bestand.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte330"/> Ein wichtiger Bestandteil von Ottos Grafschaft waren Kirchengüter, die zuvor dem [[w:Hochstift Freising|Hochstift Freising]] gehört hatten und unter seinem Vater offensichtlich in den Besitz seiner Familie gelangt waren. Die Grafschaftsrechte (oder Teile von diesen), zu denen auch das Hochgericht gehörte, übten in der Grafschaft Ortenburg jedoch zunächst die Grafen von Görz aus. Erst 1389 gelang es den Ortenburgern, sich das große Landgericht von Möllbrücke bis zum Rennstein zu sichern.<ref >vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330f.</ref> Durch seine Ehe mit Agnes von Auersperg konnte er zudem auch wichtige Besitzungen in der Mark Krain (heute Teil von Slowenien) erwerben, wo seit 1320 um [[w:Kočevje|Gottschee]] das wichtigste Herrschaftszentrum der Grafen von Ortenburg entstehen sollte.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte331">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 331</ref> | ||
1191 gründete Graf Otto (II.) von Ortenburg gemeinsam mit seinem Bruder Hermann, dem früheren Gegenbischof von Gurk, in der Nähe der Stammburg an der Lieser auf einem Grundstück, das ein Lehen des Erzstiftes Salzburg war<ref name ="Höfe"/>, ein Hospital für Pilger und Reisende.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte331"/> Die von der Grafenfamilie der Ortenburger ebenfalls gestiftete Spitalskirche war zunächst eine Eigenkirche von ihnen, wo sie auch das "Begräbnisrecht" besaßen.<ref name ="Höfe"/> Um die Kirche und das Spital bildete sich eine Siedlung, aus der später die Stadt [[Spittal an der Drau]] (Stadterhebung 1930) wurde.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte331"/> 1242 wird hier erstmals auch ein Markt genannt. 1403 ließ Graf Friedrich (III.) von Ortenburg das Marktrecht der Stadt, die zu dieser Zeit bereits drei Jahrmärkte und einen Wochenmarkt besaß, aufzeichnen.<ref name ="Höfe"/> | 1191 gründete Graf Otto (II.) von Ortenburg gemeinsam mit seinem Bruder Hermann, dem früheren Gegenbischof von Gurk, in der Nähe der Stammburg an der Lieser auf einem Grundstück, das ein Lehen des [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] war<ref name ="Höfe"/>, ein Hospital für Pilger und Reisende.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte331"/> Die von der Grafenfamilie der Ortenburger ebenfalls gestiftete Spitalskirche war zunächst eine Eigenkirche von ihnen, wo sie auch das "Begräbnisrecht" besaßen.<ref name ="Höfe"/> Um die Kirche und das Spital bildete sich eine Siedlung, aus der später die Stadt [[Spittal an der Drau]] (Stadterhebung 1930) wurde.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte331"/> 1242 wird hier erstmals auch ein Markt genannt. 1403 ließ Graf Friedrich (III.) von Ortenburg das Marktrecht der Stadt, die zu dieser Zeit bereits drei Jahrmärkte und einen Wochenmarkt besaß, aufzeichnen.<ref name ="Höfe"/> | ||
Die Grafen von Ortenburg errichteten in Spittal an der Drau und in [[Lieserhofen]] Mautstellen. Das | Die Grafen von Ortenburg errichteten in Spittal an der Drau und in [[Lieserhofen]] Mautstellen. Das Erzstift Salzburg überließ ihnen als Lehen außerdem einen Anteil an der Hohenburg, die einst der Sitz der Grafenfamilie von Lurn gewesen war. Das hatte zur Folge, dass die Hohenburg in eine Salzburger und eine Ortenburger Feste geteilte wurde. Beide Teile waren einem eigenen Burggrafen anvertraut.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte331"/> | ||
1309 erwarben die Grafen von Ortenburg von Graf Walter von Sternberg (aus der Grafenfamilie von Heunburg) als Pfand die [[Burgruine Sternberg|Burg Sternberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Wernberg (Kärnten)|Wernberg]]), nach der sie sich seit 1320 ebenfalls benannten. Weitere Stützpunkte der Grafenfamilie von Ortenburg waren die Burgen [[w:Burg Sommeregg|Sommereck]] (heute Teil der Gemeinde [[Seeboden am Millstätter See]]), [[Burgruine Kellerberg|Kellerberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Weißenstein]]) und [[w:Burgruine Steuerberg|Steuerberg]] (Teil der Gemeinde [[Steuerberg]]) sowie die [[w:Burg Groppenstein|Burg Groppenstein]] ([[Obervellach]]) und die Burgen in Baldramsdorf und in Gschieß (heute Teil von Rosenheim, einer Kastralgemeinde von Baldramsdorf). Mit der Verwaltung ihrer letzten drei Burgen waren inzwischen Ministeriale betreut.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte331"/> | 1309 erwarben die Grafen von Ortenburg von Graf Walter von Sternberg (aus der Grafenfamilie von Heunburg) als Pfand die [[Burgruine Sternberg|Burg Sternberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Wernberg (Kärnten)|Wernberg]]), nach der sie sich seit 1320 ebenfalls benannten. Weitere Stützpunkte der Grafenfamilie von Ortenburg waren die Burgen [[w:Burg Sommeregg|Sommereck]] (heute Teil der Gemeinde [[Seeboden am Millstätter See]]), [[Burgruine Kellerberg|Kellerberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Weißenstein]]) und [[w:Burgruine Steuerberg|Steuerberg]] (Teil der Gemeinde [[Steuerberg]]) sowie die [[w:Burg Groppenstein|Burg Groppenstein]] ([[Obervellach]]) und die Burgen in Baldramsdorf und in Gschieß (heute Teil von Rosenheim, einer Kastralgemeinde von Baldramsdorf). Mit der Verwaltung ihrer letzten drei Burgen waren inzwischen Ministeriale betreut.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte331"/> | ||
== Die Grafschaft Ortenburg == | |||
Interessant ist, dass die Grafschaft Ortenburg als solche nach dem Tod von Graf Friedrich (III.) von Ortenburg erhalten blieb. Sie gelangte zunächst in den Besitz der Grafen von Cilli (1418) und kam nach dem Tod von Graf Ulrich von Cilli und dem [[Cillier Erbstreit]] an [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] und war dann Teil des Habsburgerreiches. Doch auch als Teil des Habsburgerreiches blieb sie bis ins 18. Jahrhundert ein geschlossenes Herrschaftsterritorium.<ref name ="Tangl218">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 218</ref> | Interessant ist, dass die Grafschaft Ortenburg als solche nach dem Tod von Graf Friedrich (III.) von Ortenburg erhalten blieb. Sie gelangte zunächst in den Besitz der Grafen von Cilli (1418) und kam nach dem Tod von Graf Ulrich von Cilli und dem [[Cillier Erbstreit]] an [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] und war dann Teil des Habsburgerreiches. Doch auch als Teil des Habsburgerreiches blieb sie bis ins 18. Jahrhundert ein geschlossenes Herrschaftsterritorium.<ref name ="Tangl218">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 218</ref> |
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