10.180
Bearbeitungen
K (→Dezember: erg.) |
K (→Donnerstag, 10. Dezember 2020: typo) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
* Am [[w:Tag der Menschenrechte|Tag der Menschenrechte]] wird von der österreichischen Bundesregierung ein Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz vorgelegt. Mit diesem wäre es der Polizei künftig möglich gewesen auch in Wohnungen z. B. die Einhaltung der Quarantäne, ohne vorherige Genehmigung durch ein Gericht, zu kontrollieren. Erst nach scharfer Kritik der Opposition (SPÖ, NEOS, FPÖ) wurde dieser Abänderungsantrag noch einmal geändert und diese geplante Bestimmung herausgenommen. Es ist dies die selbe Vorgehenweise der Bundesregierung wie bereits zum 1. April (Ostererlass), mit dem das verfassungsgesetzlich zu gewährleistende [[w:Hausrecht|Hausrecht]]<ref>{{Art.|9|StGG|RIS-B|Dokumentnummer=NOR12000065}} ''Unverletzlichkeit des Hausrechts'' im ''[[w:Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger|Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger]]'' (StGG) von 1867.</ref> eingeschränkt werden soll. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann [[w:Niki Scherak|Niki Scherak]] nannte diesen Vorschlag im Abänderungsantrag: ''türkis-grünen Allmachtsfantasien''. Er führte weiter aus: ''Solche Zustände kennt man maximal von autoritären Staaten. Das ist gefährlich, das ist einer Demokratie und einem Rechtsstaat nicht würdig“, sagte Scherak. Es sei unfassbar, mit welcher Selbstverständlichkeit die Bundesregierung still und heimlich in fundamentale Grund- und Freiheitsrechte eingreifen würde. Die Bundesregierung trage die „bürgerlichen Freiheiten endgültig zu Grabe''.<ref>[https://orf.at/stories/3193242/ Doch keine Kontrollen in Wohnungen erlaubt], Webseite: orf.at vom 10. Dezember 2020.</ref> | * Am [[w:Tag der Menschenrechte|Tag der Menschenrechte]] wird von der österreichischen Bundesregierung ein Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz vorgelegt. Mit diesem wäre es der Polizei künftig möglich gewesen auch in Wohnungen z. B. die Einhaltung der Quarantäne, ohne vorherige Genehmigung durch ein Gericht, zu kontrollieren. Erst nach scharfer Kritik der Opposition (SPÖ, NEOS, FPÖ) wurde dieser Abänderungsantrag noch einmal geändert und diese geplante Bestimmung herausgenommen. Es ist dies die selbe Vorgehenweise der Bundesregierung wie bereits zum 1. April (Ostererlass), mit dem das verfassungsgesetzlich zu gewährleistende [[w:Hausrecht|Hausrecht]]<ref>{{Art.|9|StGG|RIS-B|Dokumentnummer=NOR12000065}} ''Unverletzlichkeit des Hausrechts'' im ''[[w:Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger|Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger]]'' (StGG) von 1867.</ref> eingeschränkt werden soll. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann [[w:Niki Scherak|Niki Scherak]] nannte diesen Vorschlag im Abänderungsantrag: ''türkis-grünen Allmachtsfantasien''. Er führte weiter aus: ''Solche Zustände kennt man maximal von autoritären Staaten. Das ist gefährlich, das ist einer Demokratie und einem Rechtsstaat nicht würdig“, sagte Scherak. Es sei unfassbar, mit welcher Selbstverständlichkeit die Bundesregierung still und heimlich in fundamentale Grund- und Freiheitsrechte eingreifen würde. Die Bundesregierung trage die „bürgerlichen Freiheiten endgültig zu Grabe''.<ref>[https://orf.at/stories/3193242/ Doch keine Kontrollen in Wohnungen erlaubt], Webseite: orf.at vom 10. Dezember 2020.</ref> | ||
* Eine Studie der [[w:Universität Innsbruck|Universität Innsbruck]] kommt zum Schluss, dass vom Cronavirus-Genesene eine stabile [[w:Immunität (Medizin)|Langzeitimmunität]] aufweisen. Diese Studie deckt sich mit internationalen Erkenntnissen. Dies beziehe sich in Bezug auf eine abermalige Coronavirus-Infektion, auf Mutationen und Übertragungen, erklärte der Studienleiter [[w:Florian Deisenhammer|Florian Deisenhammer]]. Es gebe von der erworbenen Immunität nur ganz wenige Ausnahmen.<ref>''Coronavirus-Antiköperstudie belegt konstante Immunität'', Liechtensteiner Volksblatt, S. 32.</ref><ref>[https://www.vienna.at/antikoerper-studie-macht-hoffnung-auf-bleibende-immunitaet/6789453 Antikörperstudie macht Hoffnung auf bleibende Immunitaet], Wiener Zeitung vom 28.10.2020.</ref><ref>[https://kurier.at/wissen/gesundheit/neue-antikoerper-studie-nach-covid-erkrankung-so-lange-sind-sie-immun-und-koennen-virus-nicht Neue Antikoerperstudie nach Covid-Erkrankung - so lange sind sie immun], Kurier vom 8.12.2020.</ref> | * Eine Studie der [[w:Universität Innsbruck|Universität Innsbruck]] kommt zum Schluss, dass vom Cronavirus-Genesene eine stabile [[w:Immunität (Medizin)|Langzeitimmunität]] aufweisen. Diese Studie deckt sich mit internationalen Erkenntnissen. Dies beziehe sich in Bezug auf eine abermalige Coronavirus-Infektion, auf Mutationen und Übertragungen, erklärte der Studienleiter [[w:Florian Deisenhammer|Florian Deisenhammer]]. Es gebe von der erworbenen Immunität nur ganz wenige Ausnahmen.<ref>''Coronavirus-Antiköperstudie belegt konstante Immunität'', Liechtensteiner Volksblatt, S. 32.</ref><ref>[https://www.vienna.at/antikoerper-studie-macht-hoffnung-auf-bleibende-immunitaet/6789453 Antikörperstudie macht Hoffnung auf bleibende Immunitaet], Wiener Zeitung vom 28.10.2020.</ref><ref>[https://kurier.at/wissen/gesundheit/neue-antikoerper-studie-nach-covid-erkrankung-so-lange-sind-sie-immun-und-koennen-virus-nicht Neue Antikoerperstudie nach Covid-Erkrankung - so lange sind sie immun], Kurier vom 8.12.2020.</ref> | ||
* Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass die Maskenpflicht im Schulgebäude und Klassenteilung im Frühjahr 2020 gesetzwidrig waren. Die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministers waren nicht erkennbar und die österreichische Bundesregierung war nicht in der Lage die Akten vorzulegen, auf deren Grundlage die Verordnung erlassen wurde. Die österreichische Bundesregierung | * Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass die Maskenpflicht im Schulgebäude und Klassenteilung im Frühjahr 2020 gesetzwidrig waren. Die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministers waren nicht erkennbar und die österreichische Bundesregierung war nicht in der Lage die Akten vorzulegen, auf deren Grundlage die Verordnung erlassen wurde. Die österreichische Bundesregierung konnte auch nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb die angefochtenen Maßnahmen überhaupt erforderlich waren.<ref>VfGH-Erkenntnis [https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH_10.12.2020__V_436_2020_Covid-Massnahmen_in_Schulen_.pdf V 436/2020] vom 10. Dezember 2020.</ref> Diese Entscheidung reiht sich in eine Vielzahl vorheriger Entscheidungen ein, bei denen COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung als verfassungswidrig aufgehoben wurden.<ref>[https://orf.at/stories/3194827/ Maskenpflicht in Schule war gesetzeswidrig], Webseite: orf.at vom 23. Dezember 2020.</ref> | ||
=== Samstag, 12. Dezember 2020 === | === Samstag, 12. Dezember 2020 === |
Bearbeitungen