Heidenreich von Maissau: Unterschied zwischen den Versionen

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1368-1375 und 1378-1389 bekleidete Heidenreich von Maissau das Amt des Landmarschalls des Herzogtums Österreich. Dieses Amt war im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das seine Familie seit [[Otto II. von Maissau|Otto (II.) von Maissau]] besaß, mit einer realen Macht-Funktion ausgestattet. Die wichtigste Aufgabe als Landmarschall war die Bewahrung des Friedens im Land "ob und unter der Enns". Für diese Aufgabe war der Amtsinhaber mit militärischen, polizeilichen und richterlichen Kompetenzen ausgestattet.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> In seiner Funktion wirkte er besonders als Vermittler zwischen dem Herzog als Landesfürsten und den Landherren, die später Träger der ständischen Macht waren. Er war eür die Schlichtung von Auseinandersetzungen zuständig, welcher der Herzog bestätigte. Als Landmarschall war Heidenreich von Maissau mit einem Amt betraut, das ihn zu einem weisungsgebundenen "Beamten" des Herzogs machte. Dieser konnte ihn jederzeit absetzen. Damit sollte auch vermieden werden, dass es ein erbliches Amt wurde.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 218 und S. 240</ref>
1368-1375 und 1378-1389 bekleidete Heidenreich von Maissau das Amt des Landmarschalls des Herzogtums Österreich. Dieses Amt war im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das seine Familie seit [[Otto II. von Maissau|Otto (II.) von Maissau]] besaß, mit einer realen Macht-Funktion ausgestattet. Die wichtigste Aufgabe als Landmarschall war die Bewahrung des Friedens im Land "ob und unter der Enns". Für diese Aufgabe war der Amtsinhaber mit militärischen, polizeilichen und richterlichen Kompetenzen ausgestattet.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> In seiner Funktion wirkte er besonders als Vermittler zwischen dem Herzog als Landesfürsten und den Landherren, die später Träger der ständischen Macht waren. Er war eür die Schlichtung von Auseinandersetzungen zuständig, welcher der Herzog bestätigte. Als Landmarschall war Heidenreich von Maissau mit einem Amt betraut, das ihn zu einem weisungsgebundenen "Beamten" des Herzogs machte. Dieser konnte ihn jederzeit absetzen. Damit sollte auch vermieden werden, dass es ein erbliches Amt wurde.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 218 und S. 240</ref>


Heidenreich von Maissau gelang außerdem den Besitz der Maissauer wesentlich zu verdichten. So erwarb er für die Herrschaft [[Burgruine Gars am Kamp|Gars]] das dazugehörige Landgericht.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 242f. und S. 247</ref> 1370 löste er eine besonders umfangreiche Pfandschaft, welche die Feste, den Markt, das Gericht, die Maut, den Wald und das Forstfutter von [[Gföhl]] umfasste, von der [[Wallsee (Adelsgeschlecht)|Familie der Wallseer]], welche ein wichtiges Verbindungsstück zwischen den Krumauer und Horner Besitzungen seiner Familie bildete.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 254f.</ref> 1376 löste Heidenreich von Maissau die landesfürstlichen Feste und Stadt [[Weitra]] von [[Heinrich VII. von Schaunberg|Heinrich von Schaunberg]]. Den Herzögen von Österreich musste er allerdings den freien Zugang dieser Erwerbung und das Recht auf jederzeitigen Aufenthalt zusichern.<ref name ="Rigele255">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 255</ref> Nachdem Aussterben der Dürnsteiner Linie der Kuenringer konnten er und seine Ehefrau ihren Besitz in der Wachau wesentlich erweitern. Neben der [[Burgruine Dürnstein (Niederösterreich)|Feste und Herrschaft Dürnstein]], die ein Lehen beziehungsweise eine Pfandschaft des Herzogtums Österreich war, gelangten sie dabei auch in den Besitz einer Reihe wichtiger Lehen der bairischen Herzogtümer, darunter die [[Burgruine Wolfstein|Feste Wolfstein]], zu der ein Landgericht gehörte und die Zentrum einer Herrschaft bildete.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 274</ref>
Heidenreich von Maissau gelang außerdem den Besitz der Maissauer wesentlich zu verdichten. So erwarb er für die Herrschaft [[Burgruine Gars am Kamp|Gars]] das dazugehörige Landgericht.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 242f. und S. 247</ref> 1370 löste er eine besonders umfangreiche Pfandschaft, welche die Feste, den Markt, das Gericht, die Maut, den Wald und das Forstfutter von [[Gföhl]] umfasste, von der [[Wallsee (Adelsgeschlecht)|Familie der Wallseer]], welche ein wichtiges Verbindungsstück zwischen den Krumauer und Horner Besitzungen seiner Familie bildete.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 254f.</ref> 1376 löste Heidenreich von Maissau die landesfürstlichen Feste und Stadt [[Weitra]] von [[Heinrich VII. von Schaunberg|Heinrich von Schaunberg]]. Den Herzögen von Österreich musste er allerdings den freien Zugang dieser Erwerbung und das Recht auf jederzeitigen Aufenthalt zusichern.<ref name ="Rigele255">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 255</ref>  
 
Nachdem Aussterben der Dürnsteiner Linie der [[Kuenringer]] konnten er und seine Ehefrau ihren Besitz in der Wachau wesentlich erweitern, wobei sie von der Tatsache profitierten, dass die Besitzungen der Kuenringer dort zum Teil Eigenbesitz und nur teilweise Lehen zum Herzogtums Österreich waren. Ein weiterer Teil gehörte anderen Reichsfürsten, so zum Beispiel den Hochstiften Regensburg und Freising, wobei vor allem das Herzogtum Baiern beziehungsweise dessen Herzöge dominierten, die außerdem als Vogte des ebenfalls in der Wachau begüterten Klosters Nieder-Altaich auch für dessen Besitzungen zuständig waren.<ref name ="Rigele264">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 264</ref> Seit [[Albrecht I. (Österreich)|Herzog Albrecht (I.) von Österreich]] versuchten er und seine Nachfolger immer wieder die Abhängigkeitsverhältnisse und Kontakte der Landherren und Ministerialen zu anderen Machthabern zu reduzieren und ihren eigenen Rechtstatus zu mehren.<ref name ="Rigele265">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 265</ref> Zusammen mit [[Eberhard VI. von Wallsee|Eberhard (VI.) von Wallsee zu Graz]], der mit [[Elisabeth von Kuenring|Elsbeth von Kuenring]] verheiratet war, wurden die übrigen Adeligen, die Erbansprüche erhoben ausgezahlt oder durch einen Gütertausch abgefertigt, sodass beide die wesentlichen Gewinner bei diesem Erbfall waren.<ref name ="Rigele267">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 267</ref> Weiter profitierte Heidenreich von Maissau davon, dass der [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich]] ("''Albrecht der Lahme''")  großes Interesse daran hatte, die [[Burgruine Dürnstein (Niederösterreich)|Feste und Herrschaft Dürnstein]], die den Kuenringern zuletzt als freies Eigen gehört hatten, zu kaufen. Von ihrem Vater hatte Heidenreichs Ehefrau Anna die Hälfte der [[Burgruine Dürnstein (Niederösterreich)|Feste und Herrschaft Dürnstein]] sowie weitere Besitzungen geerbt, die teils Lehen des Herzogtums Österreich und teils Lehen der bairischen Herzogtümer waren. Als sie und Heidenreich 1356 diese Hälfte der Herrschaft Dürnstein und weiteren Besitz an Herzog Albrecht (II.) verkauften, nahmen sie von diesem Kauf ihre bairischen Lehen ausdrücklich auf. Sie ließen sich zudem diesen Kauf teuer bezahlen.<ref name ="Rigele267">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 267</ref> Nachdem der Herzog auch die Anteile der anderen Erben gekauft hatte, gelangten Anna und Heidenreich aufgrund geänderter Rechtsverhältnisse 1367 durch Verpfändung erneut in den Besitz der Herrschaft Dürnstein.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 268f.</ref> Zu den bedeutenden bairischen Lehen, die Heidenreich und Anna in ihren Besitz brachten, gehörte auch die [[Burgruine Wolfstein|Feste, die Herrschaft und das Landgericht Wolfstein]].<ref name ="Rigele274">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 274</ref>


1380 gründete Heidenreich von Maissau gemeinsam mit Anna von Kuenring die [[Kartause Aggsbach]] (heute Teil von [[Schönbühel-Aggsbach]]), wo er nach seinem Tod beigesetzt wurde.<ref name ="gedächtnis"/>
1380 gründete Heidenreich von Maissau gemeinsam mit Anna von Kuenring die [[Kartause Aggsbach]] (heute Teil von [[Schönbühel-Aggsbach]]), wo er nach seinem Tod beigesetzt wurde.<ref name ="gedächtnis"/>
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