170.680
Bearbeitungen
K (erg. Wikidata) |
|||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Aufgabe der Pistenwacht kann daher z. B. die mehr oder weniger regelmäßige Überprüfung der Skipiste auf Mängel, Einhaltung der Pistenregeln und Absperrungen, der Schutz der Skifahrer und/oder (auch) die Pistenrettung sein. | Aufgabe der Pistenwacht kann daher z. B. die mehr oder weniger regelmäßige Überprüfung der Skipiste auf Mängel, Einhaltung der Pistenregeln und Absperrungen, der Schutz der Skifahrer und/oder (auch) die Pistenrettung sein. | ||
Die Überwachung der Pisten liegt in der Regel in der [[w:Privatrecht|privatrechtlichen]] Verantwortung der Seilbahnbetreiber. Diese schließen mit dem Pistenbenutzer einen Beförderungsvertrag und oft sind in den [[w:Allgemeine Geschäftsbedingungen|allgemeinen Geschäftsbedingungen]] Regelungen enthalten, nach welcher Pistenbenützer die Anordnungen der Pistenwacht zu befolgen haben. | Die Überwachung der Pisten liegt in der Regel in der [[w:Privatrecht|privatrechtlichen]] Verantwortung der Seilbahnbetreiber. Diese schließen mit dem Pistenbenutzer einen Beförderungsvertrag und oft sind in den [[w:Allgemeine Geschäftsbedingungen|allgemeinen Geschäftsbedingungen]] Regelungen enthalten, nach welcher Pistenbenützer die Anordnungen der Pistenwacht zu befolgen haben. | ||
Mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg, gibt es in Österreich | Mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg, gibt es in Österreich, wie auch in Frankreich, Schweiz oder Deutschland keine Pistenwacht mit hoheitlichen Aufgaben.<ref>[https://www.swissinfo.ch/ger/pistenrowdys-sind-nicht-immer-die-anderen/4937210 Pistenrowdys sind nicht immer die anderen], Webseite: swissinfo.ch vom 6. Jänner 2006.</ref> | ||
== Vorarlberg == | == Vorarlberg == |