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'''Das "Wiener Neustädter Blutgericht"''' fand 1522 in [[Wiener Neustadt]] stand und beendete die Auseinandersetzung von [[ | '''Das "Wiener Neustädter Blutgericht"''' fand 1522 in [[Wiener Neustadt]] stand und beendete die Auseinandersetzung von [[Ferdinand I. (HRR)|Erzherzog Ferdinand (I.) von Österreich]], dem späteren Kaiser Ferdinand I., mit den Ständen des [[Herzogtum Österreich|Herzogtums Österreich "unter der Enns"]], bei denen sich besonders die Stadt [[Wien]]<ref group="A">Wien war damals die größte Stadt im Herzogtum Österreich. Sie gehörte zu den [[w:Landstände|Landständen]] des Herzogtums und behauptete sich im 15. Jahrhundert endgültig als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns". Unter den [[Babenberger|Babenbergern]] war Wien seit Herzog [[w:Heinrich II. (Österreich)|Heinrich (II.) von Österreich]] ("''Heinrich Jasomirgott''") gewöhnlich der Sitz des Herzogs von Österreich. Wien gehörte zu den wichtigsten Residenzen der [[Habsburger]], wurde aber erst im 17. Jahrhundert endgültig die Hauptstadt ihres Reiches.</ref> hervorgetan hatte. | ||
== Der "Aufstand der "österreichischen" Landstände == | == Der "Aufstand der "österreichischen" Landstände == | ||
=== Die Verwaltungsreformen von Kaiser Maximilian I. === | === Die Verwaltungsreformen von Kaiser Maximilian I. === | ||
Ende des 16. Jahrhunderts hatte [[Maximilian I. (HRR)|Kaiser Maximilian I.]] in seine "Erblande" wesentliche Verwaltungsreformen vorgenommen, darunter die Schaffung von Behörden, die on bezahlten Beamten kollegial geführt wurden und in seinem Namen als Landesfürst die laufenden Regierungsgeschäfte in den "Erblanden" kollegial besorgten. Für die Herzogtümer Österreich "ob der Enns" und "unter der Enns", [[ | Ende des 16. Jahrhunderts hatte [[Maximilian I. (HRR)|Kaiser Maximilian I.]] in seine "Erblande" wesentliche Verwaltungsreformen vorgenommen, darunter die Schaffung von Behörden, die on bezahlten Beamten kollegial geführt wurden und in seinem Namen als Landesfürst die laufenden Regierungsgeschäfte in den "Erblanden" kollegial besorgten. Für die Herzogtümer Österreich "ob der Enns" und "unter der Enns", [[Herzogtum Steier|Steier]] und [[w:Krain|Krain]] war sein "Regiment der fünf niederösterreichischen Lande" zuständig, das seinen Sitz in der Stadt Wien hatte. Als sich Maximilian in Wiener Neustadt aufhielt, erließ er am 20. November 1517 eine neue Wiener Stadtordnung (das Wiener "Stadtrechtsprivileg"). In diesem übertrug er seinem "niederösterreichischen Regiment" die nachträgliche Bestätigung der Wiener Ratswahl, verbunden mit dem Recht, nicht genehme Mandatare durch andere zu ersetzen. Außerdem sollte nun jedes Jahr ein anderer Bürgermeister gewählt und die Wiederwahl eines Kandidaten erst nach drei Jahren gestattet werden. | ||
Diese Ordnung bedeutete eine wesentliche Einschränkung der bisherigen Wiener Stadtrechte.<ref>vgl. {{WiWi|Hans_Rinner||Hans Rinner}}, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> | Diese Ordnung bedeutete eine wesentliche Einschränkung der bisherigen Wiener Stadtrechte.<ref>vgl. {{WiWi|Hans_Rinner||Hans Rinner}}, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> | ||
=== Die Entmachtung des "Regiments der fünf niederösterreichischen Lande" === | === Die Entmachtung des "Regiments der fünf niederösterreichischen Lande" === | ||
Nach dem Tod von Kaiser Maximilian I. (1519) wurde sein Enkel, der spätere Kaiser [[ | Nach dem Tod von Kaiser Maximilian I. (1519) wurde sein Enkel, der spätere Kaiser [[Karl V. (HRR)|Karl V.]], sein Nachfolger als Landesfürst in den Ländern und Herrschaften, die sich zum Teil oder zur Gänze in der heutigen Republik Österreich befanden. Allerdings hatte sich Karl zuvor außerhalb von diesen aufgehalten, zudem hatte es für ihn zunächst Priorität, die Nachfolge im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] zu sichern. Der Umstand, dass Karl V. nicht sofort vor Ort war oder Maßnahmen setzen ließ, welche in Bezug auf seine zukünftige Herrschaft in den "österreichischen" Ländern für Klarheit gesorgt hätten, schuf eine politisch instabile Lage, welche die Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" stärkte und dazu ermutigte, ihre eigenen Interessen nachhaltig zu behaupten und bereits verlorene Machtpositionen zurückzugewinnen. Letztlich wurde versucht, eine eigene Landesordnung zu schaffen, die eine Regierung der Landstände etabliert hätte. | ||
Sofort nach dem Tod des Kaisers sagte sich die Mehrheit der Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" auf dem Landtag in Wien (28. Jänner-10. Februar 1519) vom alten "niederösterreichischen Regiment" los und bildeten ein "neues Regiment" mit insgesamt 64 Abgeordneten, wobei jede Ständekurie 16 von diesem stellte. 4 der Abgeordneten aus jeder Kurie bildeten die eigentliche Landesregierung (den "Landrat"). Von den Abgeordneten der städtischen Kurie stellte die Stadt Wien die Hälfte im Plenum, zu ihren acht Abgeordneten im "Landrat" gehörten [[Martin Siebenbürger]] und [[Paul Keck#Herkunft und Familie|Martin Keck]].<ref name ="salomon">[http://www.gerhard-salomon.at/d0406wir.html Die Wirren nach dem Tode Kaiser Maximilians I.], Gerhart Salomon.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> In der Folge wurde das "niederösterreichische Regiment" aus der Stadt Wien, wo es seinen Sitz hatte, verjagt<ref name ="gedächtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/orte/action/show/controller/Ort/ort/wiener-neustadt.html?tx_gdl_gdl%5Bbesonderheit%5D=117&cHash=2448182dd21e8621bb4f9f3c9b8c0d52 "Wiener Neustädter Blutgericht" 1522], Gedächtnis des Landes Niederösterreich.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> und zog sich nach Wiener Neustadt zurück.<ref name ="salomon"/> Auch in den Herzogtümern Steier, Kärnten, Österreich "ob der Enns" und Krain bildeten sich ähnliche ständische Regimenter.<ref name ="salomon"/> Das "neue Regime" wurde als provisorische Lösung für die Zeit bis zur endgültigen Regierungsübernahme von Karl V. oder seinem Bruder Ferdinand I. präsentiert.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|5|638||Wiener Neustädter Blutgericht}}</ref> | Sofort nach dem Tod des Kaisers sagte sich die Mehrheit der Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" auf dem Landtag in Wien (28. Jänner-10. Februar 1519) vom alten "niederösterreichischen Regiment" los und bildeten ein "neues Regiment" mit insgesamt 64 Abgeordneten, wobei jede Ständekurie 16 von diesem stellte. 4 der Abgeordneten aus jeder Kurie bildeten die eigentliche Landesregierung (den "Landrat"). Von den Abgeordneten der städtischen Kurie stellte die Stadt Wien die Hälfte im Plenum, zu ihren acht Abgeordneten im "Landrat" gehörten [[Martin Siebenbürger]] und [[Paul Keck#Herkunft und Familie|Martin Keck]].<ref name ="salomon">[http://www.gerhard-salomon.at/d0406wir.html Die Wirren nach dem Tode Kaiser Maximilians I.], Gerhart Salomon.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> In der Folge wurde das "niederösterreichische Regiment" aus der Stadt Wien, wo es seinen Sitz hatte, verjagt<ref name ="gedächtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/orte/action/show/controller/Ort/ort/wiener-neustadt.html?tx_gdl_gdl%5Bbesonderheit%5D=117&cHash=2448182dd21e8621bb4f9f3c9b8c0d52 "Wiener Neustädter Blutgericht" 1522], Gedächtnis des Landes Niederösterreich.AT, abgerufen am 2. Dezember 2018</ref> und zog sich nach Wiener Neustadt zurück.<ref name ="salomon"/> Auch in den Herzogtümern Steier, Kärnten, Österreich "ob der Enns" und Krain bildeten sich ähnliche ständische Regimenter.<ref name ="salomon"/> Das "neue Regime" wurde als provisorische Lösung für die Zeit bis zur endgültigen Regierungsübernahme von Karl V. oder seinem Bruder Ferdinand I. präsentiert.<ref name ="czeike">vgl. {{Czeike|5|638||Wiener Neustädter Blutgericht}}</ref> |
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