Eberhard I. von Kapellen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 11: Zeile 11:


== Leben ==
== Leben ==
Eberhard (I.) von Kapellen wird erstmals 1325 gemeinsam mit seinem Vater Jans (I.) und seinem Bruder Ulrich (IV.) urkundlich genannt. Nach dem Tod seines Vaters verwalteten er und sein Bruder Ulrich (IV.) ihre Besitzungen gemeinsam.<ref name ="Raidl123">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 123</ref> Eberhard (I.) nahm um 1352 am Kriegszug von [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich]] († 1358) gegen die Reichsstadt [[w:Zürich|Zürich]] teil, wofür ihm zunächst Teile der Herrschaft [[Peilstein im Mühlviertel|Peilstein]] und später Teile auf das herzogliche [[Haus (Steiermark)|Haus im Ennstal]] verpfändet wurden.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 125f.</ref> Eberhard (I.) von Kapellen, der nach dem Tod seines Bruders Ulrich (IV.) häufig gemeinsam mit dessen Söhnen urkundete, dürfte nicht nur das Vertrauen von Herzog Albrecht (II.), sondern auch das von dessen Sohn und Nachfolger [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] († 1365) besessen haben.<ref name ="Raidl129">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 129.</ref>
Eberhard (I.) von Kapellen wird erstmals 1325 gemeinsam mit seinem Vater Jans (I.) und seinem Bruder Ulrich (IV.) urkundlich genannt. Nach dem Tod seines Vaters verwalteten er und sein Bruder Ulrich (IV.) ihre Besitzungen gemeinsam.<ref name ="Raidl123">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 123</ref> Eberhard (I.) nahm um 1352 am Kriegszug von [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich]] († 1358) gegen die Reichsstadt [[w:Zürich|Zürich]] teil, wofür ihm zunächst Teile der Herrschaft [[Peilstein im Mühlviertel|Peilstein]] und später Teile auf das herzogliche [[Haus (Steiermark)|Haus im Ennstal]] verpfändet wurden.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 125f.</ref> Eberhard (I.) von Kapellen, der nach dem Tod seines Bruders Ulrich (IV.) häufig gemeinsam mit dessen Söhnen urkundete, dürfte nicht nur das Vertrauen von Herzog Albrecht (II.), sondern auch das von dessen Sohn und Nachfolger [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] († 1365) besessen haben.<ref name ="Raidl129">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 129</ref> Im Herbst 1360 wurden Eberhard (I.) und sein Neffe [[Jans II. von Kapellen|Jans (II.)]] († 1363) in [[w:München|München]] von Herzog Rudolf (IV.) ihre landesfürstlichen Lehen und Privilegien bestätigt, wobei dieser auch die weiblichen Mitglieder der Familie mitbelehnte und so ihr Erbrecht für den Fall, dass die Kapeller in "männlicher Linie" aussterben sollten, erlaubte. 1361 titulierte sich Eberhard (I.) selbst in einer Urkunde als "Hauptmann zu [[Enns]]", doch dürfte dieses Amt nur wenig später von Jans von Traun übernommen worden sein<ref name ="Raidl131">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 131</ref>. Als die [[Heinrich VII. von Schaunberg#Herkunft und Familie|Grafenfamilie von Schaunberg]] Herzog Rudolf (IV.) im Juni 1361 in [[Weitra]] ihre Besitzungen und Rechte als Lehen auftrug, befand sich Eberhard (I.) unter den Zeugen, und in der diesbezüglichen Urkunde findet er sich als Erster in der Zeugenreihe der Landherren.<ref name ="Raidl130">vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 130</ref>  


Er war um 1356 Hauptmann "zu Enns" und 1357- 1369 außerdem Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen, Orte und Herrschaften etc. bedeutet die Verwaltung von diesen. Der "Pfleger" war für diese zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte.</ref> zu [[Schärding]].  
Er war 1357- 1369 außerdem Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen, Orte und Herrschaften etc. bedeutet die Verwaltung von diesen. Der "Pfleger" war für diese zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte.</ref> zu [[Schärding]].  


Nach sein Vater noch vor seinem Tod vom Abt des  [[Stift Melk|Stiftes Melk]] die Erlaubnis zur Errichtung einer Burgkapelle auf der [[w:Burgruine Mitterberg|Burg Mitterberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Perg]]) mit einem eigenen Kaplan erwirkt hatte, kümmerte sich Eberhard (II.) nach dessen Tod um die Realisierung dieser Pläne. Das Verhältnis zu Stift Melk und seinen Äbten war auch in den Jahren danach recht gut. 1347 war er Schiedsrichter in einem Konflikt zwischen dem Stift und Reinbert von Schrattenbruck (heute Teil der Gemeinde [[Melk]]).<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 121 und S. 124</ref> Nach dem Erwerb (1354) der [[w:Burgruine Windegg|Herrschaft Windegg]] (heute Teil der Gemeinde [[Schwertberg]]), einem Lehen des [[w:Hochstift Regensburg|Hochstiftes Regensburg]], gelang es Eberhard (I.) von Kapellen die Filialkirche in Schwertberg von der Mutterpfarre in [[Naarn]] zu lösen und nach entsprechender Dotierung zur selbständigen Pfarre erheben zu lassen (Urkunde des Bischofs von Passau vom 19. Februar 1357 mit Ausstellungsort [[Wien]]). Dafür verpflichtete er sich den Pfarrer von Naarn zu entschädigen.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 127f.</ref>
Nach sein Vater noch vor seinem Tod vom Abt des  [[Stift Melk|Stiftes Melk]] die Erlaubnis zur Errichtung einer Burgkapelle auf der [[w:Burgruine Mitterberg|Burg Mitterberg]] (heute Teil der Gemeinde [[Perg]]) mit einem eigenen Kaplan erwirkt hatte, kümmerte sich Eberhard (II.) nach dessen Tod um die Realisierung dieser Pläne. Das Verhältnis zu Stift Melk und seinen Äbten war auch in den Jahren danach recht gut. 1347 war er Schiedsrichter in einem Konflikt zwischen dem Stift und Reinbert von Schrattenbruck (heute Teil der Gemeinde [[Melk]]).<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 121 und S. 124</ref> Nach dem Erwerb (1354) der [[w:Burgruine Windegg|Herrschaft Windegg]] (heute Teil der Gemeinde [[Schwertberg]]), einem Lehen des [[w:Hochstift Regensburg|Hochstiftes Regensburg]], gelang es Eberhard (I.) von Kapellen die Filialkirche in Schwertberg von der Mutterpfarre in [[Naarn]] zu lösen und nach entsprechender Dotierung zur selbständigen Pfarre erheben zu lassen (Urkunde des Bischofs von Passau vom 19. Februar 1357 mit Ausstellungsort [[Wien]]). Dafür verpflichtete er sich den Pfarrer von Naarn zu entschädigen.<ref>vgl. Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen'', 2002, S. 127f.</ref>
48.827

Bearbeitungen

Navigationsmenü