10.161
Bearbeitungen
K (Textersetzung - „https://www.wienerzeitung.at“ durch „https://tagblatt-wienerzeitung.at“) |
K (→Kritik: typo) |
||
Zeile 47: | Zeile 47: | ||
Die NEOS hingegen kritisieren ''die Abgabe budgetärer Verantwortung des Finanzministers an eine private GmbH in Zusammenhang mit der Einrichtung der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG). Vieles sei obskur und müsse noch durchleuchtet werden, sagte [[w:Sepp Schellhorn|Josef Schellhorn]] und stellte die Ablehnung des Gesamtpakets durch seine Fraktion in Aussicht, wenn offene Fragen zuvor nicht geklärt werden''.<ref>[https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK0305/index.shtml Corona-Krise: Budgetausschuss gibt grünes Licht für drei weitere Gesetzespakete], Parlamentskorrespondenz Nr. 305 vom 02.04.2020.</ref> Ähnlich die SPÖ.<ref name=Standard>Andreas Schnauder: [https://www.derstandard.at/story/2000116467421/schwere-verstimmung-wegen-milliarden-hilfen-fuer-unternehmen Schwere Verstimmung wegen Milliardenhilfe für Unternehmen - Neos und SPÖ befürchten fehlende Kontrolle über die Vergabe von Milliardenhilfen. Das sei angesichts der unlimitierten Dimensionen "höchst gefährlich"], Webseite: Der Standard vom 2. April 2020.</ref> | Die NEOS hingegen kritisieren ''die Abgabe budgetärer Verantwortung des Finanzministers an eine private GmbH in Zusammenhang mit der Einrichtung der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG). Vieles sei obskur und müsse noch durchleuchtet werden, sagte [[w:Sepp Schellhorn|Josef Schellhorn]] und stellte die Ablehnung des Gesamtpakets durch seine Fraktion in Aussicht, wenn offene Fragen zuvor nicht geklärt werden''.<ref>[https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK0305/index.shtml Corona-Krise: Budgetausschuss gibt grünes Licht für drei weitere Gesetzespakete], Parlamentskorrespondenz Nr. 305 vom 02.04.2020.</ref> Ähnlich die SPÖ.<ref name=Standard>Andreas Schnauder: [https://www.derstandard.at/story/2000116467421/schwere-verstimmung-wegen-milliarden-hilfen-fuer-unternehmen Schwere Verstimmung wegen Milliardenhilfe für Unternehmen - Neos und SPÖ befürchten fehlende Kontrolle über die Vergabe von Milliardenhilfen. Das sei angesichts der unlimitierten Dimensionen "höchst gefährlich"], Webseite: Der Standard vom 2. April 2020.</ref> | ||
Die Opposition forderte einen Unterauschuss des Budgetausschuss statt eines Beirates zur Kontrolle der Vergabe von Steuergeld-Milliarden an COVID-19-Krisenhilfe. Nach tagelanger Diskussion schloß der Finanzminister [[w:Gernot Blümel|Gernot Blümel]] (ÖVP) dies nicht mehr aus und Beratungen der fünf Klubobleute sollten beginnen.<ref>[https://orf.at/stories/3161937/ Ein „Lackmustest“ für die Koalition] auf ORF vom 16. April 2020 abgerufen am 16. April 2020</ref> Schlussendlich wurde der verlangte Unterausschuss zum Budgetausschuss von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne verweigert. Es gäbe genügend mögliche Information im COFAG-Beirat. SPÖ, FPÖ und NEOS jedoch nahmen diese Möglichkeit, im COFAG-Beirat einzusitzen, aus Protest nicht | Die Opposition forderte einen Unterauschuss des Budgetausschuss statt eines Beirates zur Kontrolle der Vergabe von Steuergeld-Milliarden an COVID-19-Krisenhilfe. Nach tagelanger Diskussion schloß der Finanzminister [[w:Gernot Blümel|Gernot Blümel]] (ÖVP) dies nicht mehr aus und Beratungen der fünf Klubobleute sollten beginnen.<ref>[https://orf.at/stories/3161937/ Ein „Lackmustest“ für die Koalition] auf ORF vom 16. April 2020 abgerufen am 16. April 2020</ref> Schlussendlich wurde der verlangte Unterausschuss zum Budgetausschuss von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne verweigert. Es gäbe genügend mögliche Information im COFAG-Beirat. SPÖ, FPÖ und NEOS jedoch nahmen diese Möglichkeit, im COFAG-Beirat einzusitzen, aus Protest nicht wahr. Trotz 17 parlamentarischer Anfragen an die Regierung (ÖVP und Grüne) erhielt die Opposition keine Antworten zu Beraterkosten, Hilfszahlungen und anderem.<ref name=orf2022080901 /> | ||
Am 14. Juli 2021 bekräftigten SPÖ, FPÖ und NEOS ihre Beanstandungen an der „Blackbox COFAG“. Sie würden sich via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, um das COFAG-Konstrukt zu bekämpfen und neu zu bauen. Die Opposition vermisst parlamentarische Kontrolle der COFAG, diese verteile aber aus Steuergeld „freihändig“ 15 Mrd. Euro. Gleichzeitig fehle es Unternehmen an Rechtssicherheit, da sie keine Bescheide erhielten. Man wolle auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht bei der COFAG vom VfGH prüfen lassen.<ref>[https://orf.at/stories/3221004/ COFAG: Opposition wendet sich an VfGH], Webseite: orf.at vom 14. Juli 2021.</ref> Der Verfassungsgerichtshof entschied jedoch im Dezember 2021, dass die COFAG weder gegen Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation verstoße (G 233/2021 u.a.).<ref>[https://www.vfgh.gv.at/medien/COFAG.php COVID-19 Finanzierungsagentur ist verfassungskonform], Webseite: vfgh.gv.at vom 21. Dezember 2021 (Presseaussendung).</ref><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof zu G 233/2021-17 vom 15. Dezember 2021], Webseite: vfgh.gv.at vom 15. Dezember 2021.</ref> Der Rechnungshof stellte hingegen dann in seinem Rohbericht vom August 2022 fest: „Die COFAG entstand binnen weniger Tage, ohne nachvollziehbare Dokumentation der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium sowie ohne ein Mindestmaß an Begründung und Abwägung der Alternativen“.<ref name=orf2022080901 /> | Am 14. Juli 2021 bekräftigten SPÖ, FPÖ und NEOS ihre Beanstandungen an der „Blackbox COFAG“. Sie würden sich via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, um das COFAG-Konstrukt zu bekämpfen und neu zu bauen. Die Opposition vermisst parlamentarische Kontrolle der COFAG, diese verteile aber aus Steuergeld „freihändig“ 15 Mrd. Euro. Gleichzeitig fehle es Unternehmen an Rechtssicherheit, da sie keine Bescheide erhielten. Man wolle auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht bei der COFAG vom VfGH prüfen lassen.<ref>[https://orf.at/stories/3221004/ COFAG: Opposition wendet sich an VfGH], Webseite: orf.at vom 14. Juli 2021.</ref> Der Verfassungsgerichtshof entschied jedoch im Dezember 2021, dass die COFAG weder gegen Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation verstoße (G 233/2021 u.a.).<ref>[https://www.vfgh.gv.at/medien/COFAG.php COVID-19 Finanzierungsagentur ist verfassungskonform], Webseite: vfgh.gv.at vom 21. Dezember 2021 (Presseaussendung).</ref><ref>[https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_233_2021_vom_15._Dezember_2021.pdf Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof zu G 233/2021-17 vom 15. Dezember 2021], Webseite: vfgh.gv.at vom 15. Dezember 2021.</ref> Der Rechnungshof stellte hingegen dann in seinem Rohbericht vom August 2022 fest: „Die COFAG entstand binnen weniger Tage, ohne nachvollziehbare Dokumentation der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium sowie ohne ein Mindestmaß an Begründung und Abwägung der Alternativen“.<ref name=orf2022080901 /> |
Bearbeitungen