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===Saison 1918/19=== | ===Saison 1918/19=== | ||
*'''Ausschreibung der Eishockey-Meisterschaft 1918/19'''<ref>SportTagblatt vom 30. Dezember 1918</ref> | |||
Die Bestimmungen lauten: | |||
1. Die Meisterschaft ist offen für die ersten Mannschaften der | |||
Verbandsvereine, die in Wien ihren Sitz haben. | |||
2. Jede Mannschaft spielt einmal gegen jede andere gemeldete. | |||
3. Die Termine werden vom Verbande durch Los festgesetzt. | |||
4. Nennschluß Samstag, den 14. Dezember 1918, 12 Uhr mittags. | |||
Die Meldung hat schriftlich, unter Beilegung des Nenngeldes | |||
von K 10,-- für jede Mannschaft, zu erfolgen und ist zu richten | |||
an den Eishockeyverband per Adresse Wiener Eislauf Verein, | |||
III., Am Heumarkt 4. | |||
5. Nach Nennschluß werden sämtliche Spiele ausgelost und die | |||
Plätze, auf denen die Spiele auszutragen sind, festgesetzt. Im | |||
Falle, dass keine Einigung erzielt wird, entscheidet das | |||
Los. | |||
6. Die Schiedsrichter für sämtliche Spiele werden von der | |||
Verbandsleitung über Vorschlag des Schiedsrichterkollegiums | |||
bestimmt und müssen bedingungslos anerkannt werden. | |||
7. Die Schiedsrichter richten sich nach den Schomburgk-Zehme | |||
Regeln. | |||
8. Bezeichnet muss werden: | |||
Die Torlinie, der Mittelkreis, die Strafraumlinie, die | |||
Seitenlinie, die Cornerecken. | |||
Die weiteren üblichen Markierungen sind wünschenswert, doch | |||
bildet deren Weglassung keinen Grund zur Disqualifikation des | |||
Platzes. Die Tore müssen mit Netzen versehen sein. Zwischen der | |||
Seitenlinie und der Abfriedung oder dem Publikum muss ein | |||
Zwischenraum von mindestens einem Meter sein. | |||
9. Der veranstaltende Verein hat, wenn sein Gast die gleichen | |||
Farben trägt wie er, andersfärbig anzutreten. Die Farbe der | |||
Torwarte muss sich von den Farben aller anderen Spieler deutlich | |||
unterscheiden. | |||
10. Erscheint der Verbandsschiedsrichter 15 Minuten nach dem | |||
festgesetzten Termin nicht, so haben sich die Kapitäne | |||
bezüglich eines anderen Schiedsrichters zu einigen. Bei keiner | |||
Einigung entscheidet das Los. In jedem Falle muss das Spiel | |||
ausgetragen werden. | |||
Jeder Sieg in einem Mannschaftsspiel zählt zwei Punkte, jeder | |||
unentschiedene Kampf einen Punkt. Sieger ist jene Mannschaft, | |||
die die größere Punktsumme erreicht. In gleicher Weise wird der | |||
Rang der zweiten, dritten usw. Mannschaft festgelegt. Tritt | |||
eine Mannschaft innerhalb von 15 Minuten nicht an oder spielt | |||
sie mit weniger als mit fünf Spieler, so hat sie das Spiel | |||
verloren. | |||
12. Erzielen zwei oder mehere Vereine gleiche Punktzahl, so haben | |||
zur Bestimmung des Ranges Entscheidungsspiele stattzufinden. | |||
Ist eine Einigung in der Platzfrage nicht zu erzielen, | |||
entscheidet das Los. | |||
13. Der Sieger erwirbt den Titel "Meister von Wien 1918" und | |||
gewinnt den Ehrenpreis. Die ersten zwei Mannschaften erhalten | |||
je sieben eiserne Medaillen. | |||
14. Alle weiteren durch die Bestimmungen nicht geklärten Fragen | |||
werden endgülig unanfechtbar durch Beschluss des | |||
Verbandsvorstandes entschieden. | |||
*Der Eishockeyverband schreibt die 6. Wiener Eishockey-Meisterschaft aus. Sechs Vereine melden ihre Mannschaften. Für Sonntag, den 19. Jänner 1919 werden die ersten Spiele geplant, da das kalte Wetter einsetzt. Die Spiele werden jedoch abgesagt. Sie kann nicht zu Ende gespielt werden. | *Der Eishockeyverband schreibt die 6. Wiener Eishockey-Meisterschaft aus. Sechs Vereine melden ihre Mannschaften. Für Sonntag, den 19. Jänner 1919 werden die ersten Spiele geplant, da das kalte Wetter einsetzt. Die Spiele werden jedoch abgesagt. Sie kann nicht zu Ende gespielt werden. | ||
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