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In '''Groß-Wien''' gab es '''Freiwillige Feuerwehren''' gab es nach der Eingliederung der Randgemeinden in Wien zu [[w:Groß-Wien|Groß-Wien]] mit dem [[w:Anschluss Österreichs|Anschluss]] im Jahr 1938 . | In '''Groß-Wien''' gab es '''Freiwillige Feuerwehren''' gab es nach der Eingliederung der Randgemeinden in Wien zu [[w:Groß-Wien|Groß-Wien]] mit dem [[w:Anschluss Österreichs|Anschluss]] im Jahr 1938 . | ||
== Situation nach dem Anschluss == | == Situation nach dem Anschluss 1938 == | ||
[[Datei:GR-Wien.png|mini|hochkant=1.2|Karte von Groß-Wien (alte Grenzen dunkelorange, neue Grenzen hellorange, heutige Grenzen mittelorange)]] | [[Datei:GR-Wien.png|mini|hochkant=1.2|Karte von Groß-Wien (alte Grenzen dunkelorange, neue Grenzen hellorange, heutige Grenzen mittelorange)]] | ||
Mit dem [[15. Oktober]] [[1938]] trat das ''Gesetz über Gebietsveränderungen in Österreich''<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=glo&datum=19380004&zoom=2&seite=00002227&x=11&y=7 Gesetz über Gebietsveränderungen in Österreich, GBlLÖ Nr. 443 / 1938]</ref> in Kraft, mit dem 97 Randgemeinden der Stadt [[Wien]] angeschlossen wurden. Gleichzeitig wurden damit auch die [[w:Freiwillige Feuerwehr|Freiwilligen Feuerwehren]] der [[w:Feuerschutzpolizei|Wiener Feuerschutzpolizei]] unterstellt und schieden aus dem [[Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband|niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband]] aus. Erhebungsbögen mit Mannschaftslisten und Adressen mussten bereits in den beiden Vormonaten geliefert werden. Die Bezirksfeuerwehrverbände [[Bezirksfeuerwehrverband Großenzersdorf|Großenzersdorf]], [[Bezirksfeuerwehrverband Klosterneuburg|Klosterneuburg]], [[Bezirksfeuerwehrverband Liesing|Liesing]], [[Bezirksfeuerwehrverband Mödling|Mödling]], [[Bezirksfeuerwehrverband Purkersdorf|Purkersdorf]] und [[Bezirksfeuerwehrverband Schwechat|Schwechat]] blieben vorläufig bestehen, sowie die Funktionäre ihre Ämter behielten. Die niederösterreichische Feuerpolizeiordnung von 1927 und die niederösterreichische Bauordnung behielten vorerst ihre Gültigkeit. | Mit dem [[15. Oktober]] [[1938]] trat das ''Gesetz über Gebietsveränderungen in Österreich''<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=glo&datum=19380004&zoom=2&seite=00002227&x=11&y=7 Gesetz über Gebietsveränderungen in Österreich, GBlLÖ Nr. 443 / 1938]</ref> in Kraft, mit dem 97 Randgemeinden der Stadt [[Wien]] angeschlossen wurden. Gleichzeitig wurden damit auch die [[w:Freiwillige Feuerwehr|Freiwilligen Feuerwehren]] der [[w:Feuerschutzpolizei|Wiener Feuerschutzpolizei]] unterstellt und schieden aus dem [[Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband|niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband]] aus. Erhebungsbögen mit Mannschaftslisten und Adressen mussten bereits in den beiden Vormonaten geliefert werden. Die Bezirksfeuerwehrverbände [[Bezirksfeuerwehrverband Großenzersdorf|Großenzersdorf]], [[Bezirksfeuerwehrverband Klosterneuburg|Klosterneuburg]], [[Bezirksfeuerwehrverband Liesing|Liesing]], [[Bezirksfeuerwehrverband Mödling|Mödling]], [[Bezirksfeuerwehrverband Purkersdorf|Purkersdorf]] und [[Bezirksfeuerwehrverband Schwechat|Schwechat]] blieben vorläufig bestehen, sowie die Funktionäre ihre Ämter behielten. Die niederösterreichische Feuerpolizeiordnung von 1927 und die niederösterreichische Bauordnung behielten vorerst ihre Gültigkeit. |