Immobiliencard: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Immobiliencard''' ist ein [[w:Ausweis|Berufsausweis]] für [[w:Person|Personen]], die in Österreich für einen [[w:Immobilientreuhänder|Immobilientreuhänder]] (gewerblich befugtes Unternehmen gemäß § 117 [[w:Gewerbeordnung 1994|GewO]]) tätig sind. Die Karte hat die [[w:ISO/IEC 7810|Form]] einer [[w:Debitkarte|Scheckkarte]]
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Die '''Immobiliencard''' ist ein [[Ausweis |Berufsausweis]] für [[Person]]en, die in [[Österreich]] für einen [[Immobilientreuhänder]] (gewerblich befugtes Unternehmen gemäß § 117 [[Gewerbeordnung 1994|GewO]]) tätig sind. Die Karte hat die [[ISO/IEC 7810|Form]] einer [[Debitkarte|Scheckkarte]]


== Hintergrund ==
== Hintergrund ==
Die Immobiliencard ist eine optische Orientierungshilfe, damit Kunden auf einen Blick sehen, dass sie einem Immobilienspezialisten gegenüberstehen, was auch jederzeit im [[Online]]-[[Dokumentation|Register]] auf der Informationsseite des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der [[Wirtschaftskammer Österreich]] überprüft werden kann.<ref>[https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/ImmoVermoegen/Immobilientreuhaender-Suche/Mitglieder.html Mitgliederverzeichnis der österreichischen Immobilientreuhänder]</ref> Entwickelt wurde dieser Berufsausweis im Jahr 2011 vom [[Fachverband]] und seinen Fachgruppen in den [[Land (Österreich)|Bundesländern]]. Die Berufsvertretung kam damit dem Wunsch ihrer Mitgliedsunternehmen entgegen, die sich ein äußeres Zeichen gewünscht haben, mit dem sie ihre [[Rechtmäßigkeit|rechtmäßige]] Berufsausübung und [[Dienstleistung]] gegenüber den [[Kunde]]n dokumentieren können, und um sich so besser vor [[Marktteilnehmer]]n ohne Gewerbeberechtigung (gemäß § 117 [[Gewerbeordnung 1994|GewO]])<ref>Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1994 idgF.</ref> abzugrenzen. Die Immobiliencard ist nicht nur als Maklerkarte konzipiert, sondern ist für alle Personen in der [[Immobilienwirtschaft]] in ganz Österreich gedacht, die sich als Immobilienprofi ausweisen möchten. Eine [[Verpflichtetsein|Verpflichtung]] zur Beantragung einer Immobiliencard besteht nicht.
Die Immobiliencard ist eine optische Orientierungshilfe, damit Kunden auf einen Blick sehen, dass sie einem Immobilienspezialisten gegenüberstehen, was auch jederzeit im [[w:Online|Online]]-[[w:Dokumentation|Register]] auf der Informationsseite des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der [[w:Wirtschaftskammer Österreich|Wirtschaftskammer Österreich]] überprüft werden kann.<ref>[https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/ImmoVermoegen/Immobilientreuhaender-Suche/Mitglieder.html Mitgliederverzeichnis der österreichischen Immobilientreuhänder]</ref> Entwickelt wurde dieser Berufsausweis im Jahr 2011 vom [[w:Fachverband|Fachverband]] und seinen Fachgruppen in den [[w:Land (Österreich)|Bundesländern]]. Die Berufsvertretung kam damit dem Wunsch ihrer Mitgliedsunternehmen entgegen, die sich ein äußeres Zeichen gewünscht haben, mit dem sie ihre [[w:Rechtmäßigkeit|rechtmäßige]] Berufsausübung und [[w:Dienstleistung|Dienstleistung]] gegenüber den [[w:Kunde|Kunden]] dokumentieren können, und um sich so besser vor [[w:Marktteilnehmer|Marktteilnehmern]] ohne Gewerbeberechtigung (gemäß § 117 [[Gewerbeordnung 1994|GewO]])<ref>Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1994 idgF.</ref> abzugrenzen. Die Immobiliencard ist nicht nur als Maklerkarte konzipiert, sondern ist für alle Personen in der [[w:Immobilienwirtschaft|Immobilienwirtschaft]] in ganz Österreich gedacht, die sich als Immobilienprofi ausweisen möchten. Eine [[w:Verpflichtetsein|Verpflichtung]] zur Beantragung einer Immobiliencard besteht nicht.


== Die Karte ==
== Die Karte ==
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* [[Passbild|Foto]]
* [[Passbild|Foto]]
* Name der Person
* Name der Person
* Stellung im Unternehmen ([[Eigentum|Eigentümer(in)]], [[Geschäftsführung (Österreich)|Geschäftsführung]] oder [[Angestellter|Angestellte/r]])
* Stellung im Unternehmen ([[w:Eigentum|Eigentümer(in)]], [[w:Geschäftsführung (Österreich)|Geschäftsführung]] oder [[w:Angestellter|Angestellte/r]])
* Firmenname des Unternehmens, für das die Person tätig bzw. [[Vertretungsmacht|vertretungsbefugt]] ist.  
* Firmenname des Unternehmens, für das die Person tätig bzw. [[w:Vertretungsmacht|vertretungsbefugt]] ist.  
* [[Standort|Firmenstandort]]
* [[w:Standort|Firmenstandort]]
* [[Firmenbuchnummer]]
* [[w:Firmenbuchnummer|Firmenbuchnummer]]
* Immobilientreuhänder-ID
* Immobilientreuhänder-ID
* [[Temporale Datenhaltung|Gültigkeitsdauer]] der Immobiliencard
* [[w:Temporale Datenhaltung|Gültigkeitsdauer]] der Immobiliencard


Auf der Rückseite sind diese Informationen abgebildet:  
Auf der Rückseite sind diese Informationen abgebildet:  
* Zuständige regionale Fachgruppe der Wirtschaftskammer  
* Zuständige regionale Fachgruppe der Wirtschaftskammer  
* Informationen darüber, welche immobilienspezifische [[Ausbildung]] der Karteninhaber absolviert und abgeschlossen hat.  
* Informationen darüber, welche immobilienspezifische [[w:Ausbildung|Ausbildung]] der Karteninhaber absolviert und abgeschlossen hat.  
* Zugehörigkeit des Unternehmens bzw. der Person zu nationalen und internationalen Immobilienverbänden
* Zugehörigkeit des Unternehmens bzw. der Person zu nationalen und internationalen Immobilienverbänden


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* für ihre angestellten Mitarbeiter
* für ihre angestellten Mitarbeiter


Diese Personen sind berechtigt, eine Immobiliencard zu führen, wenn alle Kriterien, insbesondere ein bestimmtes Ausbildungsniveau erfüllt sind. Seit 1.1.2014 muss die Mindestausbildung den [[ON-Regel|ON-REGELN]] 43001–1, 43002-1 (Maklerassistent und
Diese Personen sind berechtigt, eine Immobiliencard zu führen, wenn alle Kriterien, insbesondere ein bestimmtes Ausbildungsniveau erfüllt sind. Seit 1.1.2014 muss die Mindestausbildung den [[w:ON-Regel|ON-Regeln]] 43001–1, 43002-1 (Maklerassistent und
Verwalterassistent) entsprechen.  
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[[Kategorie:Immobilienwirtschaft]]  
[[Kategorie:Immobilienwirtschaft]]  
[[Kategorie:Gewerberecht (Österreich)]]
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Version vom 7. März 2017, 12:35 Uhr

Die Immobiliencard ist ein Berufsausweis für Personen, die in Österreich für einen Immobilientreuhänder (gewerblich befugtes Unternehmen gemäß § 117 GewO) tätig sind. Die Karte hat die Form einer Scheckkarte

Hintergrund

Die Immobiliencard ist eine optische Orientierungshilfe, damit Kunden auf einen Blick sehen, dass sie einem Immobilienspezialisten gegenüberstehen, was auch jederzeit im Online-Register auf der Informationsseite des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich überprüft werden kann.[1] Entwickelt wurde dieser Berufsausweis im Jahr 2011 vom Fachverband und seinen Fachgruppen in den Bundesländern. Die Berufsvertretung kam damit dem Wunsch ihrer Mitgliedsunternehmen entgegen, die sich ein äußeres Zeichen gewünscht haben, mit dem sie ihre rechtmäßige Berufsausübung und Dienstleistung gegenüber den Kunden dokumentieren können, und um sich so besser vor Marktteilnehmern ohne Gewerbeberechtigung (gemäß § 117 GewO)[2] abzugrenzen. Die Immobiliencard ist nicht nur als Maklerkarte konzipiert, sondern ist für alle Personen in der Immobilienwirtschaft in ganz Österreich gedacht, die sich als Immobilienprofi ausweisen möchten. Eine Verpflichtung zur Beantragung einer Immobiliencard besteht nicht.

Die Karte

Datei:Immobiliencard.jpg
Das Bild zeigt die Vorderseite der Immobiliencard.

Das Aussehen der Karte ist österreichweit einheitlich.

Auf der Vorderseite der Karte werden folgende Informationen angeführt:

Auf der Rückseite sind diese Informationen abgebildet:

  • Zuständige regionale Fachgruppe der Wirtschaftskammer
  • Informationen darüber, welche immobilienspezifische Ausbildung der Karteninhaber absolviert und abgeschlossen hat.
  • Zugehörigkeit des Unternehmens bzw. der Person zu nationalen und internationalen Immobilienverbänden

Die Immobiliencard ist ab Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig. Ein entsprechendes „Gültig bis“-Datum ist auf der Karte aufgedruckt.

Berechtigung

Die Immobiliencard kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, das über eine aktive Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder, also Immobilienmakler, Bauträger und/oder Immobilienverwalter verfügt und damit auch Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (des Fachverbandes bzw. der Fachgruppen der Immobilientreuhänder) ist.

Dieses Unternehmen stellt einen Antrag:

  • für den Eigentümer oder
  • für die Geschäftsführung und
  • für ihre angestellten Mitarbeiter

Diese Personen sind berechtigt, eine Immobiliencard zu führen, wenn alle Kriterien, insbesondere ein bestimmtes Ausbildungsniveau erfüllt sind. Seit 1.1.2014 muss die Mindestausbildung den ON-Regeln 43001–1, 43002-1 (Maklerassistent und Verwalterassistent) entsprechen.

Online-Register

Im Online-Register des Fachverbandes sind alle Unternehmen angeführt, die über eine aktive Gewerbeberechtigung verfügen. Alle Unternehmen, bei denen Personen mit einer Immobiliencard tätig sind, sind zusätzlich mit einem grünen Kreuz gekennzeichnet. Ein Konsument kann in diesem Online-Register nach einer Person, einem Unternehmen und nach einer Immobilientreuhänder-ID suchen. Ein Immobiliencard-Inhaber wird mit Foto und Kontaktdaten angezeigt. Verlässt ein Angestellter z.B. ein Maklerunternehmen, muss er seine Immobiliencard an seinen Arbeitgeber zurückgeben und dieser muss die Karte an seine Fachgruppe retournieren. Ein neuer Arbeitgeber – z.B. ein Bauträger – kann dann aber für diesen Angestellten wieder eine neue Immobiliencard beantragen. Die persönliche Immobilientreuhänder-ID bleibt damit immer dieselbe.

Weblinks

  • Informationsseite des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich

Einzelnachweise