Juliane Kleeberger: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 15: Zeile 15:
{{SORTIERUNG:Kleeberger, Juliane}}
{{SORTIERUNG:Kleeberger, Juliane}}
[[Kategorie:Person (Wien)]]
[[Kategorie:Person (Wien)]]
[[Kategorie:Äbtissin]]
[[Kategorie:Wien]]
[[Kategorie:Wien]]
[[Kategorie:Geboren im 15. oder 16. Jahrhundert]]
[[Kategorie:Geboren im 15. oder 16. Jahrhundert]]
Zeile 20: Zeile 21:
[[Kategorie:Gestorben in Wien]]
[[Kategorie:Gestorben in Wien]]
[[Kategorie:Frau]]
[[Kategorie:Frau]]
[[Kategorie:Geschichte (Wien)]]
{{Personendaten
|NAME=Kleeberger, Juliane
|ALTERNATIVNAMEN=Kleeberger, Juliana
|KURZBESCHREIBUNG=Meisterin des Büßerinnenklosters St. Hieronymus
|GEBURTSDATUM=im 15. oder 16. Jahrhundert
|GEBURTSORT=
|STERBEDATUM=1533
|STERBEORT=Wien
}}

Aktuelle Version vom 7. Juni 2017, 16:52 Uhr

Juliane Kleeberger (auch Juliana Kleeberger) (* unbekannt; † 1553 in Wien[En 1]) war die letzte Meisterin des Büßerinnenklosters zum Hl. Hieronymus in Wien.

Leben

Juliane Kleeberger stand als Meisterin im 16. Jahrhundert in der Stadt Wien dem Büßerinnenkloster zum Hl. Hieronymus vor, das sich zu dieser Zeit als Folge der Reformation im Niedergang befand. Im Jahr 1543 wurden bei einer Klostervisitation nur noch acht Frauen vorgefunden, wofür sie verantwortlich gemacht wurde. Ihr wurde außerdem ein Verhältnis mit einem Ordenspriester namens Laubinger vorgeworfen, den sie angeblich sogar geheiratet hatte[En 2]. Unter der Beschuldigung im Büßerinnenkloster Orgien geduldet und mitveranstaltet zu haben, wurde eine Untersuchung eingeleitet und sie schließlich ins Bußhaus gebracht, wo sie 1553 starb[A 1].[En 3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. http://www.suf.at/wien/kirchen/franziskanerk.htm, eingesehen am 30. April 2017
  2. http://www.werbeka.com/wien/wien4/stadtw5d.htm, eingesehen am 30. April 2017
  3. vgl. Hinweise bei Felix Czeike (Hrsg.): Historisches Lexikon Wien. 1992, Bd. 1, S. 577

Anmerkungen

  1. Nicht klar ist, was die Angabe, dass sie ins Bußhaus gebracht wurde, bedeutet. Ist gemeint, dass sie in ein Bußhaus gebracht wurde, also bis zu ihrem Tod in Haft war? Oder ist mit dem Begriff Bußhaus das Büßerinnenkloster gemeint, was bedeuten würde, dass sie letztlich an ihre Wirkungsstätte zurückkehren durfte