Wilhelm von Montfort-Tettnang: Unterschied zwischen den Versionen
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Politisch scheint es, dass Wilhelm eine Schaukelpolitik betrieb. Die meiste Zeit setzte er die Politik seines Vaters im Dienste der Herzöge von Österreich fort. Nach dem Tod seines Schwiegervaters war er 1418-1436 der erste Vogt der Herzöge von Österreich in dessen früherer Grafschaft [[Bludenz]], die er auch als Pfandschaft besaß. 1424 war er Hofmeister des Herzogs [[Friedrich IV. (Tirol)|Friedrich IV. von Österreich]] und 1429 dessen Landvogt im Breisgau und im Oberelsass. Er war aber auch einigen Eidgenossenschaften verpflichtet, so stand er in einem Burgrecht mit der Reichsstadt [[w:Zürich|Zürich]] und im Landrecht mit [[w:Schwyz|Schwyz]] und [[w:Glarus|Glarus]]. Während des Konzils von Konstanz finden wir ihn als Gefolgsmann des Königs [[Sigismund|Siegmund]], den er 1432/33 auch nach Rom zur Kaiserkrönung begleitete. Für die feierliche Abreise von Papst [[w:Martin V.|Martin V.]] von dort ist belegt, dass er zusammen mit dem Grafen Eberhard von Nellenburg dessen Baldachin trug. 1433 war Wilhelm Schirmvogt des [[w:Basler Konzil|Konzils von Basel]].<ref name ="burmeister">vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 38</ref> | Politisch scheint es, dass Wilhelm eine Schaukelpolitik betrieb. Die meiste Zeit setzte er die Politik seines Vaters im Dienste der Herzöge von Österreich fort. Nach dem Tod seines Schwiegervaters war er 1418-1436 der erste Vogt der Herzöge von Österreich in dessen früherer Grafschaft [[Bludenz]], die er auch als Pfandschaft besaß. 1424 war er Hofmeister des Herzogs [[Friedrich IV. (Tirol)|Friedrich IV. von Österreich]] und 1429 dessen Landvogt im Breisgau und im Oberelsass. Er war aber auch einigen Eidgenossenschaften verpflichtet, so stand er in einem [[w:Burgrecht|Burgrecht]]<ref>Zur Bedeutung des Burgrechts, vgl. Eintrag Burgrecht [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9829.php Historisches Lexikon der Schweiz]</ref> mit der Reichsstadt [[w:Zürich|Zürich]] und im Landrecht mit [[w:Schwyz|Schwyz]] und [[w:Glarus|Glarus]]. Während des Konzils von Konstanz finden wir ihn als Gefolgsmann des Königs [[Sigismund|Siegmund]], den er 1432/33 auch nach Rom zur Kaiserkrönung begleitete. Für die feierliche Abreise von Papst [[w:Martin V.|Martin V.]] von dort ist belegt, dass er zusammen mit dem Grafen Eberhard von Nellenburg dessen Baldachin trug. 1433 war Wilhelm Schirmvogt des [[w:Basler Konzil|Konzils von Basel]].<ref name ="burmeister">vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 38</ref> | ||
=== Herr von Tettnang === | === Herr von Tettnang === |
Version vom 1. August 2017, 15:37 Uhr
Graf Wilhelm V. von Montfort zu Tettnang (* vor 1374; † um 1439) war ein in der heutigen Schweiz ansässiger Adeliger, dessen Wirken sich zeitweise auch auf das heutige Vorarlberg erstreckte.
Herkunft und Familie
Wilhelm V. von Montfort-Tettnang entstammte dem schwäbischen Adel. Seine Familie, ein Zweig der Grafen von Montfort, waren Nachfahren der Pfalzgrafen von Tübingen. Der "Tettnanger Zweig" geht auf Graf Hugo III. von Montfort zurück, unter Wilhelm V. spaltete er sich in drei weitere Familienzweige auf.
Wilhelm V. war ein jüngerer Sohn des Grafen Heinrich IV. von Montfort zu Tettnang und ein jüngerer Bruder der Grafen Heinrich V. von Montfort zu Tettnang († um 1396) und Hugo IX. von Montfort zu Tettnang († um 1404). Seit ca. 1404 war er mit Gräfin Kunigunde von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz, einer Tochter des Grafen Albrecht III. von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz und Enkelin des Grafen Heinrich VII. von Schaunberg verheiratet; Nachkommen.[1]
Leben
Anfänge
Als jüngerer Sohn war Wilhelm ursprünglich für eine geistliche Laufbahn bestimmt. Schon in jungen Jahren wurde er Diakon, seit 1389 war er Domherr zu Augsburg. Um 1390 studierte er an der Universität in Wien, dann war er bis 1397 Pfarrer in Mittelberg im Kleinwalsertal. Um 1400 ist er als Kirchenherr in Bingen belegt. Nach dem Tod seiner beiden Brüder Heinrich und Hugo von Montfort zu Tettnang († 1404) erhielt am 9. Mai 1404 die päpstliche Erlaubnis zur Heirat und zur Rückkehr in den weltlichen Stand, um ihre Nachfolge antreten zu können. Von ca. 1408-1439 war Wilhelm V. Herr zu Tettnang. Er brachte sich in den Besitz von Schloss und Herrschaft Werdenberg bei Buchs. Über seine Ehefrau Kunigunde erhielt er später weiteren Besitz im Prättigau, in Davos und in Schanfigg sowie , Belfort aus der Erbschaft des letzten Grafen von Toggenburg.[2]
Politische Positionierung
Politisch scheint es, dass Wilhelm eine Schaukelpolitik betrieb. Die meiste Zeit setzte er die Politik seines Vaters im Dienste der Herzöge von Österreich fort. Nach dem Tod seines Schwiegervaters war er 1418-1436 der erste Vogt der Herzöge von Österreich in dessen früherer Grafschaft Bludenz, die er auch als Pfandschaft besaß. 1424 war er Hofmeister des Herzogs Friedrich IV. von Österreich und 1429 dessen Landvogt im Breisgau und im Oberelsass. Er war aber auch einigen Eidgenossenschaften verpflichtet, so stand er in einem Burgrecht[3] mit der Reichsstadt Zürich und im Landrecht mit Schwyz und Glarus. Während des Konzils von Konstanz finden wir ihn als Gefolgsmann des Königs Siegmund, den er 1432/33 auch nach Rom zur Kaiserkrönung begleitete. Für die feierliche Abreise von Papst Martin V. von dort ist belegt, dass er zusammen mit dem Grafen Eberhard von Nellenburg dessen Baldachin trug. 1433 war Wilhelm Schirmvogt des Konzils von Basel.[4]
Herr von Tettnang
Um seine Residenzstadt Tettnang machte sich Wilhelm höchst verdient. Er gab ihr ein neues Stadtrecht, förderte 1425 ihre wirtschaftliche Lage durch die Ansiedlung von Juden und errichtete 1429 einen Jahrmarkt. Um 1439 ließ er sich von Kaiser Siegmund oder dessen Nachfolger ihre sämtliche Privilegien erneuern.[4]
Literatur
- Karl Heinz Burmeister: Die fünf Töchter Graf Albrechts III. von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz. In: Bludenzer Geschichtsblätter 2009, Heft 90+91, S. 28-70 Digitalisat
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Karl Heinz Burmeister: Die fünf Töchter Graf Albrechts III., 2009, S. 37ff., zu den Eckdaten S. 30, S. 33 und S. 35
- ↑ vgl. Karl Heinz Burmeister: Die fünf Töchter Graf Albrechts III., 2009, S. 37f.
- ↑ Zur Bedeutung des Burgrechts, vgl. Eintrag Burgrecht Historisches Lexikon der Schweiz
- ↑ 4,0 4,1 vgl. Karl Heinz Burmeister: Die fünf Töchter Graf Albrechts III., 2009, S. 38