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:Die vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen betragen: | :Die vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen betragen: | ||
:A) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Wiener Verein: | :A) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Wiener Verein: | ||
: 1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen, | |||
: 2. an sonstigen Vergütungen und zwar | |||
: a) falls zwei Spiel stattfinden: | |||
: S 150 für kleine Spesen + 200 S Aufenthaltsvergütung; | |||
: b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet: | |||
: S 150 für kleine Spesen + S 200 Aufenthaltsvergütung; | |||
: c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet: | |||
: S 100 für kleine Spesen + S 100 Aufenthaltsvergütung. | |||
:B) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Provinzverein, bzw. vom Wiener Verein an den zu Gast weilenden Provinzverein: | :B) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Provinzverein, bzw. vom Wiener Verein an den zu Gast weilenden Provinzverein: | ||
: 1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen, | |||
: 2. an sonstigen Vergütungen und zwar | |||
: a) falls zwei Spiel stattfinden: | |||
: S 200 Aufenthaltsvergütung; | |||
: b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet: | |||
: S 200 Aufenthaltsvergütung; | |||
: c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet: | |||
: S 100 Aufenthaltsvergütung. | |||
*Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 11. November 1936. | *Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 11. November 1936. |
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