Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1936/37: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 254: Zeile 254:
:Die vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen betragen:
:Die vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen betragen:
:A) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Wiener Verein:
:A) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Wiener Verein:
  1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
  2. an sonstigen Vergütungen und zwar
2. an sonstigen Vergütungen und zwar
    a) falls zwei Spiel stattfinden:  
:    a) falls zwei Spiel stattfinden:  
        S 150 für kleine Spesen + 200 S Aufenthaltsvergütung;
:        S 150 für kleine Spesen + 200 S Aufenthaltsvergütung;
    b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
:    b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
        S 150 für kleine Spesen + S 200 Aufenthaltsvergütung;
:        S 150 für kleine Spesen + S 200 Aufenthaltsvergütung;
    c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
:    c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
        S 100 für kleine Spesen + S 100 Aufenthaltsvergütung.  
:        S 100 für kleine Spesen + S 100 Aufenthaltsvergütung.  
:B) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Provinzverein, bzw. vom Wiener Verein an den zu Gast weilenden Provinzverein:
:B) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Provinzverein, bzw. vom Wiener Verein an den zu Gast weilenden Provinzverein:
  1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
  2. an sonstigen Vergütungen und zwar
2. an sonstigen Vergütungen und zwar
    a) falls zwei Spiel stattfinden:  
:    a) falls zwei Spiel stattfinden:  
        S 200 Aufenthaltsvergütung;
:        S 200 Aufenthaltsvergütung;
    b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
:    b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
        S 200 Aufenthaltsvergütung;
:        S 200 Aufenthaltsvergütung;
    c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
:    c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
        S 100 Aufenthaltsvergütung.  
:        S 100 Aufenthaltsvergütung.  


*Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 11. November 1936.  
*Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 11. November 1936.  
16.510

Bearbeitungen

Navigationsmenü