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'''Das Ratswahlprivileg (1396)''' war eine Urkunde, die 1396 in Wien ausgestellt wurde. In ihr wurden die Wahlmodalitäten des Wiener [[w:Bürgermeister|Bürgermeisters]] neu geregelt. | '''Das Ratswahlprivileg (1396)''' war eine Urkunde, die 1396 in Wien ausgestellt wurde. In ihr wurden die Wahlmodalitäten des Wiener [[w:Bürgermeister|Bürgermeisters]] neu geregelt. | ||
== Bestimmungen | == Bestimmungen == | ||
Ausgestellt wurde diese Urkunde von den Herzögen [[w:Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]], [[w:Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]] und [[w:Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] von Österreich am 24. Februar 1396 | Ausgestellt wurde diese Urkunde von den Herzögen [[w:Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]], [[w:Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]] und [[w:Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] von [[w:Habsburg|Österreich]] am 24. Februar 1396. Die wesentlichen Bestimmungen der Urkunde waren: | ||
* Bürgermeister und Rat der Stadt Wien müssen jedes Jahr neu gewählt werden. | * Bürgermeister und Rat der Stadt Wien müssen jedes Jahr neu gewählt werden. | ||
* Die 18 [[w:Ratsherr|Ratsherrenmandate]] sind paritätisch mit [[Erbbürger|Erbbürgern]], Kaufleuten und Handwerkern zu besetzen. | * Die 18 [[w:Ratsherr|Ratsherrenmandate]] sind paritätisch mit [[Erbbürger|Erbbürgern]], Kaufleuten und Handwerkern zu besetzen. |
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