Landesfeuerwehrverband Steiermark: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Feuerwehrwesen in der Steiermark]]

Version vom 31. Januar 2018, 10:03 Uhr

Der Landesfeuerwehrverband Steiermark ist die Dachorganisation aller steirischen Feuerwehren, das sind rund 780 Wehren mit ca. 50.000 Mitgliedern und gehört dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband an.


Standort des Verbandes ist in Lebring. Der Landesfeuerwehrverband ist, gleich den einzelnen Feuerwehren, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Landesfeuerwehrkommando

Gliederung

Der LVF Steiermark ist in folgende 17 Bereiche gegliedert:

Diese Bereiche sind wiederum in Feuerwehrabschnitte unterteilt.

Standort

Der Standort des Verbandes befindet sich Lebring. Am selben Standort befindet sich auch die Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark.

Alarmierung

In jedem Bereich gibt es eine Bereichsflorianstation, welche je nach Einsatzhäufigkeit fast täglich (z.B. Liezen) oder nur bei bei Überlastung der Landesleitzentrale in Lebring (z.B. Radkersburg besetzt ist. Ist eine Florian nicht besetzt, wird der jeweilige Bereich über die Landesleitzentrale betreut. In den Leitstellen sitzen Disponenten, welche Notrufe annehmen, mithilfe der 34 Alarmstichwörter alarmieren und Funkgespräche abwickeln. Die Alarmierung erfolgt je nach der Wichtigkeit per "Stillem Alarm" mit Pager (Piepser) und SMS oder per "Sirenenalarm" mit Sirene, Pager und SMS. Pager sind aufgrund ihrer hohen Anschaffungskosten nur in wenigen Feuerwehren vorhanden.

Alarmstichwörter

In der Steiermark gibt es 34 Alarmstichwörter, die die verschiedensten Einsatzszenarien einschließen und nach denen die Disponenten die jeweiligen Feuerwehren alarmieren. Dies ist in der Steiermark einzigartig in ganz Österreich. Jede Feuerwehr bestimmt selbst eine Liste, welche Nachbarwehren bei einem gewissen Stichwort automatisch mitalarmiert werden sollen.

Als Grundlage gilt (vom LFV ausgewiesen):[1]

Alarmstichwörter für Brandeinsätze

Stufe Stichwort Alarmierung Bemerkungen
B01 Brandverdacht-Rauchentwicklung Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF)
B02 Müllkübel / Containerbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF)
B03 Rauchfangbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) Verständigung Rauchfangkehrer
B04 Elektrische Anlagen Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp Kontaktaufnahme EVU
B05 Zimmerbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
B06 Brandmeldealarm Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp weitere Kräfte nach Objektalarmplan alarmieren
B07 Gasbrand, Gasaustritt, Gasunfall Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps Erkundung welches Gas - wenn notwendig Gasversorger verständigen - Spezialkräfte anfordern (Messgeräte)
B08 Fahrzeugbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 RLF oder ähnliches), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp, Mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät
B09 Hecken-, Wiesen-, Wald- und Böschungsbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) je nach Ausmaß ABI – Bereichsfeuerwehrkommando – Abschnitts oder Bereichsführungsstab
B10 Keller- und Tiefgaragebrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 1 KLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan
B11 Brand Schienenfahrzeug 2 am nächsten liegende Ortsfeuerwehren (mindestens 2 TLF und 2 KLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps, Mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät ÖBB / GKB / STLB etc. Notrufleitstelle informieren
B12 Wohnhausbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 1 KLF), mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
B13 Wirtschaftsgebäudebrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF), mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
B14 Schulen,Kindergärten, Beherbergung, Veranst.-Halle Altenheim Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF, DLK bzw. TMB), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan
B15 Industrie-, Werkstätten und Sägewerksbrand, Tankstelle, Heizhaus etc. Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan, Je nach Ausmaß ABI – Bereichsfeuerwehrkommando
B16 Tunnelbrand Laut Tunnelalarmplan Mindestens 6 SKG (Sauerstoff Kreislaufgeräte)-Trupps
B17 Hochhausbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF, DLK bzw. TMB eventuell KDO), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan

Alarmstichwörter für technische Einsätze

Stufe Stichwort Alarmierung Bemerkungen
T01 sonstige Hilfeleistung / Gerätebeistellung Ortsfeuerwehr
T02 Türöffnung, Personenrettung aus Lift Ortsfeuerwehr Polizei mitalarmieren
T03 Verkehrsunfall, Fahrzeugbergung, binden von Betriebsmittel Ortsfeuerwehr
T04 Auspumparbeiten Ortsfeuerwehr
T05 Insektenbekämpfung Ortsfeuerwehr
T06 Suchaktion Ortsfeuerwehr Polizei mitalarmieren
T07 Unwettereinsatz, Elementare Ereignisse Ortsfeuerwehr Je nach Größe Abschnitts- oder Bereichsführungsstab
T08 Tierrettung Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF oder LFB) Eventuell Nachalarm Tierarzt
T09 Wasserdienst Ortsfeuerwehr und laut Richtlinie Wasserdienst Bezirkswasserdienstbeauftragten informieren
T10 Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät Kontakt Rettung – Polizei
T11 Menschenrettung Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF oder LFB), mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät, mindestens ein Atemschutzgerätetrupp Rettung – Polizei
T12 Busunfall Ortsfeuerwehr (mindestens zwei RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät Nachalarm SRF weitere RLF oder LFB, ABI – AFÜST - Einsatzleitfahrzeug wenn notwendig BFÜST
T13 Unfall Schienenfahrzeug Ortsfeuerwehr (mindestens zwei RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät Nachalarm SRF weitere RLF oder LFB, ABI - AFÜST - ELF, wenn notwendig BFÜST
T14 VU Autobahn Laut Autobahnalarmplan
T15 VU im Tunnel Laut Tunnelalarmplan, mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät, mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
T16 Flugunfall Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF), mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät bzw. laut Alarmplan vom Flughafen
T17 Schadstoffeinsatz ( ÖL, Gefährliche Stoffe) Ortsfeuerwehr (mindestens ein TLF), mindestens ein Atemschutzgerätetrupp Nachalarm Gefährliche Stoffe Fahrzeug - Ölfahrzeug - Strahlenschutz – laut Alarmplan für Gefährliche Stoffe

Sachgebiete und Zuständige

  • Atemschutz: BI d.ÖBFV Ing. Ingo Mayer
  • Ausbrildung: ABI d.F. DI (FH) Gerhard Grain
  • Auszeichnungen: OBR Helmut Lanz
  • Betriebsfeuerwehren: OBR Werner Schmidt
  • Bewerbe
  • EDV: OBR d.LFV Michael Jost
  • Feuerwehrkurat: LFKUR Superior P. Dr. Michael Staberl OSB
  • Feuerwehrmedizin: LFA MR Dr. Josef Rampler, MSc.
  • Finanz: LFR Bgm. Engelbert Huber
  • Flugdienst: OBR Ing. Dieter Pilat
  • KHD: OBR Volker Hanny
  • Funk: ABI d.F. DI Johannes Vallant
  • Geschichte: BR d.V. Mag. Max Aufischer
  • Jugend: OBR d.ÖBFV Peter Kirchengast
  • Öffentlichkeitsarbeit: BR d.ÖBFV Thomas Meier, MA
  • Recht: BR Mag. Dr. Gerhard Strobich
  • Senioren: EOBR Walter Perner
  • Strahlenschutz: HBI Franz Liebmann
  • Technik: BD Johann Kirnich
  • Versicherung: OBR Erwin Grangl
  • Wasserdienst: ABI d.F. Ing. Bernd Miklautsch
  • Zivildienst

Geschichte des steirischen Feuerwehrwesens

Literatur

Einzelnachweise

  1. Alarmstichwörter Steiermark u. Leitfaden für die Erstalarmierung beim LFV Steiermark abgerufen am10. Jänner 2018

Weblinks