Herzogtum Steier: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Herzogtum Steier''', oft auch als '''Herzogtum Steiermark''' bezeichnet, war ein europäischer Staat, der Teile des heutigen EU-Landes Österreich umfasste.  
Das '''Herzogtum Steier''', oft auch als '''Herzogtum Steiermark''' bezeichnet, war ein "europäischer" Staat im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, der Teile des heutigen EU-Landes Österreich umfasste.  


== Geschichtlicher Überblick ==
== Geschichtlicher Überblick ==

Version vom 27. August 2019, 20:20 Uhr

Das Herzogtum Steier, oft auch als Herzogtum Steiermark bezeichnet, war ein "europäischer" Staat im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, der Teile des heutigen EU-Landes Österreich umfasste.

Geschichtlicher Überblick

Das Herzogtum Steier entstand aus der Grafschaft Steier, die nach dem Sturz von Heinrich dem Löwen vom Stammesherzogtum Baiern[A 1] gelöst und selbst zu einem Herzogtum erhoben wurde. Wenig später kam sie durch einen Erbvertrag, die "Georgenberger Handfeste" (17. August 1186) an die Familie der Liutpoldiner (Leopoldiner) und wurde danach meistens gemeinsam mit dem Herzogtum Österreich "in Personalunion" regiert. Im 15. und 16. Jahrhundert bildete sie zusammen mit den Herzogtümern Kärnten und Krain die von Familienmitgliedern der Herzöge von Österreich beherrschten "innerösterreichischen Lande". Nach der Verwaltungsreform von Kaiser Maximilian I. kam das Herzogtum Steier zur östlichen Gruppe der "österreichischen Lande" ("Habsburgerlande"). Nach dem Tod von Kaiser Ferdinand I. wurden diese vorübergehend von einer Nebenlinie der Habsburger regiert. Unter Kaiser Ferdinand II. kamen die "innerösterreichischen Lande" endgültig unter die Herrschaft des Seniors der Familie, der gewöhnlich auch Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war.

Nach der Verwaltungsreform unter Erzherzogin Maria Theresia wurde aus dem früheren Herzogtum Steier das Kronland Steiermark. Ein größerer Teil von diesem bildete nach 1918 in der damals gegründeten Republik Österreich das heutige Bundesland Steiermark.

Geographische Fläche des Herzogtums Steier

Das Herzogtum Steier umfasste die meiste Zeit im Wesentlichen das heutige Bundesland Steiermark sowie Teile des heutigen Staates (Sloweniens. Bis Anfang des 15. Jahrhunderts gehörten auch Teile des heutigen Bundeslandes Oberösterreich dazu. Die Stadt und Herrschaft Steyr kam erst um 1417 zum Herzogtum Österreich. Zum Herzogtum Steier gehörten zeitweise auch die im heutigen Bundesland Niederösterreich gelegene Grafschaft Pitten mit Pitten und Wiener Neustadt.

Herrscher und Landesfürsten des Herzogtums Steiermark

Hier sind nur Personen berücksichtigt, die tatsächlich über die Markgrafschaft oder das Herzogtum und das Erzherzogtum Steier die Herrschaft ausgeübt haben dürften.

Herrscher und Landesfürsten der Markgrafschaft Steier

Herrscher und Landesfürsten des Herzogtums Steier

  • Herzog Otakar (IV.) von Steier († 1192), seit 1180

Die Babenberger

Interregnum

Die Habsburger

Das Herzogtum Steier als Teil der "niederösterreichischen" Ländergruppe der "österreichischen" Lande ("Habsburgerlande")

Das Herzogtum Steier als Teil von "Innerösterreich"

Literatur

Einzelnachweise


Anmerkungen

  1. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
  2. Ob Herzog Friedrich der Ältere zu den Landesfürsten des Herzogtum Steier zu zählen ist, wäre zu diskutieren, da er die Herrschaft dort "de facto" nur als Vormund für die minderjährigen Söhne seines verstorbenen Bruders veerwaltete. Nach den von ihm ausgestellten Urkunden und nach Hinweisen aus seinem Itinerar dürfte er die Herrschaft jedoch als Landesfürst ausgeübt haben.
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Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Herzogtum Steier behandelt.
Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit).