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Mit der neuen [[Novel Food|Novel-Food]]-Verordnung, die seit 1. | Mit der neuen [[Novel Food|Novel-Food]]-Verordnung, die seit 1. Jänner 2018 gilt, sind Mehlwürmer und andere [[Insekten]] neuartige Lebensmittel oder [[Novel Food]]<ref>{{Literatur |Titel=Regulation (EU) 2015/2283 of the European Parliament and of the Council of 25 November 2015 on novel foods, amending Regulation (EU) No 1169/2011 of the European Parliament and of the Council and repealing Regulation (EC) No 258/97 of the European Parliament and of the Council and Commission Regulation (EC) No 1852/2001 (Text with EEA relevance) |Nummer=32015R2283 |Datum=2015-12-11 |Online=http://data.europa.eu/eli/reg/2015/2283/oj/eng |Abruf=2019-12-07}}</ref>, das heißt sie brauchen eine [[Zulassung (Verwaltungsrecht)|Zulassung]] als Lebensmittel. Die Wurmfarm hat als einer von vier Unternehmen diesen Antrag 2019 gestellt und darf somit Mehlwürmer als Lebensmittel produzieren und verkaufen bis der Antrag fertig bearbeitet wurde. Wenn dem Antrag zugestimmt wird, dann wird es generell erlaubt sein, Mehlwürmer zu züchten. Mehlwürmer als Futtermittel für Tiere ist seit 2017 für Fisch im Fischfutter<ref>{{Literatur |Titel=Commission Regulation (EU) 2017/893 of 24 May 2017 amending Annexes I and IV to Regulation (EC) No 999/2001 of the European Parliament and of the Council and Annexes X, XIV and XV to Commission Regulation (EU) No 142/2011 as regards the provisions on processed animal protein (Text with EEA relevance. ) |Nummer=32017R0893 |Datum=2017-05-25 |Online=http://data.europa.eu/eli/reg/2017/893/oj/eng |Abruf=2019-12-07}}</ref> erlaubt und wird für Hühner und Schweine aktuell beantragt. Da tierisches Protein zunehmend knapper wird, sind Insekten eine natürlicher Lösungsansatz für dieses Problem und wurden von der FAO empfohlen<ref>{{Internetquelle |url=http://www.fao.org/edible-insects/en/ |titel=Insects for food and feed |abruf=2019-12-07}}</ref>. | ||
In Österreich wurden bisher nur als ganze Insekten erkennbare Produkte verkauft auf Grund einer Leitlinie<ref>{{Internetquelle |url=https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/codex/beschluesse/leitlinien_codexkommission.html |titel=Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen usw. der Codexkommission - KVG |abruf=2019-12-07}}</ref>, die vom österreichischen Ministerium zu Verfügung gestellt wurde. Die Leitlinie gilt als Richtlinie aber nicht als Verordnung. Daher wurde im Laufe des Jahres 2019 bereits vermahlene Insekten und Produkte mit Insektenpulver am österreichischen Markt von Zirp Insects angeboten. | In Österreich wurden bisher nur als ganze Insekten erkennbare Produkte verkauft auf Grund einer Leitlinie<ref>{{Internetquelle |url=https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/codex/beschluesse/leitlinien_codexkommission.html |titel=Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen usw. der Codexkommission - KVG |abruf=2019-12-07}}</ref>, die vom österreichischen Ministerium zu Verfügung gestellt wurde. Die Leitlinie gilt als Richtlinie aber nicht als Verordnung. Daher wurde im Laufe des Jahres 2019 bereits vermahlene Insekten und Produkte mit Insektenpulver am österreichischen Markt von Zirp Insects angeboten. |