Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband: Unterschied zwischen den Versionen

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Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der [[Niederösterreichische Landesregierung|Landesregierung]] verantwortlich.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2013071/LRNI_2013071.pdf NÖ Landesfeuerwehrgesetz] §27</ref>  
Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der [[Niederösterreichische Landesregierung|Landesregierung]] verantwortlich.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2013071/LRNI_2013071.pdf NÖ Landesfeuerwehrgesetz] §27</ref>  


Standort des Verbandes ist in [[Tulln an der Donau]]
Standort des Verbandes ist in [[Tulln an der Donau]]. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrgesetz gleich den einzelnen Feuerwehren eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]].
 


== Organe ==
* Landesfuerwehrtag
* Landesfeuerwehrrat
* Landesfeuerwehrkommandant


== Funktionäre ==
* Landesfeuerwehrkommandant
* Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
* die Vorsitzenden der Ausschüsse für Ausbildung, Finanzen, Technik, Vorbeugender Brandschutz und der Vorsitzende des Betriebsfeuerwehrausschusses,
* Bezirksfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Bezirksfeuerwehrkommando,
* Abschnittsfeuerwehrkommandant,Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando
* Unterabschnittsfeuerwehrkommandant.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 6. April 2014, 17:00 Uhr

Gebäude des LFV in Tulln

Der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 Freiwillige und 90 Betriebsfeuerwehren.[1]

Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der Landesregierung verantwortlich.[2]

Standort des Verbandes ist in Tulln an der Donau. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrgesetz gleich den einzelnen Feuerwehren eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Organe

  • Landesfuerwehrtag
  • Landesfeuerwehrrat
  • Landesfeuerwehrkommandant

Funktionäre

  • Landesfeuerwehrkommandant
  • Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
  • die Vorsitzenden der Ausschüsse für Ausbildung, Finanzen, Technik, Vorbeugender Brandschutz und der Vorsitzende des Betriebsfeuerwehrausschusses,
  • Bezirksfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Bezirksfeuerwehrkommando,
  • Abschnittsfeuerwehrkommandant,Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando
  • Unterabschnittsfeuerwehrkommandant.

Einzelnachweise

  1. NÖ LFV auf der Seite des ÖBF per April 2013 abgerufen am 6. April 2014
  2. NÖ Landesfeuerwehrgesetz §27

Weblinks