Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(→Organe) |
(→Organe) |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
== Organe == | == Organe == | ||
* Landesfeuerwehrtag | * '''Landesfeuerwehrtag:''' Der Landesfeuerwehrtag besteht aus dem Landesfeuerwehrkommandanten, seinem Stellvertretet, den Bezirkskommandanten, sowie den Ausschussvorsitzenden. Abschnittskommandanten können, jedoch ohne Stimmrecht, beigezogen werden. Mindestens einmal jährlich finden die Sitzungen statt. | ||
* Landesfeuerwehrrat | * '''Landesfeuerwehrrat:''' Der Landesfeuerwehrrat besteht aus den dem Landesfeuerwehrkommandanten als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, den vier Feuerwehrviertelvertretern, sowie den Ausschussvorsitzenden. Sitzungen finden mindestens alle zwei Monate statt. | ||
* Landesfeuerwehrkommandant | * '''Landesfeuerwehrkommandant:''' Dieser wird vom Landesfeuerwehrtag für fünf Jahre gewählt. Seine Aufgabe beruht auf der Leitung und Vertretung des Verbandes nach außen und dem Erlass von ''Dienstanweisungen''. | ||
== Funktionäre == | == Funktionäre == |
Version vom 6. April 2014, 17:24 Uhr
Der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 Freiwillige und 90 Betriebsfeuerwehren.[1]
Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der Landesregierung verantwortlich.[2]
Standort des Verbandes ist in Tulln an der Donau. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrgesetz gleich den einzelnen Feuerwehren eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Organe
- Landesfeuerwehrtag: Der Landesfeuerwehrtag besteht aus dem Landesfeuerwehrkommandanten, seinem Stellvertretet, den Bezirkskommandanten, sowie den Ausschussvorsitzenden. Abschnittskommandanten können, jedoch ohne Stimmrecht, beigezogen werden. Mindestens einmal jährlich finden die Sitzungen statt.
- Landesfeuerwehrrat: Der Landesfeuerwehrrat besteht aus den dem Landesfeuerwehrkommandanten als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, den vier Feuerwehrviertelvertretern, sowie den Ausschussvorsitzenden. Sitzungen finden mindestens alle zwei Monate statt.
- Landesfeuerwehrkommandant: Dieser wird vom Landesfeuerwehrtag für fünf Jahre gewählt. Seine Aufgabe beruht auf der Leitung und Vertretung des Verbandes nach außen und dem Erlass von Dienstanweisungen.
Funktionäre
- Landesfeuerwehrkommandant
- Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
- die Vorsitzenden der Ausschüsse für Ausbildung, Finanzen, Technik, Vorbeugender Brandschutz und der Vorsitzende des Betriebsfeuerwehrausschusses,
- Bezirksfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Bezirksfeuerwehrkommando,
- Abschnittsfeuerwehrkommandant,Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando
- Unterabschnittsfeuerwehrkommandant.
Einzelnachweise
- ↑ NÖ LFV auf der Seite des ÖBF per April 2013 abgerufen am 6. April 2014
- ↑ NÖ Landesfeuerwehrgesetz §27