Körperschaft des öffentlichen Rechts: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Körperschaft des öffentlichen Rechts''' (KöR) bezeichnet man im Recht Österreichs eine Form der juristischen Person öffentlichen Rechts. {{beiWP}}“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:




{{beiWP}}
{{beiWP|Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)}}

Version vom 7. April 2014, 06:41 Uhr

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) bezeichnet man im Recht Österreichs eine Form der juristischen Person öffentlichen Rechts.


Wikipedia logo v3.svg
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Körperschaft des öffentlichen Rechts behandelt.
Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit).