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Version vom 9. April 2020, 15:37 Uhr
Hans Hendl (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach 1404[A 1]) war Richter von Imst.
Herkunft
Hans Hendls Herkunft ist ungeklärt. Dass er der Vater von Sigmund Hendl war und somit ein Vorfahre der späteren Adelsfamilie Hendl zu Goldrain, ist nicht urkundlich gesichert. Ebenso wird die Herkunft dieser Familie von einen Bertold Hendl, der zu Beginn des 14. Jahrhunderts aus der Eidgenossenschaft nach Imst zugewandert sein soll, in der neueren Forschung aufgrund der fehlenden Quellenbelege heute angezweifelt.[1]
Leben
Hans Hendl dürfte in Imst ansässig gewesen sein, wo er zwischen 1369 und 1381 als Zeuge bei Rechtsgeschäften, an denen Hans von Starkenberg oft beteiligt war, mehrmals urkundlich genannt wird. 1379 war er Propst der Kirche in Imst, 1384 und 1388 Richter von Imst und 1404 Rechtsprecher in einem Schiedsgericht.[1]
Literatur
- Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Hinweis bei Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 265