Sigmund Hendl: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. April 2020, 16:26 Uhr

Sigmund (I.) Hendl (* im 14. oder 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, um / vor dem August 1446[A 1]) war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol. Er gilt als der erste eindeutig gesicherte Ahnherr der späteren Adelsfamilie.

Herkunft

Sigmund Hendls Herkunft ist ungeklärt. Er könnte der Sohn von Hans Hendl gewesen sein, doch ist das aufgrund der Quellenlage nicht eindeutig zu belegen. Er war zweimal verheiratet und hatte mehrere Kinder.[1]

∞ in 1. Ehe mit Barbara vom Turm zu Mals[A 2]
∞ in 2. Ehe mit Agnes aus der in Laatsch[A 4] ansässigen Familie Ratgeb
  • Hans Hendl

Nach seinem Tod verlagerte sich der Interessensschwerpunkt seiner Söhne in den Vintschgau, wo sie in den 1470er-Jahren in den Besitz der Burg Goldrain gelangten.[3] Anfang des 16. Jahrhunderts wurde die Besitzungen im nördlichen Tirol vollständig aufgegeben und ihnen gelang der Aufstieg in den Adelsstand.

Leben

Sigmund Hendl hatte ein Haus und Eigengüter im Imst. Er ist erstmals 1421 als Zeuge urkundlich genannt. 1423 nahm ihn Herzog Friedrich (IV.) von Österreich, Graf von Tirol in seine Entourage auf und betreute ihn mit der "Pflege" der Burg Fernstein (heute Teil der Gemeinde Nassereith), für die er noch 1439 zuständig war.[1]

1431 bürgte Sigmund Hendl für die Einhaltung einer ewigen Messe zu Nassereith.

Sigmund Hendl wurde auf dem Landtag zu Meran vom 15. Juni 1444 gemeinsam mit anderen Personen aus den Gerichten zu Mitgliedern beziehungsweise Räten der provisorischen Regierung der Grafschaft Tirol, welche die Landstände aus politischen Gründen gebildet hatten, bestellt.[1] Diese betraute ihn außerdem mit der "Pflege" der Burg Ehrenberg (heute Teil der Gemeinde Reutte. [3]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 265
  2. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 265 und S. 266
  3. 3,0 3,1 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 266

Anmerkungen

  1. Hinweis bei Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 265
  2. Mals, heute Malles Venosta, gehört seit 1919 zu Italien.
  3. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.
  4. Laatsch ist heute Teil der Gemeinde Malles Venosta und gehört seit 1919 zu Italien.