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Eine Entwicklung zur Gründung der Feuerwehr lag schon weiter zurück. Auch die Regierungserlässe 1808 und 1857, sowie die Feuerpolizeiverordnungen von [[w:Joseph von Österreich|Palatin Joseph]] aus dem Jahr 1838 regelten schon die Löscharbeiten, jedoch noch keine zur Gründung von Feuerwehren. Die Mattersdorfer Gemeinde hatte jedoch kaum Steueraufkommen und konnte kaum den Erhalt der Schule leisten und noch viel weniger einer Feuerwehr. | Eine Entwicklung zur Gründung der Feuerwehr lag schon weiter zurück. Auch die Regierungserlässe 1808 und 1857, sowie die Feuerpolizeiverordnungen von [[w:Joseph von Österreich|Palatin Joseph]] aus dem Jahr 1838 regelten schon die Löscharbeiten, jedoch noch keine zur Gründung von Feuerwehren. Die Mattersdorfer Gemeinde hatte jedoch kaum Steueraufkommen und konnte kaum den Erhalt der Schule leisten und noch viel weniger einer Feuerwehr. | ||
Über die Feuerwehrinternas selbst ist wenig bekannt, da die verschiedenen Aufzeichnungen wie Protokollbücher oder Mannschaftslisten spätestens im Jahr 1938 nach dem [[w:Anschluss Österreichs|Anschluss]] vernichtet wurde. | Über die Feuerwehrinternas selbst ist wenig bekannt, da die verschiedenen Aufzeichnungen wie Protokollbücher oder Mannschaftslisten spätestens im Jahr 1938 nach dem [[w:Anschluss Österreichs|Anschluss]] vernichtet wurde. Erhalten blieb noch der Entwurf der Vereinsstatuten, der großteils auch dem genehmigten aus dem Jahr 1890 aus [[w:Sopron|Sopron]] entsprach. Amtssprache war ungarisch. | ||
Erster Präsident des Vereines war der Bezirksarzt Josef Max. Er übte die Funktion mindestens 15 Jahre aus. Nachdem in den Statuten lt. §10 zur Ausschreibung einer außerordentlichen Versammlung 20 Mitglieder, in der Neufassung von 1904 jedoch nur mehr zehn notwendig waren, ist von einer Abnahme der Mitglieder auszugehen. Belegt sind für das Jahr 1930 22 Mitglieder, im Vergleich zur christlichen [[Freiwillige Feuerwehr Mattersburg|Feuerwehr]], die 34 Mitglieder zählte. | Erster Präsident des Vereines war der Bezirksarzt Josef Max. Er übte die Funktion mindestens 15 Jahre aus. Nachdem in den Statuten lt. §10 zur Ausschreibung einer außerordentlichen Versammlung 20 Mitglieder, in der Neufassung von 1904 jedoch nur mehr zehn notwendig waren, ist von einer Abnahme der Mitglieder auszugehen. Belegt sind für das Jahr 1930 22 Mitglieder, im Vergleich zur christlichen [[Freiwillige Feuerwehr Mattersburg|Feuerwehr]], die 34 Mitglieder zählte. |