Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband''' (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 [[w:Freiwillige Feuerwehr|Freiwillige]] und 90 [[w:Betriebsfeuerwehr|Betriebsfeuerwehren]].<ref>[http://www.bundesfeuerwehrverband.at/lfv/niederoesterreich/?ksize= NÖ LFV] auf der Seite des [[w:Österreichischer Bundesfeuerwehrverband|ÖBF]] per April 2013 abgerufen am 6. April 2014</ref> und gehört dem [[w:Österreichischer Bundesverband|ÖBFV]] an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das [[w:Feuerwehrgesetz (Österreich)|NÖ Feuerwehrgesetz]] (NÖ FG) vom 22. Juli 1974<ref>[http://www.bfkdo-baden.com/cms/upload/DOWNLOADS/NOEFG.pdf?PHPSESSID=e3064fc6b2f23db346c4aecb0345d81e Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz]</ref> | Der '''Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband''' (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 [[w:Freiwillige Feuerwehr|Freiwillige]] und 90 [[w:Betriebsfeuerwehr|Betriebsfeuerwehren]].<ref>[http://www.bundesfeuerwehrverband.at/lfv/niederoesterreich/?ksize= NÖ LFV] auf der Seite des [[w:Österreichischer Bundesfeuerwehrverband|ÖBF]] per April 2013 abgerufen am 6. April 2014</ref> und gehört dem [[w:Österreichischer Bundesverband|ÖBFV]] an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das [[w:Feuerwehrgesetz (Österreich)|NÖ Feuerwehrgesetz]] (NÖ FG) vom 22. Juli 1974<ref>[http://www.bfkdo-baden.com/cms/upload/DOWNLOADS/NOEFG.pdf?PHPSESSID=e3064fc6b2f23db346c4aecb0345d81e Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz]</ref> | ||
Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der Abteilung IVW4 der [[Niederösterreichische Landesregierung|Landesregierung]], bei der sich auch das [[w:Feuerwehrregister|Feuerwehrregister]] befindet, verantwortlich.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2013071/LRNI_2013071.pdf NÖ Landesfeuerwehrgesetz] §27</ref><ref>[http://data.noe.gv.at/Land-Zukunft/Katastrophenschutz/Organisation.html | Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der Abteilung IVW4 der [[Niederösterreichische Landesregierung|Landesregierung]], bei der sich auch das [[w:Feuerwehrregister|Feuerwehrregister]] befindet, verantwortlich.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2013071/LRNI_2013071.pdf NÖ Landesfeuerwehrgesetz] §27</ref><ref>[http://data.noe.gv.at/Land-Zukunft/Katastrophenschutz/Organisation.html Abteilung IVW4] der NÖ Landesregierung abgerufen am 28. April 2014</ref> | ||
Standort des Verbandes ist in [[Tulln an der Donau]]. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrgesetz gleich den einzelnen Feuerwehren eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]. | Standort des Verbandes ist in [[Tulln an der Donau]]. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrgesetz gleich den einzelnen Feuerwehren eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]. |
Version vom 28. April 2014, 08:50 Uhr
Der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 Freiwillige und 90 Betriebsfeuerwehren.[1] und gehört dem ÖBFV an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) vom 22. Juli 1974[2]
Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der Abteilung IVW4 der Landesregierung, bei der sich auch das Feuerwehrregister befindet, verantwortlich.[3][4]
Standort des Verbandes ist in Tulln an der Donau. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrgesetz gleich den einzelnen Feuerwehren eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Organe
- Landesfeuerwehrtag: Der Landesfeuerwehrtag besteht aus dem Landesfeuerwehrkommandanten, seinem Stellvertreter, den Bezirkskommandanten, sowie den Ausschussvorsitzenden. Abschnittskommandanten können, jedoch ohne Stimmrecht, beigezogen werden. Mindestens einmal jährlich finden die Sitzungen statt.
- Landesfeuerwehrrat: Der Landesfeuerwehrrat besteht aus den dem Landesfeuerwehrkommandanten als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, den vier Feuerwehrviertelvertretern, sowie den Ausschussvorsitzenden. Sitzungen finden mindestens alle zwei Monate statt.
- Landesfeuerwehrkommandant: Dieser wird vom Landesfeuerwehrtag für fünf Jahre gewählt. Seine Aufgabe beruht auf der Leitung und Vertretung des Verbandes nach außen und dem Erlass von Dienstanweisungen.
Funktionäre
- Landesfeuerwehrkommandant
- Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
- die Vorsitzenden der Ausschüsse für Ausbildung, Finanzen, Technik, Vorbeugender Brandschutz und der Vorsitzende des Betriebsfeuerwehrausschusses,
- Bezirksfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Bezirksfeuerwehrkommando,
- Abschnittsfeuerwehrkommandant, Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando,
- Unterabschnittsfeuerwehrkommandant.
Gliederung
Der Landesfeuerwehrverband ist unterteilt in Feuerwehrbezirke, Feuerwehrabschnitte und Feuerwehrunterabschnitte.
- Feuerwehrbezirke
- Die Feuerwehrbezirke sind ident mit den Verwaltungsbezirken im Bundesland, wobei die Feuerwehren der Statutarstädte ebenfalls zu den umliegenden Bezirken gehört. Die Benennung ist ebenfalls ident mit der Bezeichnung des Verwaltungsbezirkes. Geführt werden die Feuerwehrbezirke von den jeweiligen Feuerwehrkommanden, die sich aus Kommandant, Stellvertreter und Verwalter zusammensetzen. Weiters gibt es noch Sachbearbeiter verschiedener Sachgebiete.
- Feuerwehrabschnitte
- Die Feuerwehrabschnitte sind eine weitere Unterteilung der Feuerwehrbezirke. Die Benennung kann durch den Namen einer der wichtigsten Feuerwehren, wie z.Bsp. Feuerwehrabschnitt Gars, ebenso wie nach einem Gebiet innerhalb des Bezirkes, wie Feuerwehrabschnitt Mödling-Industriezone erfolgen. Geführt werden diese durch das jeweilige Abschnittskommando, das sich ebenfalls Kommandant, Stellvertreter und Verwalter zusammensetzt. Auch hier gibt es noch weitere Sachbarbeiter wie auf Bezirksebene.
- Feuerwehrunterabschnitt
- Diese ist die kleinste Unterteilung und stellt einen Teil des Feuerwehrabschnittes dar. Er wird nur mehr numerisch 1, 2, 3, .. benannt. Ihm steht nur der Unterabschnittskommandant vor.
Wahlen
In Niederösterreich werden alle Funktionäre vom Kommandantstellvertreter aufwärts gewählt. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Wahltermine sind jeweils das erste und sechste Jahr jeder Dekade. Für die örtlichen Feuerwehrfunktionäre, also Kommandant und Stellvertreter ist die jeweilige Aktiv- und Reservemannschaft der betroffenen Wehr. Die Funktionäre von Unterabschnittskommandant aufwärts bis Bezirkskommandant wird von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus sind die Bezirkskommandanten und Stellvertreter wahlberechtigt.
Sonderdienste
Der Landesverband betreibt als überörtlicher Verband einige Sonderdienste, die je nach Einsatzszenario zum Einsatz kommen. Dazu gehören:
- Katastrophenhilfsdienst
- Der Katastrophenhilfsdienst ist bezirksweise organisiert und wird zur überörtlichen Hilfeleistung bei Katastrophen eingesetzt.
- Feuerwehrstreife
- Die Feuerwehrstreife besteht aus je einer Gruppe pro Landesviertel. Die Aufgaben bestehen beipielsweise aus Unterstützung der Polizei bei verkehrs- und ordnungspolizeilichen Tätigkeiten bei Großeinsätzen, ebenso wie Lotsendiensten
- Flugdienst
- Der Flugdienst besteht aus mehreren Basisgruppen, die ebenso bei Katastropheneinsätzen zur Unterstützung in Verbindung mit Flugzeugen oder Hubschraubern anderer Organisationen wie Bundesheer oder Polizei in Einsatz kommen.
- Sprengdienst
- Der Sprengdienst, der bezirksweise organisiert ist, wird für Sprengarbeiten bei Gefahr im Verzug wie z.B. bei Hochwasser (Sprengen von Verklausungen), Sprengen von wp-de:EisstoßEisstößen, sowie von einsturzgefährdeten Objekten eingesetzt.
- Strahlenschutzdienst
- Auch der Strahlenschutzdienst ist bezirksweise organisiert.
- Tauchdienst
- Beim Tauchdienst gibt es pro Landesviertel eine Gruppe. Zu den Aufgaben gehören neben der Bergung von Sachgütern, Fahrzeugen und sonstigen Gerätschaften aus dem Wasser, auch technische Hilfeleistungen, Personensuche, Menschenbergung und Sicherungsarbeiten im und unter Wasser.
- Versorgungsdienst
- Der Versorgungsdienst ist landesweit organisiert und besteht aus Mitgliedern aus dem ganzen Bundesland. Zur Aufgabe gehört der Nachschub mit technischen Einsatzmittel genauso wie die Versorgung der eingesetzten Kräfte. Auch für den Einsatz von in Not geratenen Zivilpersonen ist der Versorgungsdienst ausgerüstet.
Literatur
- 140 Jahre Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband ISBN 978 3 9502364 7 7
Einzelnachweise
- ↑ NÖ LFV auf der Seite des ÖBF per April 2013 abgerufen am 6. April 2014
- ↑ Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz
- ↑ NÖ Landesfeuerwehrgesetz §27
- ↑ Abteilung IVW4 der NÖ Landesregierung abgerufen am 28. April 2014