Freiwillige Feuerwehren in Groß-Wien: Unterschied zwischen den Versionen
K (added Category:Bezirk Gänserndorf using HotCat) |
K (added Category:Geschichte (NS-Zeit) using HotCat) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 34: | Zeile 34: | ||
[[w:Josef Holaubek|Josef Holaubek]] teilte noch am 9. Juni 1945 den Feuerwehren als Wiener Branddirektor mit, dass es mit Sicherheit weiterhin ein ''Groß-Wien'' geben werde, die Grenzen allerdings noch nicht feststehen würden. Gleichzeitig appellierte er zu Selbsthilfe der Feuerwehrkameraden, da er keine Möglichkeit der Unterstützung von höherer Ebene sah. | [[w:Josef Holaubek|Josef Holaubek]] teilte noch am 9. Juni 1945 den Feuerwehren als Wiener Branddirektor mit, dass es mit Sicherheit weiterhin ein ''Groß-Wien'' geben werde, die Grenzen allerdings noch nicht feststehen würden. Gleichzeitig appellierte er zu Selbsthilfe der Feuerwehrkameraden, da er keine Möglichkeit der Unterstützung von höherer Ebene sah. | ||
Im Sommer 1946 wurden die inzwischen ausverhandelten Grenzänderungen durch die Gebietsänderungsgesetze in den beiden Bundesländern und im Bund bestätigt. Da diese Änderung jedoch ohne der Bestätigung der [[w:Besetztes Nachkriegsösterreich|Besatzungsmächte]] nicht wirksam werden konnte, befanden sich die vorher eingegliederten Feuerwehren im ''Niemandsland''. So vereinbarten Holaubek und der niederösterreichische Landesfeuerwehrkommandant [[Karl Drexler]] am 12. Juli 1947, dass diese Feuerwehren organisatorisch wieder zum [[Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband|niederösterreichischen Landesverband]] gehören würden, taktisch jedoch weiterhin der Feuerwehr Wien unterstünden. In der Folge gründeten sich die Bezirksfeuerwehrverbände wieder, konnten aber ebenso wenig rechtlich anerkannt werden, wie die Feuerwehren selbst. Der Bezirksfeuerwehrverband Liesing, der ein Gebiet großteils innerhalb der ausgehandelten Grenzen betraf, lebte inklusive seiner Feuerwehren nicht mehr auf. Jene ehemaligen ''Liesinger'' Feuerwehren, die wieder zu Niederösterreich zurückkamen, fielen dem neu gegründeten Bezirksfeuerwehrverband Mödling zu. | Im Sommer 1946 wurden die inzwischen ausverhandelten Grenzänderungen durch die Gebietsänderungsgesetze in den beiden Bundesländern und im Bund bestätigt. Da diese Änderung jedoch ohne der Bestätigung der [[w:Besetztes Nachkriegsösterreich|Besatzungsmächte]] nicht wirksam werden konnte, befanden sich die vorher eingegliederten Feuerwehren im ''Niemandsland''. So vereinbarten Holaubek und der niederösterreichische Landesfeuerwehrkommandant [[Karl Drexler (Feuerwehrmann)|Karl Drexler]] am 12. Juli 1947, dass diese Feuerwehren organisatorisch wieder zum [[Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband|niederösterreichischen Landesverband]] gehören würden, taktisch jedoch weiterhin der Feuerwehr Wien unterstünden. In der Folge gründeten sich die Bezirksfeuerwehrverbände wieder, konnten aber ebenso wenig rechtlich anerkannt werden, wie die Feuerwehren selbst. Der Bezirksfeuerwehrverband Liesing, der ein Gebiet großteils innerhalb der ausgehandelten Grenzen betraf, lebte inklusive seiner Feuerwehren nicht mehr auf. Jene ehemaligen ''Liesinger'' Feuerwehren, die wieder zu Niederösterreich zurückkamen, fielen dem neu gegründeten Bezirksfeuerwehrverband Mödling zu. | ||
Andererseits wurden Vorschriften, die in der NS-Zeit galten, von der Wiener Feuerwehr weiter aufrechterhalten bzw. wieder ins Leben gerufen. Das bestand beispielsweise für die Meldepflicht von Inventar und Mannschaft. Von erzielten Einnahmen bei Veranstaltungen mussten 23 % an die Gemeinde Wien abgeliefert werden. Auch das niederösterreichische Ärmelwappen, das 1951 generell in Niederösterreich eingeführt wurde, durfte auf den Uniformen der betroffenen Feuerwehren nicht getragen werden. Bei den [[Bewerbsorte des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes|Landesfeuerwehrleistungsbewerben]] gab es in den Jahren 1952 bis 1954 eigene Wertungsklassen und Wanderpreise für die Feuerwehren der "Randgemeinden". | Andererseits wurden Vorschriften, die in der NS-Zeit galten, von der Wiener Feuerwehr weiter aufrechterhalten bzw. wieder ins Leben gerufen. Das bestand beispielsweise für die Meldepflicht von Inventar und Mannschaft. Von erzielten Einnahmen bei Veranstaltungen mussten 23 % an die Gemeinde Wien abgeliefert werden. Auch das niederösterreichische Ärmelwappen, das 1951 generell in Niederösterreich eingeführt wurde, durfte auf den Uniformen der betroffenen Feuerwehren nicht getragen werden. Bei den [[Bewerbsorte des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes|Landesfeuerwehrleistungsbewerben]] gab es in den Jahren 1952 bis 1954 eigene Wertungsklassen und Wanderpreise für die Feuerwehren der "Randgemeinden". | ||
Zeile 72: | Zeile 72: | ||
[[Kategorie:Bezirk Korneuburg]] | [[Kategorie:Bezirk Korneuburg]] | ||
[[Kategorie:Bezirk Gänserndorf]] | [[Kategorie:Bezirk Gänserndorf]] | ||
[[Kategorie:Geschichte (NS-Zeit)]] |
Aktuelle Version vom 25. November 2020, 06:51 Uhr
In Groß-Wien gab es nach der Eingliederung der Randgemeinden in Wien zu Groß-Wien mit dem Anschluss im Jahr 1938 rund 100 Freiwillige Feuerwehren. Die Stadt Wien wurde mit 1.215,4 km² gegenüber 278,4 km² flächenmäßig die größte Stadt des Deutschen Reiches mit 2.087.000 Einwohner.
Situation nach dem Anschluss 1938
Mit dem 15. Oktober 1938 trat das Gesetz über Gebietsveränderungen in Österreich[1] in Kraft, mit dem 97 Randgemeinden der Stadt Wien angeschlossen wurden. Gleichzeitig wurden damit auch die Freiwilligen Feuerwehren dieser Orte der Feuerwehr der Stadt Wien , später Wiener Feuerschutzpolizei, unterstellt und schieden aus dem niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband aus. Erhebungsbögen mit Mannschaftslisten und Adressen mussten bereits in den beiden Vormonaten geliefert werden. Die Bezirksfeuerwehrverbände Großenzersdorf, Klosterneuburg, Liesing, Mödling, Purkersdorf und Schwechat blieben vorläufig bestehen. Auch die Funktionäre behielten ihre Ämter. Die niederösterreichische Feuerpolizeiordnung von 1927 und die niederösterreichische Bauordnung behielten vorerst ihre Gültigkeit.
Am 13. November 1938 wurden im Gebäude der Zentralsanitätsstation die Bezirksfeuerwehrführer, sowie die Feuerwehrführer der vereidigt. Noch im selben Jahr wurden die genauen Vermögensverhältnisse der einzelnen Feuerwehren erhoben. In der Folge mussten auch die Alarmierungsmöglichkeiten und Wasserentnahmestellen gemeldet werden.
Bei Alarmierung einer Feuerwehr musste neben dem Bezirksführer auch die Feuerwehr der Stadt Wien unmittelbar verständigt werden.
Die Vorschriften änderten sich im Laufe der Zeit bis und während des Zweiten Weltkrieges situationsbedingt mehrmals. So wurde beispielsweise bereits am Anfang die Verwendung der Sirenen der Feuerwehr entzogen und dem Luftschutz erlaubt. Die Feuerwehren sollte nur mehr durch Hornisten alarmiert werden. Dieses Sirenenverbot wurde aber bereits einen Monat später wieder aufgehoben. Im Jahr 1939 erfolgte die Regelung, dass im Luftschutzfall die Kirchenglocken einzusetzen sind.
Umorganisationen in den Kriegsjahren
Im November 1939 wurden die Wehren als Vereine sowie auch die Bezirksfeuerwehrverbände aufgelöst. Die Namen der Feuerwehren wurden einheitlich auf Freiwillige Feuerwehr Wien- und dem ursprünglichen Namen benannt. Die Bezirksführer wurden mit der Dienstaufsicht ihres ehemaligen Bezirkes betraut. Die bisherigen Betriebs-, Stifts- und Anstaltsfeuerwehren schieden aus der Freiwilligen Feuerwehren Wien aus.
Die Finanzen wurden von der Feuerschutzpolizei zu der Zeit ebenfalls übernommen. Während Kredite und Darlehen der Wehren der Wiener Feuschutzpolizei zufielen, übernahm die Feuerschutzpolizei Niederdonau anteilsmäßig die Fonds, wie Unterstützungskassa, etc.
Ab Anfang 1940 wurde auch eine Wehrkassa für alle Wehren gemeinsam angelegt und die einzelnen Wehren bekamen nur mehr ein Handgeld. Ab Mai 1942 wurden die Wehren nach ihrer taktischen Stärke bezeichnet. Nur die Wehren Brunn am Gebirge, Klosterneuburg, Maria Enzersdorf, Mödling, Schwechat und später Liesing wurden als Züge bezeichnet. Alle anderen Wehren wurden als Gruppen geführt.
Mit Beginn des Jahres 1943 wurden auch die Mitglieder der Freiwilligen und Pflichtfeuerwehren der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt.
Auch die Ausbildungsvorschriften wurden an jene im gesamten Deutschen Reich angepasst. Auch bei Ausrüstungsgegenständen wurde auf verstärkt auf Einheitlichkeit geachtet. Die Knaustkupplungen wurde durch die noch heute verwendete Storzkupplung ersetzt. Mit Kriegsbeginn wurde verstärkt zu äußersten Sparsamkeit aufgerufen. Der Benzinverbrauch musste laufend gemeldet werden. Unnötige Fahrten, wie zu Begräbnissen, durften mit Feuerwehrfahrzeugen nicht mehr durchgeführt werden. Alte Uniformen wurden jedoch weiterhin auf neue getauscht. Dieser Umtausch war erst 1943 abgeschlossen. Sonstige Ausrüstungsgegenstände bekamen die Wehren kaum von der Feuerschutzpolizei, die für die Anschaffungen zuständig war, kaum zugeteilt. Erwähnt wurden in den Protokollen lediglich pro Wehr drei Gasmasken mit Filter im Jahr 1942.
Mit den zunehmenden Kriegswirren wurde auch displizinär mehr verlangt. So wurden die Übungstätigkeiten erhöht, auch die Volkssturmverpflichteten mussten diese Übungen ableisten (Weisung im Dezember 1944). Die 14 vorgeschriebenen Männer pro Wehr mussten anfangs ein Alter zwischen 45 und 60 Jahren aufweisen. Im Jahr 1941 begann man auch Männer aus der Reserve, die auch schon über 70 sein konnten, wieder in Dienst zu stellen.
Im Jahr 1940 wurde eine genaue Ausrückordnung für jede Feuerwehr ausgegeben, die 1943 mit Änderungen neuerlich ausgegeben wurde. Nach dieser mussten Wehren, die an der Grenze zu Niederdonau lagen, bis zu 15 Kilometer über die Grenze bei Einsätzen unterstützen. Erst 1942 wurden die Sirenensignale vereinheitlicht. Auch feuerwehrfremde Aufgaben wurden den Feuerwehren übertragen. So wurden sie ab 1940 verpflichtet, auf möglichen Flächen im Bereich des Gerätehauses Gemüse anzubauen oder sie mussten auch bei der Entwässerung luftwaffeneigener Anlagen mithelfen. Beim Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Ausrückeordnung waren von den 100 bestehenden Feuerwehren 42 motorisiert. Vorhanden waren 51 Kraftfahrspritzen und Rüst-/Mannschaftswägen mit Motorspritzen auf Anhänger, sowie 51 tragbare Motorspritzen, die auf Karren oder bespannten Wägen transportiert werden konnten.
In den Bezirken Klosterneuburg, Liesing und Mödling wurden je eine Feuerlöschbereitschaft aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren, die von Anfang an stark im Aufbau des Luftschutzes eingebunden waren, gebildet, die auch jeweils ein Freiwilliger kommandierte. So musste die Feuerwehr nach Luftangriffen Schadensmeldungen aufnehmen und kurzfristig weiterleiten. Im Jahr 1944 durften Feuerwehrmitglieder mit einem Rang eines Zugführers oder höher auch Schusswaffen tragen. Diese mussten allerdings privat beschafft werden. Zugeteilt wurden keine Waffen.
In den letzten Kriegstagen wurden die Wehren, die einer der drei Feuerlöschbereitschaften angehörten, mit ihren Fahrzeugen und Männern gemeinsam mit der Feuerschutzpolizei nach Westen verlagert. So erlebten manche Feuerwehrmänner das Kriegsende als der SS unterstellte Wachmänner im KZ Gusen. Andere erlebten das Kriegsende mit der Eroberung Wiens durch die sowjetische Armee.
Nach Kriegsende
Josef Holaubek teilte noch am 9. Juni 1945 den Feuerwehren als Wiener Branddirektor mit, dass es mit Sicherheit weiterhin ein Groß-Wien geben werde, die Grenzen allerdings noch nicht feststehen würden. Gleichzeitig appellierte er zu Selbsthilfe der Feuerwehrkameraden, da er keine Möglichkeit der Unterstützung von höherer Ebene sah.
Im Sommer 1946 wurden die inzwischen ausverhandelten Grenzänderungen durch die Gebietsänderungsgesetze in den beiden Bundesländern und im Bund bestätigt. Da diese Änderung jedoch ohne der Bestätigung der Besatzungsmächte nicht wirksam werden konnte, befanden sich die vorher eingegliederten Feuerwehren im Niemandsland. So vereinbarten Holaubek und der niederösterreichische Landesfeuerwehrkommandant Karl Drexler am 12. Juli 1947, dass diese Feuerwehren organisatorisch wieder zum niederösterreichischen Landesverband gehören würden, taktisch jedoch weiterhin der Feuerwehr Wien unterstünden. In der Folge gründeten sich die Bezirksfeuerwehrverbände wieder, konnten aber ebenso wenig rechtlich anerkannt werden, wie die Feuerwehren selbst. Der Bezirksfeuerwehrverband Liesing, der ein Gebiet großteils innerhalb der ausgehandelten Grenzen betraf, lebte inklusive seiner Feuerwehren nicht mehr auf. Jene ehemaligen Liesinger Feuerwehren, die wieder zu Niederösterreich zurückkamen, fielen dem neu gegründeten Bezirksfeuerwehrverband Mödling zu.
Andererseits wurden Vorschriften, die in der NS-Zeit galten, von der Wiener Feuerwehr weiter aufrechterhalten bzw. wieder ins Leben gerufen. Das bestand beispielsweise für die Meldepflicht von Inventar und Mannschaft. Von erzielten Einnahmen bei Veranstaltungen mussten 23 % an die Gemeinde Wien abgeliefert werden. Auch das niederösterreichische Ärmelwappen, das 1951 generell in Niederösterreich eingeführt wurde, durfte auf den Uniformen der betroffenen Feuerwehren nicht getragen werden. Bei den Landesfeuerwehrleistungsbewerben gab es in den Jahren 1952 bis 1954 eigene Wertungsklassen und Wanderpreise für die Feuerwehren der "Randgemeinden".
Zu Beginn der 1950er Jahren wurde die Stimmung unter den Freiwilligen Feuerwehren und der Wiener Feuerwehr allerdings immer schlechter, bis hin, dass Protestschreiben der Bezirksfeuerwehrverbände an den Wiener Bürgermeister Jonas und an Bundespolitiker geschickt wurden. Auch der Bundesfeuerwehrband wurde eingeschaltet, damit die Feuerwehren wieder ihren Vereinsstatus erhielten und ihnen wieder die Feuerschutzsteuer zur Erleichterung ihrer Finanzierung zugewiesen werde. Die Gemeinde Wien stellte in Aussicht einen Wiener Landesfeuerwehrverband zu gründen. Tatsächlich wurde eine Interessensvertretung der Wiener Feuerwehren bestehend aus 30 Personen installiert, die von den Randfeuerwehren gewählt wurden. Ein Gremium aus fünf Mitgliedern dieses Ausschusses sollte an einer Neuerstellung der Wiener Feuerpolizeiordnung mitwirken. Dieses rief den Landeshauptmann von Niederösterreich Steinböck sowie den Landesfeuerwehrverband auf den Plan und wieder musste der ÖBFV schlichten. Die Wahl des Gremiums erfolgte am 7. Februar 1953 und kurz darauf fand die einzige Sitzung dieses Gremiums statt.
Danach wurden die Diskussionen über die Probleme Groß-Wien und deren Feuerwehren überraschend sehr ruhig. Als am 11. Juni 1954 die Alliierte Kommission der Gebietsänderungen von 1946 zustimmte, kehrten 80 von 97 eingemeindeten Orten nach Niederösterreich zurück. Dabei waren auch die 77 Freiwilligen und zwölf Betriebsfeuerwehren mit insgesamt etwa 2.500 Mann.
In den Mitteilungen des Landesfeuerwehrbandes, dem Vorgänger von Brandaus schreibt Karl Drexler den Leitartikel mit dem Titel:
„Zum Gruß an unsere heimgekehrten Randgebietsfeuerwehren!“
Neben einem Dankschreiben von Bürgermeister Jonas erhielten die Feuerwehren mit Dezember 1954 wieder ihren Vereinsstatus von der Sicherheitsdirektion Niederösterreich zurück. Bis März 1955 wurden Wahlversammlungen abgehalten um ein Kommando zu wählen. Die offizielle Übergabe der Geräte und Fahrzeuge, die bis dato der Stadt Wien gehörten, erfolgte mit 31. Oktober 1955 in das Eigentum der Freiwilligen Feuerwehren.
Literatur
- Christian K. Fastl: Die Wiener Randgebietsfeuerwehren 1938 – 1954 im Tagungsband 2012 der 20. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Feuerwehr- und Brandschutzgeschichte im CTIF in Arnhem, S. 365-371.
- Christian K. Fastl: Der automobile Fahrzeugbestand bei den 1938 nach Wien eingemeindeten NÖ Feuerwehren im Tagungsband 2016 der 20. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Feuerwehr- und Brandschutzgeschichte im CTIF in Přibyslav, S. 241-249.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über Gebietsveränderungen in Österreich, GBlLÖ Nr. 443 / 1938
- ↑ Karl Drexler: Zum Gruß an unsere heimgekehrten Randgebietsfeuerwehren!.: Mitteilungen des niederösterreichischen Landes-Feuerwehr-Verbandes, Jahrgang 1954, S. 163 (online bei ANNO).
Weblinks
- Hans Schneider: Feuerwehr in Niederdonau 1938-1939 Teil 1.: Brand aus! / brandaus, Jahrgang 1985, S. 362 (online bei ANNO).
- Fortsetzung Teil 2.: Brand aus! / brandaus, Jahrgang 1985, S. 404 (online bei ANNO).
- Fortsetzung Teil 3.: Brand aus! / brandaus, Jahrgang 1985, S. 454 (online bei ANNO).
- Fortsetzung Teil 4.: Brand aus! / brandaus, Jahrgang 1985, S. 492 (online bei ANNO).
- Fortsetzung Teil 5.: Brand aus! / brandaus, Jahrgang 1986, S. 36 (online bei ANNO).
- Fortsetzung Teil 6.: Brand aus! / brandaus, Jahrgang 1986, S. 116 (online bei ANNO).
- Fortsetzung Teil 7.: Brand aus! / brandaus, Jahrgang 1986, S. 172 (online bei ANNO).
- Schluss Teil 8.: Brand aus! / brandaus, Jahrgang 1986, S. 218 (online bei ANNO).