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Eine öffentliche Diskussion und/oder eine wissenschaftliche Diskussion und eine Abwägung der Vor- und Nachteile fand wiederum – wie bereits zuvor bei der [[COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – weder mit der Zivilgesellschaft als Ganzem, noch mit ausgewählten Organisationen noch mit der politischen Opposition statt. Inwieweit diese Maßnahmen auf einer bekannten wissenschaftlichen Grundlage beruhen, wurde von der österreichischen Bundesregierung wiederum nicht belegt. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind diese verfassungswidrig. | Eine öffentliche Diskussion und/oder eine wissenschaftliche Diskussion und eine Abwägung der Vor- und Nachteile fand wiederum – wie bereits zuvor bei der [[COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – weder mit der Zivilgesellschaft als Ganzem, noch mit ausgewählten Organisationen noch mit der politischen Opposition statt. Inwieweit diese Maßnahmen auf einer bekannten wissenschaftlichen Grundlage beruhen, wurde von der österreichischen Bundesregierung wiederum nicht belegt. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind diese verfassungswidrig. | ||
Mit der ''COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' wurde die [[COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] (gültig vom 03. November 2020 bis 17. November 2020) und die [[COVID-19-Maßnahmenverordnung]] ersatzlos aufgehoben.<ref>Artikel 19 Abs. 3 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung.</ref> Mit Inkafttreten der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] zum 26. Dezember 2020 wurde die bisherige ''COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' zur ''1. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung''. | Mit der ''COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' wurde die [[COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] (gültig vom 03. November 2020 bis 17. November 2020) und die [[COVID-19-Maßnahmenverordnung]] (gültig vom 16. März 2020<ref>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 vom 15. März 2020, in Kraft getreten am 16. März 2020 (0:00 Uhr).</ref> bis 17. November 2020<ref>Geplant war ursprünglich eine Weitergeltung nach dem 6. Dezember 2020, jedoch wurde diese COVID-19-Maßnahmenverordnung durch § 19 Abs. 3 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ({{BGBl|II Nr. 479/2020}}) ersatzlos aufgehoben und am 4. Dezember 2020 die [[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] zum 7. Dezember 2020 in Kraft gesetzt.</ref>) ersatzlos aufgehoben.<ref>Artikel 19 Abs. 3 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung.</ref> Mit Inkafttreten der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] zum 26. Dezember 2020 wurde die bisherige ''COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' zur ''1. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung''. | ||
== Maßnahmen im Speziellen == | == Maßnahmen im Speziellen == |
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