COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Arbeitsorte und Orte der beruflichen Tätigkeit durften weiterhin betreten werden, die berufliche Tätigkeit sollte jedoch vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen, sofern dies möglich sei und Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen fanden.  
* Arbeitsorte und Orte der beruflichen Tätigkeit durften weiterhin betreten werden, die berufliche Tätigkeit sollte jedoch vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen, sofern dies möglich sei und Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen fanden.  
* Schulen wurden auf Distanz-Lernen umgestellt.
* Schulen wurden auf Distanz-Lernen umgestellt.
Der österreichische Bundeskanzler kündigt für die Betriebe weiderum ''großzügig'' Entschädigungen aus Steuergeldern an. Alleine der Handel ging in einer ersten Einschätzung davon aus, dass es pro Woche etwa 900 Millionen Euro an Verlust geben werde.<ref>[https://www.elektrojournal.at/elektrojournal/lockdown-ii-und-halbjaehrlich-gruesst-die-bundesregierung-203345?utm_source=Email&utm_medium=Newsletter&utm_campaign=Elektrojournal+SNL+11-2020&esid=953197969 Lockdown II: und halbjährlich grüßt ... die Bundesregierung], Webseite: elektrojournal.at vom 14. November 2020.</ref>
Der österreichische Bundeskanzler kündigt für die Betriebe wiederum ''großzügig'' Entschädigungen aus Steuergeldern an. Alleine der Handel ging in einer ersten Einschätzung davon aus, dass es pro Woche etwa 900 Millionen Euro an Verlust geben werde.<ref>[https://www.elektrojournal.at/elektrojournal/lockdown-ii-und-halbjaehrlich-gruesst-die-bundesregierung-203345?utm_source=Email&utm_medium=Newsletter&utm_campaign=Elektrojournal+SNL+11-2020&esid=953197969 Lockdown II: und halbjährlich grüßt ... die Bundesregierung], Webseite: elektrojournal.at vom 14. November 2020.</ref>


== Siehe auch ==
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