Triptyque: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Triptyque''' (heute auch: ''Triptik'', ''Triptyk'', ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage''. Mehrzahl: ''Triptyques''<ref>Der Unterschied liegt darin, dass ein ''Triptyque'' ursprünglich nur für eine Ein- und Ausreise inerhalb eines Jahres in ein Land gültig war, während ein ''Carnet de Passages en Douanes'' für mehrere Ein- und Ausreisen in mehrere Länder innerhalb eines Jahres gilt, daher auch als ''Grenzpassagierscheinheft''</ref>) und ähnlich bezeichnet wurde und wird ein Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge etc. verstanden, welches dazu berechtigte, ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Ausland zu verwenden, ohne dass dieses jeweils beim Überschreiten der Zollgrenze (wiederholt) verzollt werden muss. Als ''Triptyque-pflichtige'' Fahrzeuge wurden bzw. werden sowohl Kraftfahrzeuge, Anhänger und teilweise auch Fahrräder bzw. Boote angesehen.<ref>''Auslandsfahrten mit Fahrrädern'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 4 (1931), S. 6.</ref>
Als '''Triptyque''' (heute auch: ''Triptik'', ''Triptyk'', ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage''. Mehrzahl: ''Triptyques''<ref>Der Unterschied liegt darin, dass ein ''Triptyque'' ursprünglich nur für eine Ein- und Ausreise inerhalb eines Jahres in ein Land gültig war, während ein ''Carnet de Passages en Douanes'' für mehrere Ein- und Ausreisen in mehrere Länder innerhalb eines Jahres gilt, daher auch als ''Grenzpassagierscheinheft''</ref>) und ähnlich bezeichnet wurde und wird ein Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge etc. verstanden, welches dazu berechtigte, ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Ausland zu verwenden, ohne dass dieses jeweils beim Überschreiten der Zollgrenze (wiederholt) verzollt werden muss. Als ''Triptyque-pflichtige'' Fahrzeuge wurden bzw. werden sowohl Kraftfahrzeuge, Anhänger und teilweise auch Fahrräder bzw. Boote angesehen.<ref>''Auslandsfahrten mit Fahrrädern'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 4 (1931), S. 6.</ref>


Heutzutage hat sich die Bezeichnung [[w:Carnet#Carnet CPD (Carnet de Passages en Douanes)|Carnet de Passages en Douanes)]] ([[w:Deutsche Sprache|dt.]]: ''Nachweisheft der Überquerung einer Zollgrenze''), oder kurz : ''Carnet de passage'' bzw. ''Carnet'' durchgesetzt und die Bezeichnung Triptyque ist weitgehend vergessen.
Heutzutage hat sich die Bezeichnung [[w:Carnet#Carnet CPD (Carnet de Passages en Douanes)|Carnet de Passages en Douanes]] ([[w:Deutsche Sprache|dt.]]: ''Nachweisheft der Überquerung einer Zollgrenze''), oder kurz : ''Carnet de passage'' bzw. ''Carnet'' durchgesetzt und die Bezeichnung Triptyque ist weitgehend vergessen.
 
Die österreichischen Automobil- und Touringclubs waren an der Entwicklung dieses Systems seit Beginn des 20. Jahrhunderts beteiligt.


== Name ==
== Name ==
Der Name ''Triptyque'' ([[w:Französische Sprache|franz.]]: ''triplé'' im Sinne von ''dreifach'') bezieht sich auf die Dreiteilung des abzustempelnden Zolldokuments, welches seit Beginn an ein wesentliches Element dieses Grenzpassierscheins / Grenzkarte für Fahrzeuge darstellt.<ref>Siehe auch im Französischen die heutige Verwendung des Wortes: ''triptyque'' (eingedeutscht: [[w:Triptychon|Triptychon]] (aus dem Griechischen ''τρίπτυχος'' im Sinne von ''drei Fensterläden'', ein im Bereich der [[w:Bildende Kunst|bildenden Kunst]] ein [[w:Malerei|gemaltes]] oder [[w:Skulptur|skulptiertes]] geschaffenes Werk, welches aus drei Tafeln besteht, deren zwei äußere Tafeln auf die mittlere hin geschlossen werden können und diese ganz oder teilweise verdecken (Beispiel: [[w:Flügelaltar|Flügelaltar]]).</ref>
Der Name ''Triptyque'' ([[w:Französische Sprache|franz.]]: ''triplé'' im Sinne von ''dreifach'') bezieht sich auf die Dreiteilung des abzustempelnden Zolldokuments, welches seit Beginn an ein wesentliches Element dieses Grenzpassierscheins / Grenzkarte für Fahrzeuge bzw. Boote darstellt.<ref>Siehe auch im Französischen die heutige Verwendung des Wortes: ''triptyque'' (eingedeutscht: [[w:Triptychon|Triptychon]] (aus dem Griechischen ''τρίπτυχος'' im Sinne von ''drei Fensterläden'', ein im Bereich der [[w:Bildende Kunst|bildenden Kunst]] ein [[w:Malerei|gemaltes]] oder [[w:Skulptur|skulptiertes]] geschaffenes Werk, welches aus drei Tafeln besteht, deren zwei äußere Tafeln auf die mittlere hin geschlossen werden können und diese ganz oder teilweise verdecken (Beispiel: [[w:Flügelaltar|Flügelaltar]]).</ref>


== Geschichtliche Entwicklung ==
== Geschichtliche Entwicklung ==
Fahrzeuge stellen erhebliche Werte dar und bereits mit der grenzüberschreitenden Verwendung solcher Fahrzeuge für den zuerst privaten Reiseverkehr, ergab sich die Frage, inwieweit die Zollbehörden sicherstellen konnten, das diese Fahrzeuge nicht in ein Land eingeführt, dort verkauft werden und der Staat um die Zolleinnahmen geprellt werden kann. Grundsätzlich das sicherste System war, dass der Reisende für das Fahrzeug an der Grenzeintrittsstelle eine Kaution im angemessenen Verhältnis für den Zoll des Fahrzeuges hinterlegte, die er bei Verlassen dieses Staates wieder bei der Grenzaustrittstelle beheben konnte. Dieses System war jedoch für den Fahrzeugeigentümer mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, musste er doch diese Kaution und die Aufwendungen für die einzelstaatlichen Gebühren immer bei sich führen.<ref name=AAZ1>''Das Grenzpassierscheinheft'' in ''Allgemeine Automobil-Zeitung'' vom 30. November 1913, S. 49.</ref>
Fahrzeuge stellen erhebliche Werte dar und bereits mit der grenzüberschreitenden Verwendung solcher Fahrzeuge für den zuerst privaten Reiseverkehr, ergab sich die Frage, inwieweit die Zollbehörden sicherstellen konnten, das diese Fahrzeuge nicht in ein Land eingeführt, dort verkauft werden und der Staat um die Zolleinnahmen geprellt werden kann. Grundsätzlich das sicherste System war, dass der Reisende für das Fahrzeug an der Grenzeintrittsstelle eine Kaution im angemessenen Verhältnis für den Zoll des Fahrzeuges hinterlegte, die er bei Verlassen dieses Staates wieder bei der Grenzaustrittstelle beheben konnte. Dieses System war jedoch für den Fahrzeugeigentümer mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, musste er doch diese Kaution und die Aufwendungen für die einzelstaatlichen Gebühren immer bei sich führen.<ref name=AAZ1>''Das Grenzpassierscheinheft'' in ''Allgemeine Automobil-Zeitung'' vom 30. November 1913, S. 49.</ref> Auch für die Staaten war es mit erheblichem Aufwand verbunden, da oftmals die Einreisestelle nicht gleich der Ausreisestelle war und daher ein logistisches System aufgebaut werden musste, um die Kaution fristgerecht bei der Ausreise zurückzahlen zu können.


Es wurde dann ursprünglich für grenzüberquerende Fahrräder ein System eingeführt mit den ''Triptyques'', welches erste Erleichterungen brachte.<ref>''Rundschau'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 17 (1900), S. 8.</ref><ref name=AIACR1 /> Später dann auch für Kraftfahrzeuge, Boote und Jachten etc. Dabei übernahm eine Ausgabestelle (z. B. Automobilclub) in einem Land die Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme der ''Triptyques'' und haftete für die Zahlung des Zolles, falls das Fahrzeug nicht wieder ausgeführt wurde. Der Automobilist musste zuvor einen oder mehrere ''Triptyque'' (für jedes Land verschieden) anfordern, je nachdem, wie viele Länder er bereisen wollte und für jedes ein Depot (Kaution) hinterlegen und Gebühren zahlen. Dies galt jedoch nur für die Länder, die Vertragsstaaten waren oder dieses Möglichkeit auf Gegenseitigkeit anerkannten.  
Es wurde dann ursprünglich für grenzüberquerende Fahrräder ein System eingeführt mit den ''Triptyques'', welches erste Erleichterungen brachte.<ref>''Rundschau'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 17 (1900), S. 8.</ref><ref name=AIACR1 /> Später dann auch für Kraftfahrzeuge, Boote und Jachten etc. Dabei übernahm eine Ausgabestelle (z. B. Touringclub, Automobilclub etc.) in einem Land die Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme der ''Triptyques'' und haftete für die Zahlung des Zolles, falls das Fahrzeug nicht wieder ausgeführt wurde. Der Fahrzeugeigentümer bzw. -besitzer musste zuvor einen oder mehrere ''Triptyque'' (für jedes Land verschieden) anfordern, je nachdem, wie viele Länder er bereisen wollte und für jedes ein Depot (Kaution) hinterlegen und Gebühren zahlen. Dies galt jedoch nur für die Länder, die Vertragsstaaten waren oder dieses Möglichkeit auf Gegenseitigkeit anerkannten.  


Im Dezember 1910 wurde im Rahmen des FIA (damals noch ''Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus'', AIACR, genannt) vom Touring Club Italiano vorgeschlagen, ein ''Triptyquebuch'' (Tourenbuch / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch) einzuführen, um dem Automobilisten die Mitführung einzelner (verschiedener) ''Triptyques'' für jedes  Land zu ersparen. Dieses ''Triptyquebuch'' sollte ein dauerhaftes Stammblatt mit den Daten zum Fahrzeug enthalten sowie zwölf ''Scheine'', mit denen ein Fahrzeug jede beliebige Grenze eines Vertragsstaates überschreiten könnte, ohne dass dies zuvor angemeldet werden müsste. <ref>''Das internationale Triptyquebuch'' in ''Allgemeine Automobil-Zeitung'', Nr. 8, vom 19. Februar 1911, S. 2.</ref>
Im Dezember 1910 wurde im Rahmen des FIA (damals noch ''Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus'', AIACR, genannt) vom Touring Club Italiano vorgeschlagen, ein ''Triptyquebuch'' (Tourenbuch / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch) einzuführen, um dem Automobilisten die Mitführung einzelner (verschiedener) ''Triptyques'' für jedes  Land zu ersparen. Dieses ''Triptyquebuch'' sollte ein dauerhaftes Stammblatt mit den Daten zum Fahrzeug enthalten sowie zwölf ''Scheine'', mit denen ein Fahrzeug jede beliebige Grenze eines Vertragsstaates überschreiten könnte, ohne dass dies zuvor angemeldet werden müsste. <ref>''Das internationale Triptyquebuch'' in ''Allgemeine Automobil-Zeitung'', Nr. 8, vom 19. Februar 1911, S. 2.</ref>
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