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==== Verlustersatz ==== | ==== Verlustersatz ==== | ||
Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis insgesamt EUR 3 Millionen ist eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30 Prozent. Förderhöhe (pro Unternehmen mit | Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis insgesamt EUR <s>3 Millionen</s> 10 Millionen ist eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30 Prozent. Förderhöhe (pro Unternehmen mit 10 Millionen Euro begrenzt, Antragstellung für die erste Tranche ab 16. Dezember 2020 bis 30. Juni 2021): | ||
* wenn das Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Bilanzsumme größer EUR 10 Mio. hat, erhält es bis zu 70% Verlustersatz. | * wenn das Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Bilanzsumme größer EUR 10 Mio. hat, erhält es bis zu 70% Verlustersatz. | ||
* wenn das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Bilanzsumme kleiner EUR 10 Mio. hat, erhält es bis zu 90% Verlustersatz. Voraussetzungen: | * wenn das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Bilanzsumme kleiner EUR 10 Mio. hat, erhält es bis zu 90% Verlustersatz. Voraussetzungen: | ||
* Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen. (Ausgenommen ist allenfalls eine Lücke im Nov/Dez durch Beantragung eines Lockdown-Umsatzersatzes) | * Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen. (Ausgenommen ist allenfalls eine Lücke im Nov/Dez durch Beantragung eines Lockdown-Umsatzersatzes) | ||
* Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70% der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90% der Bemessungsgrundlage. | * Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70% der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90% der Bemessungsgrundlage. | ||
* Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit höchstens EUR | * Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit höchstens EUR 10 Millionen begrenzt. | ||
* Die Auszahlung erfolgt in 2 Tranchen (70% und 30%), die separat beantragt werden. | * Die Auszahlung erfolgt in 2 Tranchen (70% und 30%), die separat beantragt werden. | ||
* Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.<ref name=FKZII /><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/FAQs-Verlustersatz_final_16.12_16_30.pdf FAQs zum Verlustersatz] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/RL-Verlustersatz_FINAL.pdf Richtlinien zum Verlustersatz] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref> | * Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.<ref name=FKZII /><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/FAQs-Verlustersatz_final_16.12_16_30.pdf FAQs zum Verlustersatz] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref><ref>[https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2020/12/RL-Verlustersatz_FINAL.pdf Richtlinien zum Verlustersatz] auf der Webseite: fixkostenzuschuss.at der COFAG.</ref> |
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