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Der Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800.000) kann alternativ zum Verlustersatz geltend gemacht werden. Die maximale Höhe in diesem staatlichen Zuschusssystem ist pro Unternehmen mit 800.000 Euro begrenzt. Ein Wechsel vom Fixkostenzuschuss 800.000 in den Verlustersatz ist möglich, wenn der Antragsteller vom FKZ 800.000 zurücktritt und diesen zuvor zurückbezahlt. Der Fixkostenzuschuss 800.000 ist eine Ergänzung zum Fixkostenzuschuss I. Antragstellung für die erste Tranche ab dem 23. November 2020 bis zum 30. Juni 2021. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: | Der Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800.000) kann alternativ zum Verlustersatz geltend gemacht werden. Die maximale Höhe in diesem staatlichen Zuschusssystem ist pro Unternehmen mit <s>800.000</s> 1.800.000 Euro begrenzt.<ref>WKÖ Newsletter vom 16. Februar 2021.</ref> Ein Wechsel vom Fixkostenzuschuss 800.000 in den Verlustersatz ist möglich, wenn der Antragsteller vom FKZ 800.000 zurücktritt und diesen zuvor zurückbezahlt. Der Fixkostenzuschuss 800.000 ist eine Ergänzung zum Fixkostenzuschuss I. Antragstellung für die erste Tranche ab dem 23. November 2020 bis zum 30. Juni 2021. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: | ||
* Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen, oder jeweils zwei zusammenhängende Blöcke zuätzliche Fixkostenpositionen (z.B. AfA), | * Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen, oder jeweils zwei zusammenhängende Blöcke zuätzliche Fixkostenpositionen (z.B. AfA), | ||
* Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall (z.B. Umsatzausfall 50% ➔ FKZ 800.000 von 50% der Fixkosten), | * Der Fixkostenzuschuss richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall (z.B. Umsatzausfall 50% ➔ FKZ 800.000 von 50% der Fixkosten), |
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