Reinprecht von Wallsee der Jüngere: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. September 2021, 20:42 Uhr
Freiherr Reinprecht von Wallsee, auch Reinprecht (V.[A 1]) von Wallsee (* vor 1450; † 19. Mai 1483), Reinprecht von Walsee oder Reinprecht der Jüngere, war Landeshauptmann des Herzogtums Österreich. Mit ihm starb die Familie der Wallseer in männlicher Linie aus.[1]
Herkunft und Familie
Reinprecht der Jüngere stammte aus einer bedeutenden Adelsfamilie des Herzogtums Österreich]. Er war einer der Söhne von Reinprecht dem Älteren aus der "Ennser Linie" der Wallseer und der jüngere Bruder von Wolfgang (V.) von Wallsee.
Reinprecht der Jüngere war zweimal verheiratet,
∞ in erster Ehe mit Margaretha († 1466), Tochter des Grafen Rüdiger von Starhemberg ("Rüdiger dem Älteren")[1]
∞ in zweiter Ehe (1466/67) mit Katharina († nach 1484), einer Tochter des Grafen Ulrich (I.) von Starhemberg und Schwester der Grafen Gottfried und Ulrich (II.) von Starhemberg[1]
- Barbara von Wallsee († 1506)
- ∞ seit ca. 1474 mit Graf Siegmund (I.) von Schaunberg († 1498)[1], einer der Söhne des Grafen Johann von Schaunberg.
Anfänge unter Ulrich von Eyczing
Nach dem Tod seines Vaters belehnte der spätere Kaiser Friedrich III. nicht ihn oder seinen älteren Bruder Wolfgang, wie zu erwarten gewesen wäre, mit der "Hauptmannschaft ob der Enns", sondern den Grafen Johann von Schaunberg. Außerdem waren Reinprecht der Jüngere und Wolfgang gezwungen, dem Landesfürsten für den Fall ihres erbenlosen Todes den Rückfall ihrer Hochgerichtsbarkeit[A 2] zuzusichern. Sie schlossen sich daraufhin dem Mailberger Bund unter Ulrich von Eyczing an. Wie Wolfgang gehörte auch Reinprecht der Jüngere bis zum Tod des Landesfürsten Ladislaus Postumus zu dessen herausragenden Räten, stand allerdings stets im Schatten seines älteren Bruders.[2]
Nach dem Tod von Wolfgang von Wallsee
1456 teilten Reinprecht der Jüngere und sein Bruder Wolfgang den Familienbesitz. Nach dem Tod von Wolfgang gelang es Reinprecht nicht, die meisten Besitzungen, die dieser veräußert hatte, wieder zurückzugewinnen. Dies betraf besonders Wolfgangs Anteil an der der "Tibeinischen Erbschaft", die dieser kurz vor seinem Tod Kaiser Friedrich III. überschrieben hatte. 1472 war Reinprecht gezwungen, auch seinen Anteil dem Kaiser zu abtreten, dem es so gelang, den gesamten Besitz der Wallseer im Hinterland der Stadt Triest zu übernehmen. Allerdings allodisierte der Kaiser dafür die Herrschaft die Nieder-Wallsee (bei Amstetten und überschrieb ihm außerdem die Herrschaft Kammer am Attersee (heute Teil von Schörfling am Attersee), die allerdings zu diesem Zeitpunkt noch andersweitig verpfändet war.[1]
Letzte Lebensjahre
Reinprecht der Jüngere, der für Friedrich III. als "Hauptmann ob der Enns" und Rat tätig war, lehnte sich politisch vor allem an die Familie der Starhemberger, die seit Mitte des 15. Jahrhunderts erheblich an Macht im Herzogtum Österreich ob der Enns gewonnen hatten, und an die Grafen von Schaunberg an. Zu Ostern 1478 resignierte er als "Hauptmann ob der Enns". Sein Nachfolger wurde Bernhard von Scherfenberg (Schefftenberg), der sich zuvor als Feldhauptmann besonders gegen das böhmischen Königreich bewährt hatte.[1]
Erinnerungen in der Republik Österreich
Nach der Familie der Wallseer ist in Linz die Wallseerstraße benannt.
Literatur
- Max Doblinger: Die Herren von Walsee. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= Archiv für österreichische Geschichte. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906
- Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit. Studien zum 500. Todestag am 19. August 1493/1993 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 12) Böhlau, Köln u. a. 1993, ISBN 3-412-03793-1, siehe Bd. 3, Register (S. 1780) (Rezension)
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Bei Zählungen findet er sich auch als Reinprecht IV.
- ↑ Dabei handelte es sich um eine Belehnung des späteren Kaisers Sigismund, dessen Politik darauf abgezielt hatte, die landesfürstliche Herrschaft von Friedrichs Familie zu schwächen oder nachhaltig zu zerstören. Deswegen erhob er nicht nur "de iure" mehrere landadelige Familie in den Reichsfürsten, ohne die dafür nötige Zustimmung der zuständigen Landesfürsten einzuholen, sondern führte für weitere Adelsfamilien Belehnungen durch, die darauf abzielten, ihnen den Weg zur "Reichsfreiheit" zu ebnen oder diesen Status "de facto" zu schaffen. Friedrichs Politik war darauf ausgerichtet, die landesfürstliche Herrschaft in jenen Herzogtümern und Herrschaften, die seiner Familie unterstanden, endgültig zu festigen, weswegen sie darauf abzielte, solche Maßnahmen seines kaiserlichen Vorgängers wieder rückgängig zu machen beziehungsweise ihre Auswirkungen zu beseitigen.