170.684
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
'''Pistenwacht''' (auch: ''Pistenaufsicht'' oder ''Pisten-Patrouilleure'' oder ''Skipatrol''<ref>''[[w:Ski Patrol|Ski Patrol]]'' war auch eine britische [[w:Post-Punk|Post-Punk]]-Band die von 1979 bis 1981 aktiv war.</ref>) ist die Bezeichnung einer Person, die Überwachungsaufgaben auf einer Skipiste hat. | '''Pistenwacht''' (auch: ''Pistenaufsicht'' oder ''Pisten-Patrouilleure'' oder ''Skipatrol''<ref>''[[w:Ski Patrol|Ski Patrol]]'' war auch eine britische [[w:Post-Punk|Post-Punk]]-Band die von 1979 bis 1981 aktiv war.</ref>) ist die Bezeichnung einer Person, die Überwachungsaufgaben auf einer Skipiste hat. | ||
In Vorarlberg | In Vorarlberg gibt es seit 1972 behördlich bestellte Pistenwächter, die auch einige wenige hoheitliche Funktionen wahrnehmen, die jedoch nicht soweit gehen, wie bei einer „Pistenpolizei“. In Vorarlberg sind jedoch zudem rund 75 Alpinpolizisten im Dienst (Polizeibeamte). In Lech sind zudem zwei Polizeibeamte dauerhaft auf den Pisten unterwegs. 28 private Pistenwächter sind für den gesamten Arlberg zuständig.<ref>[https://vorarlberg.orf.at/v2/news/stories/2821155/ Pistenrowdies: Aufmerksame Skifahrer gefragt], Webseite: orf.at vom 20. Januar 2017.</ref> | ||
Die Pistenwacht gibt es nur in Vorarlberg. Im restlichen Österreich besteht, ebenso wie auch in Frankreich, Schweiz oder Deutschland, ein vergleichbarer Dienst mit hoheitlichen Aufgaben.<ref>[https://www.swissinfo.ch/ger/pistenrowdys-sind-nicht-immer-die-anderen/4937210 Pistenrowdys sind nicht immer die anderen], Webseite: swissinfo.ch vom 6. Jänner 2006.</ref> | |||
== Tätigkeit == | == Tätigkeit == | ||
Zeile 10: | Zeile 12: | ||
Die Überwachung der Pisten liegt in der Regel in der [[w:Privatrecht|privatrechtlichen]] Verantwortung der Seilbahnbetreiber. Diese schließen mit dem Pistenbenutzer einen Beförderungsvertrag und oft sind in den [[w:Allgemeine Geschäftsbedingungen|allgemeinen Geschäftsbedingungen]] Regelungen enthalten, nach welcher Pistenbenützer die Anordnungen der Pistenwacht zu befolgen haben. | Die Überwachung der Pisten liegt in der Regel in der [[w:Privatrecht|privatrechtlichen]] Verantwortung der Seilbahnbetreiber. Diese schließen mit dem Pistenbenutzer einen Beförderungsvertrag und oft sind in den [[w:Allgemeine Geschäftsbedingungen|allgemeinen Geschäftsbedingungen]] Regelungen enthalten, nach welcher Pistenbenützer die Anordnungen der Pistenwacht zu befolgen haben. | ||
=== Bestellung === | === Bestellung === |