Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Definition === | === Definition und Geschichte === | ||
Eine Ortschaft ist in Österreich als Teil der Siedlungsgliederung eine Gesamtheit von Häusern. Die Gliederung nach Ortschaften geht im wesentlichen auf die [[Numerierungsabschnitt]]e zurück: {{Zitat |Text=Unter Ortschaft versteht man eine Gesamtheit von Häusern, die ursprünglich durch eine gemeinsame Konskriptionsnumerierung zusammengehalten wurde. | Eine Ortschaft ist in Österreich als Teil der Siedlungsgliederung eine Gesamtheit von Häusern. Die Gliederung nach Ortschaften geht im wesentlichen auf die [[Numerierungsabschnitt]]e zurück: {{Zitat |Text=Unter Ortschaft versteht man eine Gesamtheit von Häusern, die ursprünglich durch eine gemeinsame Konskriptionsnumerierung zusammengehalten wurde. | ||
|Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.}} | |Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.}} | ||
Die jeweils ersten Gemeindeordnungen wurden oftmals mehrere Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Bundesverfassung erlassen. Dabei haben sie die bestehende Situation übernommen, denn die Gemeinden bestehen bereits [[Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich|seit 1850]], die Ortschaften teils seit dem [[Josephinismus]] ab 1770. Städte haben umgekehrt Gemeindeordnungen, die noch viel weiter in die Vergangenheit zurückreichen, und nicht den später landesweit eingeführten Regelungen entsprachen. | |||
Der Begriff der „Ortschaft“ war ursprünglich ohne besondere Bedeutung und stand ähnlich wie „Ort“ oder „Dorf“ für eine Ansiedlung. Mit der Erfassung der Bevölkerung für die [[Konskription]] setzte man bei den Siedlungen an, teilte diese in [[Numerierungsabschnitt]]e ein,<ref>Anton Tantner: ''Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen – Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie.'' Studien-Verlag Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der [http://othes.univie.ac.at/28/1/tantner_diss.pdf Dissertation an der Universität Wien] (PDF; 2,9 MB), Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.</ref> und ersetzte damit das bisherige System der Rekrutierung durch die Grundherren. | |||
Per 1. Januar 2017 bestanden in Österreich 2100 Gemeinden und 17.229 Ortschaften. Insgesamt gibt es aber etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n). | |||
Eine (politische) Gemeinde, sei es eine [[Gemeinde (Österreich)#Gemeindetypen|Stadtgemeinde]], eine [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] oder eine [[Landgemeinde (Österreich)|Landgemeinde]] – besteht immer aus einer oder mehreren Ortschaften. Dabei variiert das Maß der Untergliederung in Ortschaften sowohl nach den bundesweiten oder in den Gemeindeordnungen festgelegten Formulierungen als auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine eigenständige Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs umfassen nur ein einzelnes Haus, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Hauptwohnsitz]], also aktuell ohne Einwohner), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung zehn Quadratkilometer, aber nur wenigen Dutzend Einwohnern). Im [[Urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe oft zusammen, oder sie bilden umgekehrt nur historische Begriffe inzwischen verschmolzener Wohnplätze ab. Auch ihr ursprünglicher Charakter als Adressraum ist oft verlorengegangen, insbesondere durch Einführung von [[Straßenname]]n. | |||
Auch wurden die ursprünglichen Konskriptionsortschaften mancherorts bald durch Katastralgemeindegrenzen und später durch Gemeindegrenzen zerschnitten, sodass sie zwar politisch wie auch statistisch zerfielen, oft aber weiterhin als ein gemeinsamer Ort empfunden wurden. Die vom Österreichischen Statistischen Zentralamt herausgegebenen ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnisse]]'' bezeichneten bis 1971 die in unterschiedlichen Gemeinden liegenden Teile solcher Orte als „Ortschafts''anteile''“.<ref>Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs. (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz, 1989. S. 54f.</ref> | |||
Der | Der mit Abstand umfassendste Ort Österreichs ist naturgemäß Wien: Doch ist Wien in 23 Ortschaften gegliedert, entsprechend den 23 ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', und diese Gemeindebezirke sind teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige verwaltungsmäßige oder auch statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e). Diese stellen teils die historische Ortschaftsgliederung der alten Kernstadt und der Vorortgegenden dar. | ||
Aus der Definition der Ortschaft als ''Gesamtheit von Häusern'' folgt, dass Ortschaften nur im unmittelbaren besiedelten Raum klare Grenzen haben. Hingegen ist eine Abgrenzung der Ortschaft in Flur, Wald und Ödland nicht möglich.<ref name="TerrGrundlage" /> Im dicht besiedelten Raum hingegen verschwinden die physischen Ortschaftgrenzen wieder. Modernere statistische Einheiten, die sich nicht unbedingt an Verwaltungsggrenzen orientieren, sind die ''[[Siedlungseinheit]]'' und die ''[[Stadtregion]].'' | |||
Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]). | Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]). | ||
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Im [[Ländlicher Raum|ländlichen Raum]] bilden die Ortschaftsnamen bis heute in den allermeisten Fällen auch den [[Wohnadresse|Adress]]<nowiki/>bereich,<ref name="Adresse">die Adressen der Grundstücke enthalten u. a.: Bezeichnung der politischen Gemeinde; Bezeichnung der Ortschaft; Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden); die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u. a.); Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen; ''Anlage, Abschnitt A'' ''Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird.'' {{BGBl|I Nr. 9/2004}}; auch {{§|9a|Vermessungsgesetz|RIS-B|DokNr=NOR40050134}} [[Vermessungsgesetz]] (VermG) zum ''Adressregister'', Ziffer (2) i.d.g.F; <br />landesrechtliche Definitionen finden sich in: {{§|9|Burgenländisches Straßengesetz 2005|LrBgld|DokNr=LBG40005846 |text=§ 9 Absatz 2 ''Burgenländisches Straßengesetz'' 2005 (''Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden'').}} {{§§|URL|2=http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011111/LRNI_2011111.html|3=§ 31 Absatz 3 ''NÖ Bauordnung'' 1996 (''Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung'').}} {{§|10|Oö. Straßengesetz 1991|LrOO|DokNr=LOO12007983 |text=§ 10 Absatz 2 ''Oö. Straßengesetz 1991.'' (''Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden'')}} {{§|18|Baupolizeigesetz 1997|LrSbg|DokNr=LSB40010019 |text= § 18 Absatz 2 ''Baupolizeigesetz 1997'' (''Orientierungsnummern'').}} {{§|60|Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numerierung von Gebäuden|LrT|DokNr=LTI40004882 |text= § 4 Absatz 2 ''Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numerierung von Gebäuden'' (''Numerierung von Gebäuden'').}}</ref> | Im [[Ländlicher Raum|ländlichen Raum]] bilden die Ortschaftsnamen bis heute in den allermeisten Fällen auch den [[Wohnadresse|Adress]]<nowiki/>bereich,<ref name="Adresse">die Adressen der Grundstücke enthalten u. a.: Bezeichnung der politischen Gemeinde; Bezeichnung der Ortschaft; Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden); die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u. a.); Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen; ''Anlage, Abschnitt A'' ''Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird.'' {{BGBl|I Nr. 9/2004}}; auch {{§|9a|Vermessungsgesetz|RIS-B|DokNr=NOR40050134}} [[Vermessungsgesetz]] (VermG) zum ''Adressregister'', Ziffer (2) i.d.g.F; <br />landesrechtliche Definitionen finden sich in: {{§|9|Burgenländisches Straßengesetz 2005|LrBgld|DokNr=LBG40005846 |text=§ 9 Absatz 2 ''Burgenländisches Straßengesetz'' 2005 (''Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden'').}} {{§§|URL|2=http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011111/LRNI_2011111.html|3=§ 31 Absatz 3 ''NÖ Bauordnung'' 1996 (''Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung'').}} {{§|10|Oö. Straßengesetz 1991|LrOO|DokNr=LOO12007983 |text=§ 10 Absatz 2 ''Oö. Straßengesetz 1991.'' (''Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden'')}} {{§|18|Baupolizeigesetz 1997|LrSbg|DokNr=LSB40010019 |text= § 18 Absatz 2 ''Baupolizeigesetz 1997'' (''Orientierungsnummern'').}} {{§|60|Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numerierung von Gebäuden|LrT|DokNr=LTI40004882 |text= § 4 Absatz 2 ''Gesetz über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Numerierung von Gebäuden'' (''Numerierung von Gebäuden'').}}</ref> | ||
so dass dort die Ortschaft auch die kleinste [[post]]alische Einheit darstellt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE postalisch">im Unterschied dazu ist in der Schweiz der postalische Aspekt noch heute durchwegs die rechtlich ursächliche Grundlage des [[Ortschaft#Schweiz|Ortschaftsbegriff]], in Deutschland wird das als ''[[Postleitgebiet]] (Postleitort)'' bezeichnet – dieser Ausdruck findet sich vereinzelt auch für Adressen in Österreich.</ref> | so dass dort die Ortschaft auch die kleinste [[post]]alische Einheit darstellt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE postalisch">im Unterschied dazu ist in der Schweiz der postalische Aspekt noch heute durchwegs die rechtlich ursächliche Grundlage des [[Ortschaft#Schweiz|Ortschaftsbegriff]], in Deutschland wird das als ''[[Postleitgebiet]] (Postleitort)'' bezeichnet – dieser Ausdruck findet sich vereinzelt auch für Adressen in Österreich.</ref> | ||
Dieser Ursprung der Ortschaften als Adressgebiet ist heute in vielen Fällen kaum mehr ohne weiteres erkennbar, da die ursprünglichen Konskriptionsnummern längst durch andere, oft straßenweise verlaufenden Nummerierungssysteme und [[Straßenname]]n ersetzt wurden. Mitunter erstrecken sich benannte Straßen, entlang derer die Häuser heute nummeriert werden, sogar durch mehrere Ortschaften. Da laut den von den Bundesländern erlassenen Gemeindeordnungen zur Abänderung des Bestands von Ortschaften zumindest ein Gemeinderatsbeschluss nötig ist, bleiben Ortschaften oft auch dann bestehen, wenn sie keine eigenständige Hausnummerierung mehr aufweisen.<ref name="TerrGrundlage">Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.</ref> | |||
=== Ortschaften und Katastralgemeinden === | === Ortschaften und Katastralgemeinden === | ||
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Als Ordnungsprinzip verwendet werden die Ortschaften in der [[Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT), die jeder Ortschaft eine Ortschaftskennziffer vergibt.<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg=(9 Bände, 2004/2004) | Online=[http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände }} {{Webarchiv|url=http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html |wayback=20101218102045 |text=STAT → Regionales |archiv-bot=2019-04-19 07:56:33 InternetArchiveBot }}</ref> | Als Ordnungsprinzip verwendet werden die Ortschaften in der [[Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT), die jeder Ortschaft eine Ortschaftskennziffer vergibt.<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg=(9 Bände, 2004/2004) | Online=[http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände }} {{Webarchiv|url=http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html |wayback=20101218102045 |text=STAT → Regionales |archiv-bot=2019-04-19 07:56:33 InternetArchiveBot }}</ref> | ||
Bis in die 1990er wurden bei den [[Volkszählung]]en auch kleinere [[Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT|Siedlungseinheiten]] erfasst, seit 2001 werden im ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]]''<ref name="OVZ"/> nur mehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben, die dann im Allgemeinen einen [[Hauptort]] und umliegende Kleinsiedlungen („Orte“, also mit eigenem | Bis in die 1990er wurden bei den [[Volkszählung]]en auch kleinere [[Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT|Siedlungseinheiten]] erfasst, seit 2001 werden im ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]]''<ref name="OVZ"/> nur mehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben, die dann im Allgemeinen einen [[Hauptort]] und umliegende Kleinsiedlungen („Orte“, also mit eigenem Ortsnamen bezeichnete Ansiedlungen), etwa [[Dorf|Dörfer]], [[Weiler]], [[Streusiedlung|Streubesiedlung]] und [[Einzelsiedlung|Einzellagen]] umfasst (wobei der Hauptort wie auch bei den Gemeinden nicht unbedingt der größte Ort ist, und auch gänzlich fehlen kann).<ref name="OVZ 1/5">{{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1. ''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer 5. ''Ortschaften (abgekürzt O)'' | Seiten=14}}</ref> Der allgemeine Ausdruck dafür ist auch ''Ortschaftsbestandteil'' (OB). | ||
Dadurch ist die Ortschaft heute im Allgemeinen neben den [[Zählsprengel]]n die kleinste [[Amtliche Statistik|amtlich-statistische]] Einheit Österreichs, sie hat eine eigene Kennnummer. Es liegt an der Siedlungsstruktur einer Gemeinde, ob Ortschaften und Zählsprengel sich decken, mehrere Ortschaften in einem Sprengel, oder mehrere Sprengel in einer Ortschaft liegen. Dabei besteht nicht unbedingt ursächlicher Zusammenhang zwischen den Sprengeln und den Ortschaften,<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1. ''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer 13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' | Seiten=16}}</ref> das Ortschaftsgebiet kann auch in zwei oder mehrere Zählsprengel fallen.<ref name="Zu Zählsprengel">Dann wird im ''Ortsverzeichnis'' der STAT die Gesamtstatistik der Ortschaft unter «X» geführt, und nach den Anteilen der einzelnen Sprengel aufgeschlüsselt.</ref> | |||
Da die Ortschaft im gemeindepolitischen und statistischen Sinne ein Teil einer Gemeinde ist, ergibt sich, dass eine Ortschaft immer nur in einer einzigen Gemeinde liegt – wohl können aber geschlossene Ansiedlungen mit einem Namen (Orte) durch eine Gemeindegrenze geteilt sein, sei es durch politische [[Umgemeindung]]en, sei es durch Ortswachstum über die Gemeindegrenzen. Dann wird der Ort gegebenenfalls als oder in zwei (oder mehreren) statistischen Ortschaften geführt, meist gleichen Namens (aber mit eigener Ortschaftskennziffer), unter Umständen auch unter je nach Gemeinde unterschiedlicher exakter Schreibweise. Genauso kann ein Ort auch innerhalb einer Gemeinde in zwei Ortschaften fallen. | |||
:{{siehe auch|Liste der Orte in Österreich, die in mehreren Gemeinden liegen}} | |||
=== Ortschaftskennziffer === | === Ortschaftskennziffer === |