Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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== Österreich == | == Österreich == | ||
=== Definition und Geschichte === | === Definition und Geschichte === | ||
Eine Ortschaft ist in Österreich als Teil der Siedlungsgliederung eine Gesamtheit von Häusern. Die Gliederung nach Ortschaften geht im | Eine Ortschaft ist in Österreich als Teil der Siedlungsgliederung eine Gesamtheit von Häusern. Die Gliederung nach Ortschaften geht im Wesentlichen auf die [[Numerierungsabschnitt]]e zurück: {{Zitat |Text=Unter Ortschaft versteht man eine Gesamtheit von Häusern, die ursprünglich durch eine gemeinsame Konskriptionsnumerierung zusammengehalten wurde. | ||
|Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.}} | |Quelle=Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 14.}} | ||
Die jeweils ersten Gemeindeordnungen wurden oftmals mehrere Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Bundesverfassung erlassen. Dabei haben sie die bestehende Situation übernommen, denn die Gemeinden bestehen bereits [[Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich|seit 1850]], die Ortschaften teils seit dem [[Josephinismus]] ab 1770. Städte haben umgekehrt Gemeindeordnungen, die noch viel weiter in die Vergangenheit zurückreichen, und nicht den später landesweit eingeführten Regelungen entsprachen. | Die jeweils ersten Gemeindeordnungen wurden oftmals mehrere Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Bundesverfassung erlassen. Dabei haben sie die bestehende Situation übernommen, denn die Gemeinden bestehen bereits [[Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich|seit 1850]], die Ortschaften teils seit dem [[Josephinismus]] ab 1770. Städte haben umgekehrt Gemeindeordnungen, die noch viel weiter in die Vergangenheit zurückreichen, und nicht den später landesweit eingeführten Regelungen entsprachen. | ||
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Der mit Abstand umfassendste Ort Österreichs ist naturgemäß Wien: Doch ist Wien in 23 Ortschaften gegliedert, entsprechend den 23 ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', und diese Gemeindebezirke sind teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige verwaltungsmäßige oder auch statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e). Diese stellen teils die historische Ortschaftsgliederung der alten Kernstadt und der Vorortgegenden dar. | Der mit Abstand umfassendste Ort Österreichs ist naturgemäß Wien: Doch ist Wien in 23 Ortschaften gegliedert, entsprechend den 23 ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', und diese Gemeindebezirke sind teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige verwaltungsmäßige oder auch statistische Gliederung heraus ([[Stadtteil]]e). Diese stellen teils die historische Ortschaftsgliederung der alten Kernstadt und der Vorortgegenden dar. | ||
Aus der Definition der Ortschaft als ''Gesamtheit von Häusern'' folgt, dass Ortschaften nur im unmittelbaren besiedelten Raum klare Grenzen haben. Hingegen ist eine Abgrenzung der Ortschaft in Flur, Wald und Ödland nicht möglich.<ref name="TerrGrundlage" /> Im dicht besiedelten Raum hingegen verschwinden die physischen Ortschaftgrenzen wieder. Modernere statistische Einheiten, die sich nicht unbedingt an | Aus der Definition der Ortschaft als ''Gesamtheit von Häusern'' folgt, dass Ortschaften nur im unmittelbaren besiedelten Raum klare Grenzen haben. Hingegen ist eine Abgrenzung der Ortschaft in Flur, Wald und Ödland nicht möglich.<ref name="TerrGrundlage" /> Im dicht besiedelten Raum hingegen verschwinden die physischen Ortschaftgrenzen wieder. Modernere statistische Einheiten, die sich nicht unbedingt an Verwaltungsgrenzen orientieren, sind die ''[[Siedlungseinheit]]'' und die ''[[Stadtregion]].'' | ||
Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]). | Sonst ist die Ortschaft, neben der [[Katastralgemeinde]], die kleinste verwaltungspolitisch motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]). |