170.103
Bearbeitungen
K (→Aktivitäten) |
K (→Geschichte) |
||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
[[Gustav Ucicky]] gilt als der erste uneheliche Sohn von | [[w:Gustav Ucicky|Gustav Ucicky]] gilt als der erste uneheliche Sohn von Gustav Klimt (1862-1918) und wurde als Kameramann und Filmregisseur bekannt. Seine Karriere verlief entlang der wichtigsten Meilensteine der österreichischen Filmgeschichte, von der k.u.k. Ära über NS-Propagandafilme bis in die Nachkriegszeit. Zeitlebens erwarb er Werke seines Vaters Gustav Klimt, kompensierte so vielleicht auch das in seiner Kindheit unzureichende Vater-Sohn-Verhältnis. | ||
Gustav Ucicky erwarb die Werke seiner Sammlung vermutlich ab Mitte der 1920er Jahre bis zum Ende der 1950er Jahre. Noch zu seinen Lebzeiten gelangten Werke im Rahmen eines Vergleichs in die [[Österreichische Galerie Belvedere]]. Gustav Ucicky starb 1961 und vermachte die privat verbliebene Kunstsammlung seiner dritten Frau Ursula. | Gustav Ucicky erwarb die Werke seiner Sammlung vermutlich ab Mitte der 1920er Jahre bis zum Ende der 1950er Jahre. Noch zu seinen Lebzeiten gelangten Werke im Rahmen eines Vergleichs in die [[Österreichische Galerie Belvedere]]. Gustav Ucicky starb 1961 und vermachte die privat verbliebene Kunstsammlung seiner dritten Frau Ursula. | ||
2001 und 2004 wurden die dem [[Österreichische Galerie Belvedere|Belvedere]] übereigneten Werke als "entzogen" im Sinne des Kunstrückgabegesetzes [[Restitutionsgesetz|Kunstrückgabegesetzes]] eingestuft und restituiert. 2013 vereinbarte Ursula Ucicky als Privatperson für Klimts Gemälde „Wasserschlangen II“ gemäß den [[Washingtoner Erklärung|Washington Principles]] vom 3. Dezember 1998 einen Vergleich mit den Erben nach Jenny Steiner, der Erstbesitzerin des Bildes. Im selben Jahr begründete sie die Klimt-Foundation und brachte die in ihrem Besitz verbliebenen Gemälde und Zeichnungen in die Privatstiftung ein. | 2001 und 2004 wurden die dem [[w:Österreichische Galerie Belvedere|Belvedere]] übereigneten Werke als "entzogen" im Sinne des Kunstrückgabegesetzes [[w:Restitutionsgesetz|Kunstrückgabegesetzes]] eingestuft und restituiert. 2013 vereinbarte Ursula Ucicky als Privatperson für Klimts Gemälde „Wasserschlangen II“ gemäß den [[w:Washingtoner Erklärung|Washington Principles]] vom 3. Dezember 1998 einen Vergleich mit den Erben nach Jenny Steiner, der Erstbesitzerin des Bildes. Im selben Jahr begründete sie die Klimt-Foundation und brachte die in ihrem Besitz verbliebenen Gemälde und Zeichnungen in die Privatstiftung ein. | ||
== Die Sammlung == | == Die Sammlung == |