Maria Elisabetha Hügelin: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Maria-Hügel.JPG|mini|Elias Hügel: Marienstatue in [[Kaisersteinbruch]], nach Maria Elisabetha Hügelin modelliert, 1718]]
[[Datei:Maria-Hügel.JPG|mini|Elias Hügel: Marienstatue in [[Kaisersteinbruch]], nach Maria Elisabetha Hügelin modelliert, 1718]]


'''Maria Elisabetha Hügelin''' (geborene Ferrethin; * [[1662]] in [[Kaisersteinbruch]], [[Komitat Győr-Moson-Sopron|Westungarn]], heute [[Burgenland]]; † [[5. September]] [[1728]] ebenda<ref name="furch" />) war die italienisch-deutsche Witwe von Steinmetzmeister [[Martin Trumler]] und nach zweiter Heirat Ehefrau des Hofsteinmetzmeisters [[Elias Hügel]]. Durch die erste Ehe erhielt sie selbst den Titel Steinmetzmeisterin.
'''Maria Elisabetha Hügelin''' (geborene Ferrethin; * [[1662]] in [[Kaisersteinbruch]], [[Komitat Győr-Moson-Sopron|Westungarn]], heute [[Burgenland]]; † [[5. September]] [[1728]] ebenda<ref name="furch" />) war die italienisch-deutsche Witwe von Steinmetzmeister [[Martin Trumler]] und nach zweiter Heirat Ehefrau des Hofsteinmetzmeisters [[Elias Hügel]]. Durch die erste Ehe wurde sie selbst Steinmetzmeisterin.


== Biografie ==
== Biografie ==
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=== Erste Ehe ===
=== Erste Ehe ===
[[Martin Trumler]] aus ihrer [[Magistri Comacini|italienischen Heimat]] wurde 1670 von Meister Ferrethi zum [[Geselle]]n [[Freisprechung|freigesprochen]]. Spätestens nach dem [[Großer Türkenkrieg|Großen Türkenkrieg]] von 1683 war es Zeit für seine Töchter Ehemänner, selbstverständlich Steinmetze, zu finden, mit denen er gemeinsam Aufträge erfüllen konnte. 1684 wurde Maria Elisabetha dem Martin Trumler verheiratet. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor.<ref name="furch" />  
[[Martin Trumler]] aus ihrer [[Magistri Comacini|italienischen Heimat]] wurde 1670 von Meister Ferrethi zum [[Geselle]]n [[Freisprechung|freigesprochen]]. Spätestens nach dem [[Großer Türkenkrieg|Großen Türkenkrieg]] von 1683 war es Zeit für seine Töchter Ehemänner, selbstverständlich Steinmetze, zu finden, mit denen er gemeinsam Aufträge erfüllen konnte. 1684 wurde Maria Elisabetha dem Martin Trumler verheiratet. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor.<ref name="furch" />


Der ‚Ferrethi-Clan‘ arbeitete für den [[Palatin (Ungarn)|Palatin]] Paul I. [[Esterházy]], danach für Fürst Liechtenstein in seinen Wiener Palästen, auch im Hauptsitz [[Schloss Lednice|Schloss Eisgrub]]. Der Hofsteinmetzmeister Ambrosius Ferrethi, Richter im Steinbruch, starb am 22. Februar 1696. Nach dem Tod des Lehrmeisters bestimmte das Handwerk Martin Trumler zur Weiterführung dieses Amtes.  
Der ‚Ferrethi-Clan‘ arbeitete für den [[Palatin (Ungarn)|Palatin]] Paul I. [[Esterházy]], danach für Fürst Liechtenstein in seinen Wiener Palästen, auch im Hauptsitz [[Schloss Lednice|Schloss Eisgrub]]. Der Hofsteinmetzmeister Ambrosius Ferrethi, Richter im Steinbruch, starb am 22. Februar 1696. Nach dem Tod des Lehrmeisters bestimmte das Handwerk Martin Trumler zur Weiterführung dieses Amtes.


Am 20. März 1705 starb Martin Trumler mit 54 Jahren. Maria Elisabetha war nun die Steinmetzmeisterin und hatte sich nach der Zunftordnung wieder zu verheiraten. Den Meistertitel bezog sie nicht durch ihre eigene zünftische Ausbildung, die Frauen verwehrt war, sondern durch ihre Heirat. Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. Nach [[Jahr und Tag]] musste die Witwe im Falle, dass eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen.<ref name="furch">[http://www.ribera-philosophie.at/lexikon-kaisersteinbruch-bd1.pdf Helmuth Furch: ''Historisches Lexikon Kaisersteinbruch'', A - H, Band 1, Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch 2002, pdf S. 223–224]</ref>
Am 20. März 1705 starb Martin Trumler mit 54 Jahren. Maria Elisabetha war nun die Steinmetzmeisterin und hatte sich nach der Zunftordnung wieder zu verheiraten. Den Meistertitel bezog sie nicht durch ihre eigene zünftische Ausbildung, die Frauen verwehrt war, sondern durch ihre Heirat. Es war der Witwe anheimgestellt, das Gewerbe weiterzuführen, oder es aufzugeben. Nach [[Jahr und Tag]] musste die Witwe im Falle, dass eine Verehelichung mit einem Steinmetzmeister, oder wenigstens mit einem tauglichen Gesellen ausblieb, die Ausübung des Gewerbes einstellen.<ref name="furch">[http://www.ribera-philosophie.at/lexikon-kaisersteinbruch-bd1.pdf Helmuth Furch: ''Historisches Lexikon Kaisersteinbruch'', A - H, Band 1, Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch 2002, pdf S. 223–224]</ref>
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Sie hatte neben ihren häuslichen Pflichten, die Lehrjungen und Gesellen die im Haus lebten, zu versorgen. Sie organisierte deren Mahlzeiten, Unterkunft und Gewand, dafür erwiesen ihr Lehrjungen und Gesellen die Hochachtung.  Die erhaltenen Grabplatten der [[Pfarrkirche Kaisersteinbruch|Kaisersteinbrucher Kirche]] dokumentieren das.
Sie hatte neben ihren häuslichen Pflichten, die Lehrjungen und Gesellen die im Haus lebten, zu versorgen. Sie organisierte deren Mahlzeiten, Unterkunft und Gewand, dafür erwiesen ihr Lehrjungen und Gesellen die Hochachtung.  Die erhaltenen Grabplatten der [[Pfarrkirche Kaisersteinbruch|Kaisersteinbrucher Kirche]] dokumentieren das.


Laut der Historikerin Sigrid Kretschmer befassten sich die Handwerksordnungen jener Zeit nur sehr wenig mit Frauen. Sie setzten „das Recht der Witwe fest, das Gewerbe des Mannes bis zu ihrer Wiederverheiratung zu betreiben, das Recht der Meisterin auf ein Begräbnis, wie es dem Meister selbst zusteht“. Für die Gesellen wurde festgehalten, „dass die Meisterin für ihre Nahrung, Kleidung und Unterbringung zuständig ist“ und „dass die Gesellen sich gegenüber der Meisterin oder der Meistertochter nicht unehrenhaft verhalten dürfen“. Regelungen über die Mithilfe der Meisterin im Betrieb waren nicht enthalten.<ref>Sigrid Kretschmer: ''Wiener Handwerksfrauen. Wirtschafts- und Lebensformen von Frauen im 18. Jahrhundert''. In: [[biografiA]]. Neue Ergebnisse der Frauenbiografieforschung, Mitteilungen des Instituts für Wissenschaft und Kunst. NR. 4, Wien 2001, ISSN 0020- 2320, S. 18 ([https://www.iwk.ac.at/wp-content/uploads/2014/06/Mitteilungen_2001_4_biographia_neue_ergebnisse.pdf pdf])</ref>  
Laut der Historikerin Sigrid Kretschmer befassten sich die Handwerksordnungen jener Zeit nur sehr wenig mit Frauen. Sie setzten „das Recht der Witwe fest, das Gewerbe des Mannes bis zu ihrer Wiederverheiratung zu betreiben, das Recht der Meisterin auf ein Begräbnis, wie es dem Meister selbst zusteht“. Für die Gesellen wurde festgehalten, „dass die Meisterin für ihre Nahrung, Kleidung und Unterbringung zuständig ist“ und „dass die Gesellen sich gegenüber der Meisterin oder der Meistertochter nicht unehrenhaft verhalten dürfen“. Regelungen über die Mithilfe der Meisterin im Betrieb waren nicht enthalten.<ref>Sigrid Kretschmer: ''Wiener Handwerksfrauen. Wirtschafts- und Lebensformen von Frauen im 18. Jahrhundert''. In: [[biografiA]]. Neue Ergebnisse der Frauenbiografieforschung, Mitteilungen des Instituts für Wissenschaft und Kunst. NR. 4, Wien 2001, ISSN 0020- 2320, S. 18 ([https://www.iwk.ac.at/wp-content/uploads/2014/06/Mitteilungen_2001_4_biographia_neue_ergebnisse.pdf pdf])</ref>
<!--EXKURS: 1699 starb Fux, das Richteramt war erneut zu besetzen. Immer noch waren Trumler und Passerini die logischen Kandidaten. Haresleben war am Großauftrag für Schloss Schönbrunn beteiligt und noch zu jung. Passerini wurde neuer Richter im kaiserlichen Steinbruch. Der Grund lag im privaten Umfeld. Die Trumlerin hatte in diesen Jahren drei Kinder geboren, mit zwei Söhnen war die Nachfolge gesichert und die Passerinin hatte keine Kinder, als Ausgleich die Würde des Amtes. Passerini kam von auswärts und hatte sein Kaisersteinbrucher Gut selbst erworben, er war frei und unabhängig.-->
<!--EXKURS: 1699 starb Fux, das Richteramt war erneut zu besetzen. Immer noch waren Trumler und Passerini die logischen Kandidaten. Haresleben war am Großauftrag für Schloss Schönbrunn beteiligt und noch zu jung. Passerini wurde neuer Richter im kaiserlichen Steinbruch. Der Grund lag im privaten Umfeld. Die Trumlerin hatte in diesen Jahren drei Kinder geboren, mit zwei Söhnen war die Nachfolge gesichert und die Passerinin hatte keine Kinder, als Ausgleich die Würde des Amtes. Passerini kam von auswärts und hatte sein Kaisersteinbrucher Gut selbst erworben, er war frei und unabhängig.-->


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