Maria Elisabetha Hügelin: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie hatte neben ihren häuslichen Pflichten, die Lehrjungen und Gesellen die im Haus lebten, zu versorgen. Sie organisierte deren Mahlzeiten, Unterkunft und Gewand, dafür erwiesen ihr Lehrjungen und Gesellen die Hochachtung.  Die erhaltenen Grabplatten der [[Pfarrkirche Kaisersteinbruch|Kaisersteinbrucher Kirche]] dokumentieren das.
Sie hatte neben ihren häuslichen Pflichten, die Lehrjungen und Gesellen die im Haus lebten, zu versorgen. Sie organisierte deren Mahlzeiten, Unterkunft und Gewand, dafür erwiesen ihr Lehrjungen und Gesellen die Hochachtung.  Die erhaltenen Grabplatten der [[Pfarrkirche Kaisersteinbruch|Kaisersteinbrucher Kirche]] dokumentieren das.


Laut der Historikerin Sigrid Kretschmer befassten sich die Handwerksordnungen jener Zeit nur sehr wenig mit Frauen. Sie setzten „das Recht der Witwe fest, das Gewerbe des Mannes bis zu ihrer Wiederverheiratung zu betreiben, das Recht der Meisterin auf ein Begräbnis, wie es dem Meister selbst zusteht“. Für die Gesellen wurde festgehalten, „dass die Meisterin für ihre Nahrung, Kleidung und Unterbringung zuständig ist“ und „dass die Gesellen sich gegenüber der Meisterin oder der Meistertochter nicht unehrenhaft verhalten dürfen“.<ref>Sigrid Kretschmer: ''Wiener Handwerksfrauen. Wirtschafts- und Lebensformen von Frauen im 18. Jahrhundert''. In: [[biografiA]]. Neue Ergebnisse der Frauenbiografieforschung, Mitteilungen des Instituts für Wissenschaft und Kunst. NR. 4, Wien 2001, ISSN 0020- 2320, S. 18 ([https://www.iwk.ac.at/wp-content/uploads/2014/06/Mitteilungen_2001_4_biographia_neue_ergebnisse.pdf pdf])</ref>  
Laut der Historikerin Sigrid Kretschmer befassten sich die Handwerksordnungen jener Zeit nur sehr wenig mit Frauen. Sie setzten „das Recht der Witwe fest, das Gewerbe des Mannes bis zu ihrer Wiederverheiratung zu betreiben, das Recht der Meisterin auf ein Begräbnis, wie es dem Meister selbst zusteht“. Für die Gesellen wurde festgehalten, „dass die Meisterin für ihre Nahrung, Kleidung und Unterbringung zuständig ist“ und „dass die Gesellen sich gegenüber der Meisterin oder der Meistertochter nicht unehrenhaft verhalten dürfen“. Regelungen über die Mithilfe der Meisterin im Betrieb waren nicht enthalten.<ref>Sigrid Kretschmer: ''Wiener Handwerksfrauen. Wirtschafts- und Lebensformen von Frauen im 18. Jahrhundert''. In: [[biografiA]]. Neue Ergebnisse der Frauenbiografieforschung, Mitteilungen des Instituts für Wissenschaft und Kunst. NR. 4, Wien 2001, ISSN 0020- 2320, S. 18 ([https://www.iwk.ac.at/wp-content/uploads/2014/06/Mitteilungen_2001_4_biographia_neue_ergebnisse.pdf pdf])</ref>  
<!--EXKURS: 1699 starb Fux, das Richteramt war erneut zu besetzen. Immer noch waren Trumler und Passerini die logischen Kandidaten. Haresleben war am Großauftrag für Schloss Schönbrunn beteiligt und noch zu jung. Passerini wurde neuer Richter im kaiserlichen Steinbruch. Der Grund lag im privaten Umfeld. Die Trumlerin hatte in diesen Jahren drei Kinder geboren, mit zwei Söhnen war die Nachfolge gesichert und die Passerinin hatte keine Kinder, als Ausgleich die Würde des Amtes. Passerini kam von auswärts und hatte sein Kaisersteinbrucher Gut selbst erworben, er war frei und unabhängig.-->
<!--EXKURS: 1699 starb Fux, das Richteramt war erneut zu besetzen. Immer noch waren Trumler und Passerini die logischen Kandidaten. Haresleben war am Großauftrag für Schloss Schönbrunn beteiligt und noch zu jung. Passerini wurde neuer Richter im kaiserlichen Steinbruch. Der Grund lag im privaten Umfeld. Die Trumlerin hatte in diesen Jahren drei Kinder geboren, mit zwei Söhnen war die Nachfolge gesichert und die Passerinin hatte keine Kinder, als Ausgleich die Würde des Amtes. Passerini kam von auswärts und hatte sein Kaisersteinbrucher Gut selbst erworben, er war frei und unabhängig.-->


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