Liechtensteiner (steirische Adelsfamilie): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Juni 2022, 13:32 Uhr
Die Ministerialen[A 1]von Liechtenstein waren eine im Herzogtum Steier ansässige, einflussreiche Adelsfamilie. Sie sind nicht ident mit der anderen, im Herzogtum Österreich ansässigen gleichnamigen Adelsfamilie. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts teilte sich die Familie der steirischen Liechtensteiner in zwei Familienzweige auf: die Liechtensteiner zu Murau und die Liechtensteiner zu Judenburg. Während der Judenburger Familienzweig bereits Mitte des 15. Jahrhunderts in "männlicher" Linie erlosch, bestand der Murauer Familienzweig bis Anfang des 17. Jahrhunderts. Im 15. Jahrhundert zählte sie gemeinsam mit der Familie der Stubenberger zu den bedeutendste steirischen Adelsfamilien, verlor aber im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts die meisten im Herzogtum Steier gelegenen Besitzungen.
Die Familie
Als Ahnherr der steirischen Liechtensteiner gilt der Edelfreie[A 2] Dietmar von Reidling († um / nach 1145) aus der im Herzogtum Österreich ansässigen Familie der Edlen von Traisen und Feistritz. Nachdem er Ministeriale des steirischen Markgrafen Otakar (III.) geworden war, benannte er sich seit 1140-1145 nach der oberhalb der Stadt Judenburg gelegenen Burg Liechtenstein, als deren Erbauer er gilt.[1] Sein Enkel Dietmar (III.) von Liechtenstein dürfte der Schwager von Offo von Kindberg gewesen sein. Sein Sohn Ulrich von Liechtenstein († 1275) wirkte während des "Österreichischen Interregnums" nicht nur als wichtiger Politiker, sondern war auch ein bekannter Minnesänger. Er gilt als die bekannteste Persönlichkeit der steirischen Liechtensteiner. Unter seinen Enkeln teilte sich die Familie in zwei Zweige. Otto (III.) von Liechtenstein (genannt 1340) benannte sich nach Murau, sein Bruder Rudolf (I.) von Liechtenstein († um 1343) nach Judenburg. Während der Judenburger Familienzweig bereits 1436 mit Lienhart von Liechtenstein zu Judenburg (bzw. zu Frauenburg) in "männlicher Linie" ausstarb, bestand der Murauer Familienzweig noch bis 1619. Der Letzte aus diesem Familienzweig war Otto (IX.) von Liechtenstein zu Murau.[2]
Stammtafel der steirischen Lichtensteiner (bis zur Teilung) [3]
Bedeutende Familienmitglieder
- Ulrich von Liechtenstein zu Frauenburg († 1275)
- Rudott von Liechtenstein zu Murau († nach 1378)
- Ulrich (IV.) von Liechtenstein zu Murau, Hauptmann von Kärnten und Hauptmann von Steier[
- Bernhard von Liechtenstein zu Murau († nach 1420), Hauptmann zu Steier
- Niklas von Liechtenstein zu Murau († 1499/1500)
- Barbara von Liechtenstein († 1573), Äbtissin des Benediktinerinnenklosters zu Göß (heute Teil der Stadt Leoben)
- Anna Neumann von Wasserleonburg († 1623), Ehefrau von Christoph (II.) von Liechtenstein zu Murau († 1580)
Literatur
- Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 282
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 282 und S. 283
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 283 (Stammtafel)
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
- ↑ Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.