Burgfriedsteine (Perg): Unterschied zwischen den Versionen
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* Hauptstein am Weg nach Allerheiligen ''an Scherers Kag''. Der Stein steht an der Einmündung der Bergstraße in die Mühlsteinstraße gegenüber dem Haus Mühlsteinstraße 7. | * Hauptstein am Weg nach Allerheiligen ''an Scherers Kag''. Der Stein steht an der Einmündung der Bergstraße in die Mühlsteinstraße gegenüber dem Haus Mühlsteinstraße 7. | ||
* Hauptstein an der Greiner Straße, heute im Vorgarten des Hauses Greiner Straße 9 (''da hat man denen Knaben auch gelt außgeworffen''). Dieser Stein trägt ein Tatzenkreuz oberhalb des Marktzeichens. Unterhalb ist die Zahl 23 eingemeißelt. | * Hauptstein an der Greiner Straße, heute im Vorgarten des Hauses Greiner Straße 9 (''da hat man denen Knaben auch gelt außgeworffen''). Dieser Stein trägt ein Tatzenkreuz oberhalb des Marktzeichens. Unterhalb ist die Zahl 23 eingemeißelt. | ||
* Zwischenstein, entdeckt 2008.<ref>[[Franz Moser]]: ''Ein Sucher und erfolgreicher Finder'', in: Gemeindezeitung Perg 03/2011, S 23</ref> Der Stein steht an der Mühlsteinstraße nach dem Hause Nr. 32, wo der Kulturwanderweg auf enem Steg den Hinterbach quert. Einer Beschreibung aus 1729 zufolge ging man das Bächl (den Hinterbach) aufwärts in den Scherergraben, ''wo aniezo ein Müllstainbruch (ist) bis zum Marchstein, der rechter Hand des Bächl, oben das Zeichen L eingehaut hat''. Bei der Gravierung oberhalb des Marktzeichens könnte es sich um die Ziffer 5 handeln.<ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref> | * Zwischenstein, entdeckt 2008.<ref>[[Franz Moser (Bürgermeister Perg)|Franz Moser]]: ''Ein Sucher und erfolgreicher Finder'', in: Gemeindezeitung Perg 03/2011, S 23</ref> Der Stein steht an der Mühlsteinstraße nach dem Hause Nr. 32, wo der Kulturwanderweg auf enem Steg den Hinterbach quert. Einer Beschreibung aus 1729 zufolge ging man das Bächl (den Hinterbach) aufwärts in den Scherergraben, ''wo aniezo ein Müllstainbruch (ist) bis zum Marchstein, der rechter Hand des Bächl, oben das Zeichen L eingehaut hat''. Bei der Gravierung oberhalb des Marktzeichens könnte es sich um die Ziffer 5 handeln.<ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref> | ||
* Zwischenstein an der alten Münzbacherstraße | * Zwischenstein an der alten Münzbacherstraße | ||
== Mittelalterliche Gerichtsbarkeit == | == Mittelalterliche Gerichtsbarkeit == | ||
Die Burgfriedgrenzen markieren den Wirkungskreis der niederen Gerichtsbarkeit eines Marktes. Diese Form der Gerichtsbarkeit schloss Todesurteile aus. Innerhalb des Geltungsbereichts herrschte ein besonderer Rechtsschutz. Wenn, wie in Perg eine Wehranlage für die Siedlung fehlte, wurde der Geltungsbereich mindestens eine dauernde Umzäunung oder eine auffällige Aussteinung mit stattlichen Burgfried-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Das Gebiet des eigenen Wirkungskreises wurde genau überwacht und man verhinderte damit ungerechtfertigte Übergriffe der angrenzenden Landgerichte. Die Gesetze innerhalb eines Burgfrieds konnten von Ort zu Ort verschieden sein. Die Grenzen wurden wiederholt vom Richter und den Räten mit gewisser Feierlichkeit begangen. Eine solche Burgfriedbegehung fand in Perg am 5. Oktober 1729 statt und ist entsprechend dokumentiert. In den Gerichtsprotokollen des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 wird von sieben solchen Begehungen berichtet.<ref>[[Franz Moser]]: ''Die Mittelalterliche Gerichtsbarkeit'', in: [[Wolfgang Lehmann]], Chronik des [[Heimat- und Museumsverein Perg|Heimatvereins Perg]] 1967 bis 1997, Eigenverlag, Perg, 1997, S 113</ref><ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref> | Die Burgfriedgrenzen markieren den Wirkungskreis der niederen Gerichtsbarkeit eines Marktes. Diese Form der Gerichtsbarkeit schloss Todesurteile aus. Innerhalb des Geltungsbereichts herrschte ein besonderer Rechtsschutz. Wenn, wie in Perg eine Wehranlage für die Siedlung fehlte, wurde der Geltungsbereich mindestens eine dauernde Umzäunung oder eine auffällige Aussteinung mit stattlichen Burgfried-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Das Gebiet des eigenen Wirkungskreises wurde genau überwacht und man verhinderte damit ungerechtfertigte Übergriffe der angrenzenden Landgerichte. Die Gesetze innerhalb eines Burgfrieds konnten von Ort zu Ort verschieden sein. Die Grenzen wurden wiederholt vom Richter und den Räten mit gewisser Feierlichkeit begangen. Eine solche Burgfriedbegehung fand in Perg am 5. Oktober 1729 statt und ist entsprechend dokumentiert. In den Gerichtsprotokollen des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 wird von sieben solchen Begehungen berichtet.<ref>[[Franz Moser (Bürgermeister Perg)|Franz Moser]]: ''Die Mittelalterliche Gerichtsbarkeit'', in: [[Wolfgang Lehmann]], Chronik des [[Heimat- und Museumsverein Perg|Heimatvereins Perg]] 1967 bis 1997, Eigenverlag, Perg, 1997, S 113</ref><ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref> | ||
== Weblink == | == Weblink == |
Version vom 13. Oktober 2022, 08:00 Uhr
Die Burgfriedsteine in Perg sind bearbeitete und beschriftete Granitblöcke. Sie markierten ab dem 12./13. Jahrhundert den Wirkungskreis der Gewalt des Marktrichters im Markt Perg.
Geschichte
Es ist nicht eindeutig belegt, wann Perg ein Marktrecht erhalten hat. Man vermutet zwischen den jahren 1191 und 1218. Auf Grund einer erhalten gebliebenen Bestätigungsurkunde von Ottokar II. Přemysl wird in Perg das Jahr 1269 als gesicherter Zeitpunkt vorhandener Marktrechte angesehen.
In Perg gab es seinerzeit vier Burgfriedsteine.[1]
- Standorte
- nördlich beim Bauernhof Scherer (Mühlsteinstraße)
- westlich bei Zeitling (Linzer Straße)
- südlich in der Sauhalde
- östlich an der Hauderer Bezirksstraße unterhalb des Brauhauses Seyr (Greiner Straße)
In der Folge wurden Unterlagen über weitere Burgfriedsteine in Perg entdeckt:
Die Grenze des Burgfrieds ist im Marktbuch angegeben und war durch Burgfriedsteine gekennzeichnet. Ursprünglich bestanden in Perg etwa 20 Burgfriedsteine, von denen nur jener in der Greiner Straße vorhanden:[2]
- Standorte
- Weißes Kreuz (nicht mehr bestehende Kapelle in Zeitling)
- beim Mühlsteinbruch Scherer
- beim Bauernhof Scherer
- beim Bachl unterhalb der Tontaubenschießstätte
- an der Greiner Straße östlich des Gasthauses Seyr und
- südlich des Marktes in der Perger Au
- Standorte von vier noch vorhandene Burgfriedsteinen des Marktes Perg
- Hauptstein am Weg nach Allerheiligen an Scherers Kag. Der Stein steht an der Einmündung der Bergstraße in die Mühlsteinstraße gegenüber dem Haus Mühlsteinstraße 7.
- Hauptstein an der Greiner Straße, heute im Vorgarten des Hauses Greiner Straße 9 (da hat man denen Knaben auch gelt außgeworffen). Dieser Stein trägt ein Tatzenkreuz oberhalb des Marktzeichens. Unterhalb ist die Zahl 23 eingemeißelt.
- Zwischenstein, entdeckt 2008.[3] Der Stein steht an der Mühlsteinstraße nach dem Hause Nr. 32, wo der Kulturwanderweg auf enem Steg den Hinterbach quert. Einer Beschreibung aus 1729 zufolge ging man das Bächl (den Hinterbach) aufwärts in den Scherergraben, wo aniezo ein Müllstainbruch (ist) bis zum Marchstein, der rechter Hand des Bächl, oben das Zeichen L eingehaut hat. Bei der Gravierung oberhalb des Marktzeichens könnte es sich um die Ziffer 5 handeln.[4]
- Zwischenstein an der alten Münzbacherstraße
Mittelalterliche Gerichtsbarkeit
Die Burgfriedgrenzen markieren den Wirkungskreis der niederen Gerichtsbarkeit eines Marktes. Diese Form der Gerichtsbarkeit schloss Todesurteile aus. Innerhalb des Geltungsbereichts herrschte ein besonderer Rechtsschutz. Wenn, wie in Perg eine Wehranlage für die Siedlung fehlte, wurde der Geltungsbereich mindestens eine dauernde Umzäunung oder eine auffällige Aussteinung mit stattlichen Burgfried-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Das Gebiet des eigenen Wirkungskreises wurde genau überwacht und man verhinderte damit ungerechtfertigte Übergriffe der angrenzenden Landgerichte. Die Gesetze innerhalb eines Burgfrieds konnten von Ort zu Ort verschieden sein. Die Grenzen wurden wiederholt vom Richter und den Räten mit gewisser Feierlichkeit begangen. Eine solche Burgfriedbegehung fand in Perg am 5. Oktober 1729 statt und ist entsprechend dokumentiert. In den Gerichtsprotokollen des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 wird von sieben solchen Begehungen berichtet.[5][6]
Weblink
Quelle
- Leopold Josef Mayböck: Der Burgfried und das Marktgericht von Perg, in: Heimatverein und Stadtgemeinde Perg (Hrsg.), Heimatbuch Perg 2009, Linz, 2009 S 140ff
Einzelnachweise
- ↑ Florian und Konrad Eibensteiner: Der Burgfriedstein, in: Heimatbuch Perg 1933, Eigenverlag, 1933, S 45
- ↑ Rudolf Zach: Perg im Spiegel der Geschichte, Der Markt Perg von den Anfängen bis zum Jahr 1848, in: Festschrift zur Stadterhebung Perg, Linz, 1969, S 69
- ↑ Franz Moser: Ein Sucher und erfolgreicher Finder, in: Gemeindezeitung Perg 03/2011, S 23
- ↑ Johann Pree: Die Perger Burgfriedsteine, in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19
- ↑ Franz Moser: Die Mittelalterliche Gerichtsbarkeit, in: Wolfgang Lehmann, Chronik des Heimatvereins Perg 1967 bis 1997, Eigenverlag, Perg, 1997, S 113
- ↑ Johann Pree: Die Perger Burgfriedsteine, in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19