Burgfriedsteine (Perg): Unterschied zwischen den Versionen

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* Hauptstein am Weg nach Allerheiligen ''an Scherers Kag''. Der Stein steht an der Einmündung der Bergstraße in die Mühlsteinstraße gegenüber dem Haus Mühlsteinstraße 7.
* Hauptstein am Weg nach Allerheiligen ''an Scherers Kag''. Der Stein steht an der Einmündung der Bergstraße in die Mühlsteinstraße gegenüber dem Haus Mühlsteinstraße 7.
* Hauptstein an der Greiner Straße, heute im Vorgarten des Hauses Greiner Straße 9 (''da hat man denen Knaben auch gelt außgeworffen''). Dieser Stein trägt ein Tatzenkreuz oberhalb des Marktzeichens. Unterhalb ist die Zahl 23 eingemeißelt.
* Hauptstein an der Greiner Straße, heute im Vorgarten des Hauses Greiner Straße 9 (''da hat man denen Knaben auch gelt außgeworffen''). Dieser Stein trägt ein Tatzenkreuz oberhalb des Marktzeichens. Unterhalb ist die Zahl 23 eingemeißelt.
* Zwischenstein, entdeckt 2008.<ref>[[Franz Moser (Bürgermeister Perg)|Franz Moser]]: ''Ein Sucher und erfolgreicher Finder'', in: Gemeindezeitung Perg 03/2011, S 23</ref> Der Stein steht an der Mühlsteinstraße nach dem Hause Nr. 32, wo der Kulturwanderweg auf enem Steg den Hinterbach quert. Einer Beschreibung aus 1729 zufolge ging man das Bächl (den Hinterbach) aufwärts in den Scherergraben, ''wo aniezo ein Müllstainbruch (ist) bis zum Marchstein, der rechter Hand des Bächl, oben das Zeichen L eingehaut hat''. Bei der Gravierung oberhalb des Marktzeichens könnte es sich um die Ziffer 5 handeln.<ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref>
* Zwischenstein, entdeckt 2008.<ref>[[Franz Moser (Perg)|Franz Moser]]: ''Ein Sucher und erfolgreicher Finder'', in: Gemeindezeitung Perg 03/2011, S 23</ref> Der Stein steht an der Mühlsteinstraße nach dem Hause Nr. 32, wo der Kulturwanderweg auf enem Steg den Hinterbach quert. Einer Beschreibung aus 1729 zufolge ging man das Bächl (den Hinterbach) aufwärts in den Scherergraben, ''wo aniezo ein Müllstainbruch (ist) bis zum Marchstein, der rechter Hand des Bächl, oben das Zeichen L eingehaut hat''. Bei der Gravierung oberhalb des Marktzeichens könnte es sich um die Ziffer 5 handeln.<ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref>
* Zwischenstein an der alten Münzbacherstraße  
* Zwischenstein an der alten Münzbacherstraße  


== Mittelalterliche Gerichtsbarkeit ==
== Mittelalterliche Gerichtsbarkeit ==
Die Burgfriedgrenzen markieren den Wirkungskreis der niederen Gerichtsbarkeit eines Marktes. Diese Form der Gerichtsbarkeit schloss Todesurteile aus. Innerhalb des Geltungsbereichts herrschte ein besonderer Rechtsschutz. Wenn, wie in Perg eine Wehranlage für die Siedlung fehlte, wurde der Geltungsbereich mindestens eine dauernde Umzäunung oder eine auffällige Aussteinung mit stattlichen Burgfried-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Das Gebiet des eigenen Wirkungskreises wurde genau überwacht und man verhinderte damit ungerechtfertigte Übergriffe der angrenzenden Landgerichte. Die Gesetze innerhalb eines Burgfrieds konnten von Ort zu Ort verschieden sein. Die Grenzen wurden wiederholt vom Richter und den Räten mit gewisser Feierlichkeit begangen. Eine solche Burgfriedbegehung fand in Perg am 5. Oktober 1729 statt und ist entsprechend dokumentiert. In den Gerichtsprotokollen des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 wird von sieben solchen Begehungen berichtet.<ref>[[Franz Moser (Bürgermeister Perg)|Franz Moser]]: ''Die Mittelalterliche Gerichtsbarkeit'', in: [[Wolfgang Lehmann]], Chronik des [[Heimat- und Museumsverein Perg|Heimatvereins Perg]] 1967 bis 1997, Eigenverlag, Perg, 1997, S 113</ref><ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref>
Die Burgfriedgrenzen markieren den Wirkungskreis der niederen Gerichtsbarkeit eines Marktes. Diese Form der Gerichtsbarkeit schloss Todesurteile aus. Innerhalb des Geltungsbereichts herrschte ein besonderer Rechtsschutz. Wenn, wie in Perg eine Wehranlage für die Siedlung fehlte, wurde der Geltungsbereich mindestens eine dauernde Umzäunung oder eine auffällige Aussteinung mit stattlichen Burgfried-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Das Gebiet des eigenen Wirkungskreises wurde genau überwacht und man verhinderte damit ungerechtfertigte Übergriffe der angrenzenden Landgerichte. Die Gesetze innerhalb eines Burgfrieds konnten von Ort zu Ort verschieden sein. Die Grenzen wurden wiederholt vom Richter und den Räten mit gewisser Feierlichkeit begangen. Eine solche Burgfriedbegehung fand in Perg am 5. Oktober 1729 statt und ist entsprechend dokumentiert. In den Gerichtsprotokollen des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 wird von sieben solchen Begehungen berichtet.<ref>[[Franz Moser (Perg)|Franz Moser]]: ''Die Mittelalterliche Gerichtsbarkeit'', in: [[Wolfgang Lehmann]], Chronik des [[Heimat- und Museumsverein Perg|Heimatvereins Perg]] 1967 bis 1997, Eigenverlag, Perg, 1997, S 113</ref><ref>[[Johann Pree]]: ''Die Perger Burgfriedsteine'', in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19</ref>


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